ZitatOriginal geschrieben von Lüni
Naja, es steht zwar in der Preisliste, aber da steht auch, daß diese Benachrichtung ausschließlich für den o2 Email-Account gilt. Solltest Du nun der Einschränkung widersprechen und sich daraus ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ergeben, so würde o2 vermutlich sagen: "Okay, Du behälst Deine Benachrichtung, aber dafür kündigen wir Dir den Emailaccount mit einer Frist von einem Monat".
Und schon braucht o2 nicht mehr benachrichtigen und Du hättest eine Emailadresse weniger.
Was ich hier so manchmal lese, da kann man nur den Kopf schütteln und hoffen ,dass es wirklich nicht besser gewusst wird.
Deiner Argumentation zufolge ist es dann ja auch durchaus möglich SMS Benachrichtigungen über den Eingang von Sprachnachrichten auf deiner Mailbox kostenpflichtig zu machen......und wenn man das nicht will, kann o2 ja die Mailbox abschalten.....Ich glaub es einfach nicht mehr.
Ich hoffe, dass alle die, die meinen es ist so o.k. auch dann "hier" schreien, wenn sich irgendwann, bei einer Klage rausstellen wird, dass es sich um eine versteckte Preiserhöhung handelt, die zu einer Kündigung führen könnte.
Jeder 1. Semester Jurastudent weiß, das Verträge gekündigt werden können, wenn Sie einseitig zu ungunsten des Kunden geändert werden.