Bin mir nicht ganz sicher ob's das richtige Unterforum ist, wird sich zeigen
In welchen rechtlichen Bereichen befindet man sich eigentlich wenn über ein fremdes wlan ins Internet geht? Also PC oder PDA mit wlan-Fähigkeit und "irgendwo" ein verfügbares, unverschlüsseltes wlan nutzen um z.B. Post zu checken, etc...
Hoffe mal das die Frage nicht schon gegen TT-Regeln verstößt. Mir geht's ja auch nicht um die praktische Durchführung.
Surfen über nicht öffentliche Hotspots?
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Re: Surfen über nicht öffentliche Hotspots?
ZitatOriginal geschrieben von SGJP77
In welchen rechtlichen Bereichen befindet man sich eigentlich wenn über ein fremdes wlan ins Internet geht? Also PC oder PDA mit wlan-Fähigkeit und "irgendwo" ein verfügbares, unverschlüsseltes wlan nutzen um z.B. Post zu checken, etc...Du befindest dich ungefähr im gleichen Bereich, wie wenn du einfach in ein unverschlossenes Haus gehst, um dort die Toilette zu benutzen und vielleicht noch ein kühles Bier aus dem Kühlschrank zu trinken.
Leider ist die Gefahr des Entdecktwerdens im Haus größer als im WLAN, zumal ein offenes WLAN auf einen recht unbedarften Betreiber hinweist.
Juristisch wird das allerdings noch etwas differenzierter gesehen, moralisch kommt es aber auf´s gleiche raus.
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Re: Re: Surfen über nicht öffentliche Hotspots?
ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Juristisch wird das allerdings noch etwas differenzierter gesehen, moralisch kommt es aber auf´s gleiche raus.Moralisch würde ich das aber anders sehen:
Das Bier ist leer, und bleibt leer.Das WLan kann man aber nicht "verbrauchen". Vielleicht stellt der WLan-Inhaber ja sogar seine Flatrate zur Verfügung...
Schön blöd ist das natürlich, wenn der jenige einen Zeittarif hat, und sich anschließend über die Rechnung wundert.
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Re: Re: Re: Surfen über nicht öffentliche Hotspots?
ZitatOriginal geschrieben von der_blub
Das WLan kann man aber nicht "verbrauchen". Vielleicht stellt der WLan-Inhaber ja sogar seine Flatrate zur Verfügung...Schön blöd ist das natürlich, wenn der jenige einen Zeittarif hat, und sich anschließend über die Rechnung wundert.
Auch bei einem Volumentarif ist die "verbrauchte" Datenmenge weg und selbst wenn es eine vollständige Flatrate wäre, dann wäre die zur Nutzung vorhandene Bandbreite durch den "Schwarzsurfer" geringer.
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Also, zu unterscheiden ist es in zwei bereiche:
1. Strafrechtlich
2. ZivilrechtlichZu 1.)
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§ 256 a StGB Erschleichen von LeistungenI. Wer die Leistungen eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes ... in der Absicht erschleicht, das Entgeld nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
>>Ob das Netz öffentlichen Zwecken dient, ist aber stark zu bezweifeln, so müssen z.B. Grundstücksübergreifende Netze bei der Regulierungsbehörde gemeldet werden.
Das wäre aber der einzige Punkt, der mir da so spontan zu einfällt.zu 2.)
Du nutzt Leistungen, die im Allgemeinen kostenpflichtig sind; Sei es auch nur eine dahintergeschaltete Flatrate;
Du kannst das im Moment der Nutzung nicht beurteilen, könntest also mit dem schlimmsten rechnen. Der Eigentümer der Einrichtung kann von Dir einen Schadensersatz verlangen, soweit er einen solchen nachweist (was bei einer Flatrate z.B. schwer sein dürfte)
Zivilrechtlich habe ich hierbei aber die wenigsten Bedenken.Praxis
Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn ich persönlich Daten über offene, fremde Netze sende; Könnte doch auch ein "Honeypot" sein, der nur auf Deine Mails wartet. Wenn die Erna von gegenüber wieder den ganzen Tag aus dem Fenster guckt wird sie auch nicht sofort auf die Idee kommen, dass Du gerade WLAN'st, sondern wg. des merkwürdigen Menschens, der dort rumlungert, die Grün-Weissen rufen.
Wenn es erstmal soweit ist, werden die Herren nicht nach einer kurzen Erläuterung wieder abziehen.Für den kurzen Check der Bahnverbindung sicher noch vertretbar, alles weitere sollte man aber tunlichst unterlassen
BTW: Unter http://www.world-of-hotspot.de gibt es nach der (kostenlosen) Registrierung derzeit nocht 10 Stunden konstenloses Hotspot-Surfen, da ist man auf der sicheren Seite!
Gruß
Flatty -
Zur Nutzung: Ich hab daheim 'ne schnelle Flat und einen gemütlichen Schreibtischstuhl. Also keine Dauernutzung. Die Idee dahinter: Warum GPRS bezahlen (müssen) wenn man auch "so gut wie überall" per PDA und wlan mal eben nach emails schauen kann oder um bei ebay ein Gebot abzugeben.
Aber das sich das ja wohl doch etwas mehr im gefährlichen Bereich befindet...
Auf der anderen Seite: Ist das nicht auch hinzustellen wie "Zeitung mitlesen in der Bahn", "Nachrichten sehen im Kaufhaus an der TV-Wand"? Ich meine, man kann ja sagen (WEP einstellen) das der gegenüber das gefälligst lassen soll.
Feste offzielle Hotspots habe ich 3 oder 4 in meiner Stadt, offene wlans gehen in die tausende...
Wäre doch eine Möglichkeit sich selbstständig zu machen, nach offenen wlans suchen, den Besitzern kurz Beschreiben was sie da zulassen und bei der Einrichtung des wlan helfen. Natürlich gegen Gebühr :p
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Man sollte vielleicht auch bedenken, dass man sich beim Surfen im Nachbarhotspot sich möglicherweise in einem Netzwerk befindet, innerhalb dessen sensible/private Daten freigegeben sind. . Dann ist die Schmerzgrenze weit überschritten - auch wenn der Nachbar die "Haustür" aus Versehen offen hat.
Grüße, Öle
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Stimmt, an's LAN habe ich noch gar nicht gedacht, immer nur ans WAN.
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Stimmt - gerade das ist erschreckend!
Wenn ich bei Kunden im Innenstadtbereich von größeren Städten manchmal Notebooks einrichte, hab ich oftmals Probleme den eigenen AP zu "treffen"
Im Ernst, es is keine seltenheit, dass sich da 5 oder 10 AP's melden, zum grössten Teil offen wie Scheunentore, oftmals auch mit so undeutlichen AP Namen wie "Kanzlei Huber" oder "Vertriebs GmbH Maier" usw.
Irgendwie echt heftig. So wie die WLAN's da gesichert sind, sinds die Server dann meistens auch.Nicht schlecht gestaunt habe ich allerdings, als ich letztens bei mir Zuhause (mein Wohnort hat so ca. 2500 Einwohner, in meiner Strasse gibts nur 7 Einfamielienhäuser) mit meinem insgesammt 4 WLANS bekam, unnötig zu erwähnen, dass ich das einzige hatte, mit dem ich nicht auf anhieb connecten konnte...
Charlie
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Zitat
Original geschrieben von SGJP77
Auf der anderen Seite: Ist das nicht auch hinzustellen wie "Zeitung mitlesen in der Bahn", "Nachrichten sehen im Kaufhaus an der TV-Wand"? Ich meine, man kann ja sagen (WEP einstellen) das der gegenüber das gefälligst lassen soll.Nein, es ist eben *keine* Unhöflichkeit oder ein Kavaliersdelikt. *Du* dringst in das fremde Haus (WLAN) in voller Absicht ein. Du könntest ja vorher fragen, ob du das WLAN mitbenutzen darfst, aber das machst du natürlich nicht.
Selbst wenn ich meine Haustüre sperrangelweit offen stehen lasse, ist das noch lange kein Freibrief für andere in mein Haus einzudringen.
Man kann sich auch nicht auf den Standpunkt stellen, dass diejenigen ja selbst schuld wären. Ein WLAN ist halt einfach viel zu einfach zu errichten, auch für technische Laien, die nicht den Hauch einer Ahnung haben, was sie da eigentlich machen oder vielleicht sogar der Meinung sind, dass sich der "Kasten" schon selbst sichert, bzw. so eingestellt ist, dass unbefugtes Eindringen unmöglich ist.
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