o2 schafft kostenlose eMail-Benachrichtigung per SMS ab

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Ich könnte deiner Argumentation ja durchaus folgen, aber ich denke es ist durchaus fraglich, ob diese AGB`s überhaupt Bestandteil eines Vertrages geworden sind.


    Es wäre alles nachvollziehbar und richtig, wenn o2 nicht diese Leistung in den Tarifbroschüren veröffentlicht hätte. Und nur diese und natürlich meine Vertrags AGB`s sind mir bei Vertragsabschluss bekannt gemacht worden.


    Einerseits sehe ich das ähnlich skeptisch wie Du. Andererseits ist es aber so (wenn ich mich recht erinnere), daß der E-Mail Account nicht automatisch bei Abschluß des Mobilfunkvertrages aktiviert wird. AFAIK muß man den auf der o2 Homepage selbst aktivieren und einrichten und dabei auch die erweiterten AGB's für den E-Mail Service akzeptieren. Ohne dessen kann man den E-Mail Dienst nämlich gar nicht erst nutzen.


    Viele haben bei der Anmedung wohl einfach das Häckchen angeclickt und die E-Mail AGB's somit akzeptiert ohne zu wissen, was da eigentlich drin steht.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Falsch. Bei der Onlineanmeldung hast Du auch die zusätzlichen AGB akzeptiert.



    Habe ich, ja. Aber was hat das mit der zu erbringenden Leistung gem. aktueller Produktbroschüre zu tun?


    Der Kardinalfehler seitens o2 liegt doch darin, dass o2 eine Leistung zu erbringen hat, die Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist.


    Ich denke einfach mal man hat übersehen, dass diese Leistung, ob sie nun entgeldlich ist oder nicht, in den Produktbroschüren auftaucht.


    Was anderes wäre es gewesen, wenn o2 den Email Account kostenpflichtig gemacht hätte.


    Aber egal, o2 hat sich mit dieser Aktion sicherlich keinen Gefallen getan und was ich von der Sache halte habe ich denen auch per Email mitgeteilt. (siehe Email an o2).


    Also, nehmt es sportlich und nicht so ernst.


    Einen schönen Sonntag noch......

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Habe ich, ja. Aber was hat das mit der zu erbringenden Leistung gem. aktueller Produktbroschüre zu tun?


    Das ist dann wieder der Punkt mit den Haupt- und Nebenleistungen. Nebenleistungen dürfen geändert werden, auch wenn sie vorher anders in Brochüren beworben wurden. Wobei ich vielleicht auch eher so sehen würde, daß z.B. der E-Mail Account eine Leistung seitens o2 ist, die dem Kunden zusätzlich zum Mobilfunkvertrag anbietet.


    Ich habe leider keine o2-Brochüre zur Hand. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, daß die Details zum E-Mail Account und den Notify-SMS mit der ein oder anderen Fußnote versehen sind, wo gewisse Einschränkungen (wie z.B. das Akzeptieren der Zusatz-AGB's) zu finden sind.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Was anderes wäre es gewesen, wenn o2 den Email Account kostenpflichtig gemacht hätte.


    Nö, auch dann nicht, denn auch das darf o2. o2 dürfte ihn sogar ganz einstellen.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Aber egal, o2 hat sich mit dieser Aktion sicherlich keinen Gefallen getan...


    Da sind wir vollkommen einer Meinung...


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Das ist dann wieder der Punkt mit den Haupt- und Nebenleistungen. Nebenleistungen dürfen geändert werden, auch wenn sie vorher anders in Brochüren beworben wurden.


    IMO zieht "Haupt-" oder "Nebenleistungen" nicht, weil das individuell verschieden ist. Der eine will Email-Benachrichtigungen und ist deswegen zu o2 gegangen, der andere will überall erreichbar sein und geht deswegen zu T-Mobile. Bitte keine Netzdiskussion, dieses Beispiel soll nur zeigen, dass eine "Nebenleistung" für einen Kunden durchaus ein ausschlaggebendes Argument bei der Vertragswahl sein könnte.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe

    Nö, auch dann nicht, denn auch das darf o2. o2 dürfte ihn sogar ganz einstellen.



    Gruß, Loco!


    Das wollte ich damit auch zum Ausdruck bringen. Email Account kostenpflichtig und SMS Benachrichtigungen weiterhin kostenlos.


    Aber wir wollen doch keine schlafende Hunde wecken......


    Habe gerade gesehen, dass o2 mit einem kostenlosen Email Account wirbt, also bleibt dann nur eins, ganz abstellen.....(Nur Spass)


  • Du hast den Kern meiner vorherigen Aussagen offensichtlich noch nicht erfasst.
    Es ist ja gut und schön, daß die SMS-Benachrichtigung in der Tarifbroschüre steht, aber wenn o2 den Emaildienst z.B. komplett einstellen würde, dann hättest Du vielleicht ein Anrecht auf kostenlose Benachrichtigung, aber wenns keine Emails mehr gibt, gibts folglich auch keine Benachrichtigung mehr.



    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    IMO zieht "Haupt-" oder "Nebenleistungen" nicht, weil das individuell verschieden ist.


    Hier gilt aber eher was der Anbieter als Haupt- bzw. Nebenleistung definiert und nicht was der Kunde sich als Hauptleistung wünscht.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Hier gilt aber eher was der Anbieter als Haupt- bzw. Nebenleistung definiert und nicht was der Kunde sich als Hauptleistung wünscht.


    Und wo hat o2 dies klar definiert?


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Hier gilt aber eher was der Anbieter als Haupt- bzw. Nebenleistung definiert und nicht was der Kunde sich als Hauptleistung wünscht.


    Na ja, um es salopp zu sagen: Es kommt auch nicht darauf an, was sich der eine oder andere Vertragspartner wünscht.


    Was vertraglich verabredet wurde ist wichtig und da gibt es nun mal unterschiedliche Meinungen.


    Und alles nur um einen Dienst zu pushen, den bisher keiner haben wollte.

  • Allein die Tatsache, daß der Emaildienst eigene AGB hat macht dies doch schon offensichtlich, ansonsten wäre es Bestandteil der AGB des Mobilfunkvertrages.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    IMO zieht "Haupt-" oder "Nebenleistungen" nicht, weil das individuell verschieden ist. Der eine will Email-Benachrichtigungen und ist deswegen zu o2 gegangen, der andere will überall erreichbar sein und geht deswegen zu T-Mobile. Bitte keine Netzdiskussion, dieses Beispiel soll nur zeigen, dass eine "Nebenleistung" für einen Kunden durchaus ein ausschlaggebendes Argument bei der Vertragswahl sein könnte.


    Ciao
    Tim


    Daß solche Nebenleistungen für den Kunden gerade der ausschlaggebende Punkt sind, sehe ich ganz genauso. Ich habe z.B. eine gute Freundin, die neben den PowerSMS ihres Genion-Vertrages gerade die (bisher) kostenlosen Noitfy-SMS als besonders wichtig und den Vertrag interessant machend ansieht. Ich weiß nicht, ob sie die SMS von o2 schon bekommen hat, aber wenn ich es ihr die Tage erzähle, wird sie sich sicher etwas ärgern. und auch ich freue mich keineswegs, daß ich in Zukunft darauf verzichten muß.


    Es geht bei der Definition dessen, was nun bei einem Vertrag Haupt- und was Nebenleistung ist, aber nun halt leider einmal nicht darum, was der Kunde so interessant an dem Vertrag findet bzw. fand, und dadurch für ihn eines der Hauptmerkmale des Vertrages wurde, sondern um die "Vertragsart" und den "betroffenen" Bereich. Hier handelt es sich halt um einen Mobilfunkvertrag. Und E-Mails bzw. die Bereitstellung eines entsprechenden Accounts sind/ist erstmal nichts, was man automatisch zum Leistungsumfang eines Mobilfunkvertrages rechnen würde. Dazu zählen halt eher Gespräche und SMS. Mittlerweile wohl auch solche Dienste wie WAP, MMS, WAP etc.


    Von daher ist das individuelle Interesse eines Kundens bzw. sein Beweggrund, warum er gerade diesen Anbieter gewählt hat, leider nur zweitrangig, was die Unterscheidung von Haupt- und Nebenleistungen betrifft.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

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