o2 schafft kostenlose eMail-Benachrichtigung per SMS ab

  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Naja, es steht zwar in der Preisliste, aber da steht auch, daß diese Benachrichtung ausschließlich für den o2 Email-Account gilt. Solltest Du nun der Einschränkung widersprechen und sich daraus ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ergeben, so würde o2 vermutlich sagen: "Okay, Du behälst Deine Benachrichtung, aber dafür kündigen wir Dir den Emailaccount mit einer Frist von einem Monat".


    Und schon braucht o2 nicht mehr benachrichtigen und Du hättest eine Emailadresse weniger. :D



    Was ich hier so manchmal lese, da kann man nur den Kopf schütteln und hoffen ,dass es wirklich nicht besser gewusst wird.


    Deiner Argumentation zufolge ist es dann ja auch durchaus möglich SMS Benachrichtigungen über den Eingang von Sprachnachrichten auf deiner Mailbox kostenpflichtig zu machen......und wenn man das nicht will, kann o2 ja die Mailbox abschalten.....Ich glaub es einfach nicht mehr.


    Ich hoffe, dass alle die, die meinen es ist so o.k. auch dann "hier" schreien, wenn sich irgendwann, bei einer Klage rausstellen wird, dass es sich um eine versteckte Preiserhöhung handelt, die zu einer Kündigung führen könnte.


    Jeder 1. Semester Jurastudent weiß, das Verträge gekündigt werden können, wenn Sie einseitig zu ungunsten des Kunden geändert werden.

  • Wenn das mit dem Loop Paketen wirklich wahr ist, ist das eine Riesensauerei.
    Da behandelt dann O2 Billigheimer und Wenigtelefonierer besser als Vertragskunden.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Deiner Argumentation zufolge ist es dann ja auch durchaus möglich SMS Benachrichtigungen über den Eingang von Sprachnachrichten auf deiner Mailbox kostenpflichtig zu machen......und wenn man das nicht will, kann o2 ja die Mailbox abschalten.....Ich glaub es einfach nicht mehr.


    Nein, eben nicht. Denn die Mailbox ist ja Vertragsbestandteil und hat keine eigenen AGB wie der Emaildienst, die o2 ein Kündigungsrecht einräumen.


    Zitat

    Jeder 1. Semester Jurastudent weiß, das Verträge gekündigt werden können, wenn Sie einseitig zu ungunsten des Kunden geändert werden.


    Bei der Juristerei ist eben alles Auslegungssache. Ich wollte nur den Umkehrschluß ziehen, daß die Kunden eben auch auf diesem Wege Ihre SMS-Benachrichtigung verlieren können, bei dem es definitiv kein Recht zur Kündigung gibt.


    Wenn der Kunde es auf dem einen Wege nicht akzeptiert, dann eben so...

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Echt schade mit der Emailbenachrichtigung. Bin nun schon seit fast 6 Jahren treuer O2 Kunde und nutze den Dienst schon seit langem, wenn ich nicht gerade so einen Altvertrag mit guten Kondtitionen hätte, wäre meine Kündigung schon längst bei denen. Zum Ende der Vertragslaufzeit versteht sich.


    Irgendwie raffe ich das mit den Mobilfunkprovidern nicht- Neukunden bekommen Provisionen die jenseits von gut und böse sind und ein Service der O2 sicher kaum was kostet wird einfach so gestrichen und die lieben Kunden wird irgendein emailschnickschack für 3 Euro aufgedrückt der nichmal sinnvoll pop3 etc beinhaltet. Nun, ich teste parallel erstmal Eplus, die haben auch ganz nette Tarife - vielleicht heisst es ja doch bald byebye O2.


    Hpman


  • Ob es für den Email-Dienst eine eigene AGB gibt ist doch unerheblich. o2 sichert den Kunden bis zu 5 kostenlose Email-Benachrichtigungen zu. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass mir o2 auch einen Email-Account zur Verfügung stellt.


    Im übrigen, nur weil eine AGB vorliegt bedeutet das doch nicht, dass diese rechtswirksam ist. Es gilt immer noch das AGB-Gesetz (nachzulesen im BGB).




    In der "Juristerei" ist eben nichts Auslegungssache. Es ist in diesem Fall klar definiert und geregelt.


    Und wenn ich hier lese, dass die o2 Rechtsabteilung sagt, es gibt kein Kündigungsrecht, hoffe ich nur, dass diese Information von dem Büroboten kommt. Sonst spricht das nicht für die Rechtsabteilung.


    Um es klarzustellen, mir geht es nur um die rechtliche Bewertung. Ich werde deswegen nicht kündigen, sondern nur Widerspruch einlegen und warten was passieren wird.


    Die Email-Benachrichtigungen halte ich sowieso für sinnlos(Stichwort Spam) und das Email Pack ist nicht das, was es verspricht. Man kann eben nicht, so wie o2 es bewirbt, seinen Email Verkehr darüber abwickeln solange es nicht möglich ist seinen "Alias" zu ändern und Anhänge darzustellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Und wenn ich hier lese, dass die o2 Rechtsabteilung sagt, es gibt kein Kündigungsrecht, hoffe ich nur, dass diese Information von dem Büroboten kommt. Sonst spricht das nicht für die Rechtsabteilung.


    Die o2-Rechtsabteilung hat sowieso etwas eigenartige Ideen...


    Zitat


    Die Email-Benachrichtigungen halte ich sowieso für sinnlos(Stichwort Spam) und das Email Pack ist nicht das, was es verspricht. Man kann eben nicht, so wie o2 es bewirbt, seinen Email Verkehr darüber abwickeln solange es nicht möglich ist seinen "Alias" zu ändern und Anhänge darzustellen.


    Gerade wegen Spam finde ich 5 kostenlose Benachrichtigungen ok. Besser als 19 Cent für eine Spam-Benachrichtigung zu bezahlen :rolleyes:


    Das Problem mit den Anhängen liegt am Endgerät, es wird immerhin ein Link zum Anhang mitgeschickt (im WAP). Kann Dein Endgerät also mit den Dateien umgehen, sollte der Anhang doch kein Problem ergeben.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim

    Das Problem mit den Anhängen liegt am Endgerät, es wird immerhin ein Link zum Anhang mitgeschickt (im WAP). Kann Dein Endgerät also mit den Dateien umgehen, sollte der Anhang doch kein Problem ergeben.


    Ciao
    Tim


    Es liegt eben nicht am Gerät....über das EMail Wap Protal von o2 lassen sich generell keine Anlagen darstellen.


    Was anderes wäre es, wenn ich den Email Client in meinem Handy nutzen würde. Dann würden aber zusätzliche GPRS Internet Kosten berechnet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Jeder 1. Semester Jurastudent weiß, das Verträge gekündigt werden können, wenn Sie einseitig zu ungunsten des Kunden geändert werden.


    Nun, mein 1. Semester liegt zwar schon ein paar Jahre zurück, aber wenn ich mich recht entsinne, war das doch noch ein klein wenig komplizierter und differenzierter. ;) Im übrigen soll das folgende keine Rechtsberatung sein, sondern nur meine persönliche Meinung dazu darstellen.


    Erstmal muß man wohl wissen, daß der E-Mail Account bzw. die diesem zu Grunde liegende Vertragsbeziehung (und somit wahrscheinlich auch die Nutzung der SMS-Benachrichtigungen) englischem Recht unterliegen. Steht so in den Zusatz-AGB's (Punkt 5.3) für die Nutzung des E-Mail Dienstes bei o2, die man ja auch akzeptiert hat. Wirklich etwas sagen zu diesem Thema könnte also nur jemand, der auch etwas mehr Ahnung vom englischen Recht, welches sich in der Systematik doch um einiges vom deutschen Recht unterscheidet, hat.


    In Punkt 5.1 der E-Mail AGB's steht übrigens, daß o2 das Recht hat, den Vertrag bzw. des E-Mail Dienstes jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen darf. Wenn o2 jetzt also die SMS-Benachrichtungen abschafft und dem Kunden dies mitteilt, kann man das ggf. auch als Änderungskündigung betrachten (ist aber erstmal nur meine spontane persönliche Meinung, habe das jetzt nicht im Detail durchsubsumiert, ist ja schließlich Sonntag). Fraglich ist natürlich, ob eine SMS dafür ausreicht, und ob die Frist dann in allen Fällen gewahrt ist. Wenn man am 3.11. die SMS bekommt, ist es ja kein ganzer Monat mehr bis zum 1.12.


    Ganz nebenbei sei noch erwähnt, daß die kostenlose Benachrichtigungen per SMS in den E-Mail AGB's unter Punkt 2 "Leistungen" überhaupt nicht erwähnt werden.



    Aber selbst wenn man nach deutschem Recht geht, muß beim Thema Sonderkündigungsrecht immer auch zwischen den vertraglichen Hauptleistungen und den vertraglichen Nebenleistungen unterschieden werden. Wird eine der Hauptleistungen zum Nachteil des Vertragspartners geändert, so hat dieser automatisch und ohne Zweifel ein Sonderkündigungsrecht. Wird jedoch "nur" eine Nebenleistung bzw. deren Konditionen oder Verfügbarkeit geändert, so hat der Vertragspartner kein Sonderkündigungsrecht. Dies ist u.a. auch in den AGB's von o2 (aber auch allen anderen) so enthalten und hält auch einer rechtlich (oder gar gerichtlichen) Überprüfung stand bzw. hat es bereits getan (auch wenn ich gerade keine entsprechende Entscheidung aus der Rsp. zur Hand habe).


    Alles, was mit dem Vertrag direkt so wie er ist (z.B. Tarifmodell, gewählte Option, Grundgebühr etc.) und dem Telefonieren bzw. der Nutzung der dazugehörigen Telekommunikationsdienste an sich zu tun hat (z.B. Minutenpreise, SMS-, MMS, GPRS-Preise etc.), sind Hauptleistungen. Alles, was nicht direkt mit dem Vertrag oder dem Telefonieren & Co. an sich zu tun hat (also z.B. Dinge wie E-Mail Account und SMS-Notify, aber auch Tarifwechsel (wir hatten bei diesem Punkt nämlich genau diese Diskussion schon vor einigen Wochen als e-plus diverse Servicegebühren erhöht hat) und so) sind Nebenleistungen.


    Versteht mich nicht falsch, ich finde es auch nicht gut, daß o2 die kostenlosen Benachrichtigungen per SMS einstellt, aber IMHO kann man dagegen nicht viel machen, und ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch meiner Meinung nach halt auch nicht.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe

    Erstmal muß man wohl wissen, daß der E-Mail Account bzw. die diesem zu Grunde liegende Vertragsbeziehung (und somit wahrscheinlich auch die Nutzung der SMS-Benachrichtigungen) englischem Recht unterliegen. Steht so in den Zusatz-AGB's (Punkt 5.3) für die Nutzung des E-Mail Dienstes bei o2, die man ja auch akzeptiert hat. Wirklich etwas sagen zu diesem Thema könnte also nur jemand, der auch etwas mehr Ahnung vom englischen Recht, welches sich in der Systematik doch um einiges vom deutschen Recht unterscheidet, hat.


    Ich könnte deiner Argumentation ja durchaus folgen, aber ich denke es ist durchaus fraglich, ob diese AGB`s überhaupt Bestandteil eines Vertrages geworden sind.


    Es wäre alles nachvollziehbar und richtig, wenn o2 nicht diese Leistung in den Tarifbroschüren veröffentlicht hätte. Und nur diese und natürlich meine Vertrags AGB`s sind mir bei Vertragsabschluss bekannt gemacht worden.

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