Hallo zusammen !
Folgende Ausgangslage: Weihnachten 2003 hab ich einem Bekannten für einen Abend mal mein Auto geliehen. Und wie's dann so ist fährt der's natürlich kaputt. Wirtschaftlich ein Totalschaden (lt. Gutachten ca. 4000 Euro). Gut, Wagen ist repariert und läuft auch wieder, jetzt geht es eigentlich darum wie ich an das Geld komme (das ich erstmal vorstrecken musste). Meine Haftpflicht zahlte da natürlich nicht, Kasko hab ich wegen fehlender Wegfahrsperre nicht( Bedingung der Versicherung um Kasko zu kriegen beim VW Corrado), und die Versicherung des Verursachers zahlt (angeblich) auch nicht, da er (wieder angeblich) den Schaden zu spät gemeldet hat (AFAIR erst 5 Monate später). Dann dachte ich wir könnten das so z.B. über Ratenzahlung regeln, das brachte aber auch keinen Fortschritt (Ratenzahlung = Raten, wann gezahlt wird ). Zu guter letzt wars also soweit das ich doch zum Anwalt ging um meine Forderungen durchzusetzen. Dieser hat dann auch ein "vollstreckungsfähiges Gerichtsurteil" erwirkt nachdem mir 3500 Euro zu zahlen seien und er ließ mich wissen das Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden würden. Wie sehen diese denn aus ? Ich denke mal Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung, oder ? Da eine andere Bekannte einmal meinte ein Teil seines Lohns würde bereits für Unterhaltszahlungen gepfändet, frag ich mich ob da dann überhaupt noch was zu holen ist...
Und zweite Sache: ein Arbeitskollege meinte der Anwalt wäre wohl nicht so helle gewesen, da er sich auch an die gegnerische Versicherung hätte wenden können, die hätten dann trotzdem erstmal gezahlt und hätten sich das Geld dann vom Verursacher wiedergeholt. Wäre das wirklich möglich gewesen ? Ginge das jetzt auch noch ? RA wurde mir von der Rechtsschutzv. empfohlen. Auf dem Weg hätte ich das Geld vielleicht schon...
AFAIR dürfen hier ja keine Rechtsberatungen gegeben werden, aber vielleicht gibts ja einige "Erfahrungswerte" hier...
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit...