ZitatNun ja, da die Leistung in den AGBs festgehalten ist und diese AGBs für alle Kunden zutreffen, die zu diesen AGBs einen Vertrag abgeschlossen haben. Wird also ein Rechtsstreit gewonnen, gilt dies als Referenz für weitere Rechtsstreitigkeiten. Um den Gang zum Gericht / Einzelklage kommt man aber nicht herum. Es muss also jedr für sich selbst bewerten, ob die Sonderkündigung den Aufwand rechtfertigt. Die Erfolgrwahrscheinlickeit steigt aber deutlich.
Stimmt, da ab der Info über das Sonderkündigungsrecht vier Wochen Frist gegeben sind. So steht es zumindest im Gesetz. Ob und wann o2 seine Kunden über das Recht der außerordentlichen Kündigung in Kenntnis setzen muss, sollte eher den Regulierer interessieren.
ZitatWieso sollten denn alle Kunden ein Sonderkuendigungsrecht bekommen, wenn einer einen Rechtsstreit gewinnt. Das soll mir Dein Anwalt mal erklaeren.
Naja, gurkenpost hat ja schon etwas dazu geschrieben. Da Du keine Telefonnummer hinterlassen hast denke ich mal, dass Du nicht ernsthaft an einer Rechtsberatung interessiert bist