Unfall, wie komme ich ans Geld ?

  • Hallo zusammen !


    Folgende Ausgangslage: Weihnachten 2003 hab ich einem Bekannten für einen Abend mal mein Auto geliehen. Und wie's dann so ist fährt der's natürlich kaputt. Wirtschaftlich ein Totalschaden (lt. Gutachten ca. 4000 Euro). Gut, Wagen ist repariert und läuft auch wieder, jetzt geht es eigentlich darum wie ich an das Geld komme (das ich erstmal vorstrecken musste). Meine Haftpflicht zahlte da natürlich nicht, Kasko hab ich wegen fehlender Wegfahrsperre nicht( Bedingung der Versicherung um Kasko zu kriegen beim VW Corrado), und die Versicherung des Verursachers zahlt (angeblich) auch nicht, da er (wieder angeblich) den Schaden zu spät gemeldet hat (AFAIR erst 5 Monate später). Dann dachte ich wir könnten das so z.B. über Ratenzahlung regeln, das brachte aber auch keinen Fortschritt (Ratenzahlung = Raten, wann gezahlt wird :rolleyes: ). Zu guter letzt wars also soweit das ich doch zum Anwalt ging um meine Forderungen durchzusetzen. Dieser hat dann auch ein "vollstreckungsfähiges Gerichtsurteil" erwirkt nachdem mir 3500 Euro zu zahlen seien und er ließ mich wissen das Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden würden. Wie sehen diese denn aus ? Ich denke mal Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung, oder ? Da eine andere Bekannte einmal meinte ein Teil seines Lohns würde bereits für Unterhaltszahlungen gepfändet, frag ich mich ob da dann überhaupt noch was zu holen ist...


    Und zweite Sache: ein Arbeitskollege meinte der Anwalt wäre wohl nicht so helle gewesen, da er sich auch an die gegnerische Versicherung hätte wenden können, die hätten dann trotzdem erstmal gezahlt und hätten sich das Geld dann vom Verursacher wiedergeholt. Wäre das wirklich möglich gewesen ? Ginge das jetzt auch noch ? RA wurde mir von der Rechtsschutzv. empfohlen. Auf dem Weg hätte ich das Geld vielleicht schon...


    AFAIR dürfen hier ja keine Rechtsberatungen gegeben werden, aber vielleicht gibts ja einige "Erfahrungswerte" hier... ;)


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit...

  • Welche "gegnerische Versicherung" meinst du denn?
    Wenn ein anderes Kraftfahrzeug am Unfall beteiligt war und dessen Fahrer schuld am Unfall ist, so muss die Versicherung zahlen, egal ob der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt hat oder nicht. Ob die Versicherung den Versicherungsnehmer wegen der Pflichtverletzung ganz oder teilweise in Regress nimmt, kann dir als Geschädigtem egal sein.


    Ich verstehe dein Posting aber so, als ob dein Bekannter als Fahrer deines Autos am Unfall schuld ist

    Zitat

    Und wie's dann so ist fährt der's natürlich kaputt.


    In diesem Fall zahlt keine Versicherung. Der Verursacher hat wohl allenfalls eine Privathaftplichtversicherung, die zahlt aber aus zwei Gründen nicht:
    1.) für Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen,
    2.) für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.


    Bleibt nur der Versuch, deinen Titel zu vollstrecken. Beauftrage den für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Gerichtsvollzieher, falls Aussicht auf erfolgreiche Pfändung besteht. Wenn von vornherein feststeht, dass keine Erfolgsaussicht besteht, kannst du dir das sparen, da du die Gebühren für den Gerichtsvollzieher vorab auslegen musst.


    Sofern dir bekannt ist, dass der Schuldner irgendwelche Ansprüche an Dritte hat (Lohnzahlungen, Steuererstattungen, Rechnungen aus selbstständiger Tätigkeit usw.), kannst du beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und diesem dem sogenannten Drittschuldner zustellen lassen. Der darf dann bis zur Höhe deiner Forderung nicht an den Schuldner, sondern muss an dich zahlen.
    Soweit es sich um Lohnzahlungen handelt, gibt es hierbei aber erhebliche Pfändungsfreigrenzen, unterhalb derer nicht gepfändet werden kann. Ca. 930 €/Monat für einen Alleinstehenden, je unterhaltsberechtigter Person (Ehefrau, Kinder) kommen ca. 300€/Monat hinzu.

  • Re: Unfall, wie komme ich ans Geld ?


    Irgendwie wirr.

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    ... und die Versicherung des Verursachers zahlt (angeblich) auch nicht, da er (wieder angeblich) den Schaden zu spät gemeldet hat (AFAIR erst 5 Monate später)....


    Wer ist "Er", dein Bekannter oder der Verursacher?
    Wenn es dein Bekannter ist kann die Versicherung nach einer bestimmten Zeit (weiß nicht wie lange genau) eine Regulierung ablehnen.
    Und gibts diesen Unfallverursacher überhaupt (hast du Name oder Kennzeichen)

    Zitat


    Wirtschaftlich ein Totalschaden (lt. Gutachten ca. 4000 Euro)


    Und wer hat den Gutachter beauftragt? das macht normalerweise die Versicherung der der Schaden gemeldet wird

    Zitat


    Und zweite Sache: ein Arbeitskollege meinte der Anwalt wäre wohl nicht so helle gewesen, da er sich auch an die gegnerische Versicherung hätte wenden können, die hätten dann trotzdem erstmal gezahlt und hätten sich das Geld dann vom Verursacher wiedergeholt.


    Das Problem dürfte o.g. Meldefrist sein, der Geschädigte muss seine Ansprüche eben unverzüglich geltend machen, nach einem Jahr ist da IMHO nix mehr zu holen. Und mir stellt sich nach wie vor die Frage ob es den Verursacher überhaupt gibt.
    Unter der Annahme dass es den Verusacher gibt:
    Was hast du eigentlich unternommen um Geld von der gegnerischen Versicherung zu bekommen?
    Du bist schließlich als Geschädigter derjenige der das Geld bekommt und hättest jetzt den ganzen Schlamassel mit Vollstreckung usw. nicht wenn du dich gleich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt hättest

  • Re: Re: Unfall, wie komme ich ans Geld ?


    - Also, Bekannter und "Verursacher" sind dieselbe Person. Er meinte er hätte einem Reh ausweichen müssen und ist dabei von der Straße abgekommen.


    - Gutachter wurde von mir beauftragt, da der Bekannte das Gutachten angeblich zur Abwicklung mit der Versicherung brauchte. Da ich den Gutachter kenne, hab ich das dann mal machen lassen.


    - Hätte der Ex-Bekannte mir verraten über welche Versicherung er das gedenkt abzuwickeln oder wo er versichert ist, hätte ich das machen können. Aber da er da nicht mit rausrücken wollte, hab ich eigentlich Zweifel das er das überhaupt probiert hat.

  • Welche Versicherung sollte dein Bekannter denn auch in Anspruch nehmen wollen? Ich gkaube kaum, dass er eine Versicherung hat, die den Schaden regulieren würde. Eine Privathaftpflicht scheidet aus (siehe mein Posting weiter oben).

  • Das ist genau die Frage die ich mir auch gestellt habe... :top:


    Und weil er damit nicht rausrücken wollte hab ich eben den Verdacht das er gar nicht erst gefragt hat... :flop:

  • Ah ja, jetzt ist einiges klarer: Viel Glück bei der Vollstreckung.
    Der Typ hat einfach gelogen, es gibt nämlich keine weitere Versicherung für solche Fälle.
    Die einzige Versicherung, die in solchen Fällen zahlt (wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), ist die Kaskoversicherung.
    Bei Wildunfällen zahlt die Teilkasko (die du für dein Auto ja auch nicht hattest), wenn das Wild nicht getroffen wurde geht aber ohne glaubhafte Zeugen eh nix über Teilkasko (den Trick haben einfach zuviele schon probiert), bliebe also nur Vollkasko die du auch nicht hattest.
    Also zahlt der Unfallfahrer aus eigener Tasche, wenn bei ihm was zu holen ist.

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