E-Plus: VVL zurückziehen?

  • Hallo Forum,


    leider habe ich per Suche nicht das gefunden, wonach ich gesucht habe, deshalb ein neues Thema:
    Nachdem mein Treueangebot nach einer Woche noch immer nicht per Post angekommen war, habe ich nun heute morgen erneut die Hotline angerufen und darum gebeten, mir ein neues zukommen zu lassen, diesmal allerdings per Fax. Im Gegensatz zu der Mitarbeiterin, die ich letzte Woche an der Strippe hatte (welche mir versicherte, dass ich meine 120€ Startguthaben auch per Verlängerung bekäme), meinte der Mitarbeiter, er könne die 120€ Startguthaben nicht auf dem Treueangebot vermerken (Was ich irgendwie komisch finde... Wird sowas normalerweise nicht vermerkt bzw. damit geworben?). Er sagte, zuerst müsse die Verlängerung durch sein, bevor das Startguthaben angerechnet werden könne (logisch, die ANRECHNUNG, aber sonst?); Er könne mir dieses aber nicht jetzt schon zusichern, ich solle die Hotline nach Verlängerung nochmal kontaktieren. (Will da etwa jemand die Hotline-Gebühr kassieren und Kunden absichtlich abzocken?Ich denke mir da meinen Teil) Sehr merkwürdig! Nun beschäftige ich mich mit der Frage, ob es möglich ist, eine VVL auch wieder rückgängig zu machen, wenn ich dann von der Hotline erfahre, dass ich die 120€ doch nicht bekomme... Alles irgendwie dubios... Langsam bekomme ich echt das Gefühl, dass bei E+ eine Hand nicht weiß, was die andere tut und dass jeder Hotliner andere Regeln hat....


    Gruß,
    *+*Feechen*+*

  • Verlängerung aus Auszahlung


    Hallo Feechen,


    wenn Du nichts unterschreibst so stellt dies erstmal kein Problem dar.


    Sollte schon was weggesandt worden sein, so hast Du ja dann das richtige unterschrieben. Auch okay.


    Wenn Du trotzdem widerrufen möchtest, so solltest Du die 1000 anrufen und der Verlängerung widersprechen. eplus ist da meist recht kulant.


    Was aber wichtiger ist:
    Das Angebot mit 120 Euro ist nicht sonderlich interessant. Ein Händler vor Ort (nicht der direkte eplus Shop) wird die vermutlich mehr Geld auszahlen.


    So machen wir das mit unseren Kunden auch. Wir bestellen stattdessen ein Gerät und machen dem Kunden eine höhere Gutschrift, die, je nach Gerät, bis zu 150 Euro ausfallen kann.


    Wenn ich hier etwas für Dich tun kann, so lass es uns wissen.


    Gruß,
    Matthias Orf
    http://www.orf.de

  • Hallo Matthias,


    vielen Dank für deine rasche Antwort!
    Naja, das mit dem Unterschreiben ist so eine Sache! Natürlich habe ich jetzt noch nichts unterschrieben, weil ich derzeit auf das Fax warte. Die Sache ist die, dass der Hotliner meinte, mir die 120 Euro auf dem Schreiben nicht versichern zu können (was die Dame letzte Woche seltsamerweise konnte), sondern dass das erst NACH der Verlängerung geregelt würde. Das meine ich eben: Wenn die danach auf einmal nichts mehr davon wissen wollen, wenn ich verlängert habe? Ich würde nämlich nur in den 100er Tarif wechseln, wenn das garantiert sei, da dieser mir ohne das monatlich angerechnete Guthaben zu teuer wäre; dann würde ich eher in einen 50er wechseln.
    Besteht bei solchen Verlängerungen nicht trotz Unterschrift ein 14tägigs Widerspruchsrecht? Das ist es eben, was ich nicht genau weiß.


    Du schreibst außerdem:
    "So machen wir das mit unseren Kunden auch. Wir bestellen stattdessen ein Gerät und machen dem Kunden eine höhere Gutschrift, die, je nach Gerät, bis zu 150 Euro ausfallen kann."


    Aber dann kriegt der Kunde die Gutschrift, und ihr vertickt das Gerät, oder nicht? *gg*
    Bei der Hotline (1. Anruf) ging es eben darum, dass ich die 120 Euro Startguthaben UND das S65 für 29,90 Euro bekomme (also quasi das Angebot, das derzeit ohnehin für Neukunden gilt).
    Falls du das doch so meintest, dass ihr Startguthaben + Handy austeilt, so wäre ich an einem Angebot für eine VVL interessiert, soweit das für einen Time&More Web 100 Student überhaupt möglich ist.


    Liebe Grüße,
    *+*Feechen*+*

  • Du kannst eine über Fernkommunikationsmittel abgeschlossene VVL innerhalb von 14 Tagen widerrufen.


    Zum Thema Gutschrft würde ich bei Eplus nichts mündlich zusichern lassen und mich darauf verlassen. Ich hatte eine schriftliche Zusage über eine Gutschrift und man wollte sich dennoch querstellen. Was passiert da erst bei einer mündlichen?


    Im Ergebnis habe ich meine Gutschrift zwar bekommen, das jedoch nur, weil die Beweislage eindeutig war.



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Hallo DaFunk,


    danke. Ja, dann müsste es ja möglich sein, auch wenn ich inzwischen nicht mehr davon ausgehe, dass das nötig sein wird. Ich habe heute nochmal da angerufen und hab mir mal sagen lassen, was da jetzt steht (ohne zu sagen, was ich will, *gg* damit die mir nich wieder Honig ums Maul schmieren, um mich abzuwimmeln und hinterher doch nichts davon in der Datenbank steht): Scheint alles so zu sein, wie ich es wollte.
    Und notfalls hab ich noch 14 Tage zum Widerrufen; der Hotliner meinte, dass ich spätestens in 7 Tagen mein Handy hätte und dann alles abgeschlossen sein würde. Passt also!


    Vielen Dank an euch!


    *+*Feechen*+*

  • Na super, das ist doch echt die Krönung erst den Kunden mit angeblichen Angeboten zur VVL locken, und dann nichts mehr davon wissen wollen!
    Das ist echt unglaublich. Also ich würde sofort den Anbieter wechseln. So etwas würde ich mir nicht gefallen lassen. :cool: ;)

  • Bei mir steht ja ne Prof M VVL an...kann man da auch das 120 Eu Startguthaben aktivieren lassen oder gilt das nur für die T&M´s ? :rolleyes:


    Wär ja schon ne kleine Benachteiligung...

  • Zitat

    Original geschrieben von Schweigie
    Bei mir steht ja ne Prof M VVL an...kann man da auch das 120 Eu Startguthaben aktivieren lassen oder gilt das nur für die T&M´s ? :rolleyes:


    Wär ja schon ne kleine Benachteiligung...


    Also so wie ich das sehe, wird das Startguthaben nur bei den T&M-Tarifen mit Web-Option angeboten, denn nur dort wird in der Bestellung das "120 Euro Startguthaben"- Fenster angezeigt.
    Was anderes kann ich jedenfalls nicht finden.


    Gru,
    *+*Feechen*+*

  • Das Startguthaben gilt defenitiv nur für die neuen T&M Tarife, ab T&M 100.


    Es ist nicht zwingend nötig WEB T&M zu machen.


    Das ist kein Nachteil für die anderen Kunden, die zb Prof Tarife haben. Das Startguthaben ist halt eine Push Aktion für die neuen Tarife.


    Die Hotline ist "gezwungen" VOR VVL das Startguthaben schriftlich nicht zu fixieren. Ursprünglich sollte das Startguthaben NUR für Neukunden gehen. Dann wurde aber ein Rükzieher gemacht und alle Kunden, die bei VVL in die neuen Tarife wechseln, sollen das Startguthaben auch bekommen. Aber nur die, die NACH der VVL auf die Hotline aktiv zugehen. Von selbst wird das nicht kommuniziert und erst recht nicht schriftlich zugesichert.


    In diesem Punkt -müsst und könnt- Ihr der Hotline vertrauen! Das Startguthaben bekommt Ihr definitiv!



    Gruss


    Timo

    Berger macht "nie" Ärger! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    Die Hotline ist "gezwungen" VOR VVL das Startguthaben schriftlich nicht zu fixieren. Ursprünglich sollte das Startguthaben NUR für Neukunden gehen. Dann wurde aber ein Rükzieher gemacht und alle Kunden, die bei VVL in die neuen Tarife wechseln, sollen das Startguthaben auch bekommen. Aber nur die, die NACH der VVL auf die Hotline aktiv zugehen. Von selbst wird das nicht kommuniziert und erst recht nicht schriftlich zugesichert.


    Genau das sagte man mir an der Hotline auch; ich habe das in einem anderen Thread vermerkt, in dem die Frage nach dem Startguthaben bei VVL auch aufkam.



    Liebe Grüße,
    *+*Feechen*+*

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!