ZitatOriginal geschrieben von chillinthemost
Die Benachrichtigung kann jederzeit von dem Kunden abbestellt werden, so wie es von o2 auch automatisch gemacht wurde. Ob der Kunde nun die Benachrichtigung weiterhin nutzen will, bleibt ihm selbst überlassen... das nenne ich eindeutig freiwillig...! :cool:
Was soll denn an einer einseitigen Abschaffung einer kostenlosen Leistung, die auch noch in der Preisliste aufgelistet ist und somit gem. den AGB von o2 Vertragsbestandteil ist, freiwillig sein?
Oder kann ich das eMail Pack buchen und 2,95€ freiwillig zahlen?
Vielleicht solltest Du mal in einem Lexikon die Definition von "freiwillig" nachlesen!