o2 schafft kostenlose eMail-Benachrichtigung per SMS ab

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Und E-Mails bzw. die Bereitstellung eines entsprechenden Accounts sind/ist erstmal nichts, was man automatisch zum Leistungsumfang eines Mobilfunkvertrages rechnen würde. Dazu zählen halt eher Gespräche und SMS. Mittlerweile wohl auch solche Dienste wie WAP, MMS, WAP etc.


    Wie Du siehst, gehört inzwischen WAP und MMS dazu. IMO gehört hier sehr wohl auch Email dazu, weil es inzwischen das wohl wichtigste Kommunikationsmittel im Internet ist. Da auch *jeder* Mobilfunkanbieter auch Email anbietet, gehört es also m.E. schon zum Standard.


    Ciao
    Tim

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  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Allein die Tatsache, daß der Emaildienst eigene AGB hat macht dies doch schon offensichtlich, ansonsten wäre es Bestandteil der AGB des Mobilfunkvertrages.


    Das ist doch ein Widerspruch in sich.


    Bestandteil der AGB des Mobilfunkvertrages ist doch auch die Produktbroschüre.


    Und hier wird dem Kunden eine Leistung versprochen!


    Das ist doch unabhängig davon, dass es eine eigene AGB für den Email Account gibt. Diese schließt doch nicht einzelne Punkte der Mobilfunk AGB aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Wie Du siehst, gehört inzwischen WAP und MMS dazu. IMO gehört hier sehr wohl auch Email dazu, weil es inzwischen das wohl wichtigste Kommunikationsmittel im Internet ist. Da auch *jeder* Mobilfunkanbieter auch Email anbietet, gehört es also m.E. schon zum Standard.


    Ciao
    Tim


    Du sagst es, E-Mail ist das wichtigste Kommunikationsmittel im Internet. Wir reden hier aber über Mobilfunk. Nur weil man über ein Handy mittlerweile auch ins Internet kann und E-Mails schreiben und empfangen kann, bedeutet dies aber nicht automatisch, daß ein E-Mail Account zu einer Hauptleistung bei einem Mobilfunkvertrag gehört.


    Wenn mich jemand fragt, was ich denn so bei einem Mobilfunkvertrag als Standard voraussetzen würde, würde ich halt Telefonieren, SMS, MMS, WAP, GPRS etc. nennen. E-Mails würde ich nicht hinzuzählen, zumal ja z.B. auch nur ein nach wie vor recht geringer Teil von Mobiltelefonen einen E-Mail Clienten mit an Bord haben. Auch haben E-Mails IMHO erstmal nicht direkt etwas mit Mobilfunk zu tun.


    Und daß praktisch jeder Mobilfunkanbieter heute zusätzlich (so gesehen könnte man halt schon dazu kommen, daß es sich hier weder um eine Haupt-, noch um eine Nebenleistung handelt, sondern um eine Zusatzleistung, was die zusätzliche AGB's ja auch indizieren) einen E-Mail Account anbietet, hängt wohl auch eher mit dem Konkurrenzdruck in der Branche zusammen.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    Bestandteil der AGB des Mobilfunkvertrages ist doch auch die Produktbroschüre.


    Ja, aber nicht alles, was in den Brochüren steht, ist als Hauptleistung anzusehen. Da stehen auch Nebenleistungen oder Zusatzleistungen stehen dadrin. Und die dürfen nun einmal verändert werden, ohne daß für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht entsteht. Aber jetzt fange ich an, mich zu wiederholen.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Ich denke auch, dass man sich so langsam im Kreis dreht.


    Ich habe eben mal im web bei o2 nachgesehen, was o2 so dazu sagt......


    Ich habe nichts gefunden.


    Im Gegenteil. Als Neukunde, der einen Vetrag online abschließen möchte, muss man eigentlich davon ausgehen, dass es einen kostenlosen Email Account mit einer kostenlosen SMS Benachrichtigung gibt. Alle Prospekte oder Stichwortverzeichnisse weisen darauf hin. Nichts aus dem man entnehmen könnte, dass dieses zukünftig nicht mehr der Fall ist.


    o2 hat zwar recht, denn jetzt ist es noch so. Aber schon ein wenig merkwürdig.


    Ich möchte jetzt keine Diskussion über "Treu und Glauben" .....aber bitte o2, etwas seriöser!


  • Na ja, bei o2 waren sie mit sowas noch nie die schnellsten. Die damalige Erhöhnung der Preise für netzinterne SMS, die sich dummerweise schon ein paar Wochen vor der Pressemitteilung in die Prospekte geschummelt hatte, mal ausgenommen. ;)


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    ... Ich habe leider keine o2-Brochüre zur Hand. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, daß die Details zum E-Mail Account und den Notify-SMS mit der ein oder anderen Fußnote versehen sind, wo gewisse Einschränkungen (wie z.B. das Akzeptieren der Zusatz-AGB's) zu finden sind. ...


    [url=http://www.o2online.de/o2/kunden/kundencenter/downloads/postpaid/postpaid-flexible-blob,property=Original.pdf]Flexible Wunschtarife[/url] - Info-Broschüre für Vertragskunden - Tarife und Services


    Der Notify-Dienst wird auf Seite 44/45 beschrieben (Seite 23 Acrobat-Zählung) unter der kapitelüberschrift "SMS Servie".


    Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    ... Ja, aber nicht alles, was in den Brochüren steht, ist als Hauptleistung anzusehen. Da stehen auch Nebenleistungen oder Zusatzleistungen stehen dadrin....


    Meine Meinung dazu habe ich vorne schon mal kund getan. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von mir
    ... Jedenfalls ist sicher (s.o.), daß die kostenlose Benachrichtigung über die aktuelle Preisliste Vertragsbestandteil ist. Weiterhin ist es gem. Kapitelüberschrift ein SMS-Service und somit IMHO keine Nebenleistung, was IMHO bei Abschaffung des Dienstes ein außerordentliches Kündigungsrecht nach sich zieht. ...


    Weiterhin ist anzumerken, daß keine Fußnote auf eine Einschränkung (Haupt-/Nebenleistung) o.ä. hinweist. Es soll also ein SMS-Dienst abgeschafft werden, der annähernd gleiche Dienst nur mit mehr Informationsgehalt (erweiterte Banachrichtigung) bleibt bestehen. Es wird sich also letztendlich die Frage stellen, wie ein Richter diese Leistung beurteilt. Die o2 Rechtsabteilung sieht es wohl als Nebenleistung.


    Ob aufgrund einer verschlechterten Nebenleistung das Sokü-Recht ausgeschlossen werden kann, ist im übrigen nicht sicher. IIRC konnte dies bei der kürzlich geführten Diskussion bzgl. einer entspr. Verschlechterung bei den E-liens nicht geklärt werden. Die E-liens haben dies (keine SoKü bei Verschlechterung einer Nebenleistung) lediglich über ihre AGB so geregelt . IMHO hält dies aber einer richterlichen Überprüfung hinsichtlich des Rechtsgrundsatzes "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) nicht stand.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Na ja, bei o2 waren sie mit sowas noch nie die schnellsten.


    Gruß, Loco!


    Na dann wird es ja mal Zeit, dass mir o2 das auch endlich mal offiziell mitteilt.

  • Hallo,


    E+ hat es vor kurzem geschafft, mich als Kunden mit einer meist nicht funktionierenden SMS-Benachrichtigung zu vergraulen.


    O2 werde ich mit meinem Zweit-Vertrag der Einfachheit halber nun auch den Rücken kehren. Die letzten 3,5 Monate könnte ich ja noch eines dieser Packs ausprobieren, in der Hoffnung dass dadurch nicht irgend ein neues Vertragsverhältnis begründet wird.


    Mir reicht künftig "rein privat" ein Tschibo-Prepaid für ca. 2 bis 3 Euro Umsatz pro Monat. Ist zwar auch von O2, aber für mich die günstigste Prepaid-Karte und vor allem ein transparenter Tarif.


    Die Netzbetreiber und Provider wollen es doch nicht anders, also sollen sie es kriegen, nämlich - hoffentlich in Scharen - davonlaufende Kunden!


    Gruss
    tector

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  • Und wo sollen sie hinlaufen? Zu Vodafone oder T-Mobile?

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Hallo,


    wo sollen sie hinlaufen - wo laufen sie denn hin?


    Muss man überhaupt soviel telefonieren? Die meisten Gesprächsinhalte sind banal und können deshalb ersatzlos gestrichen werden.


    Eine Prepaid-Nr. pro Privatbenutzer als Notnagel ist ausreichend!


    10 oder gar 15 Euro Grundgebühr im Monat ist in jedem Versicherungsvertrag oder sonstiger Anlage besser aufgehoben! Denkt an eure Rente und daran, dass ich das vor ein paar Jahren mal gesagt habe.


    Gruss
    tector

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