§ 97 III 3 TKG 2004: "Die Verkehrsdaten dürfen höchstens 6 Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden."
Kommunikationsinhalte wie z.B. der Text der SMS dürfen natürlich nicht gespeichert werden.
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§ 97 III 3 TKG 2004: "Die Verkehrsdaten dürfen höchstens 6 Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden."
Kommunikationsinhalte wie z.B. der Text der SMS dürfen natürlich nicht gespeichert werden.
vielen dank für die antworten.
aber gab es das nicht mal daß man sich eine sms auch nach 1-2 tagen nooch zuschicken lassen konnte?
ZitatOriginal geschrieben von mag
..aber gab es das nicht mal daß man sich eine sms auch nach 1-2 tagen nooch zuschicken lassen konnte?
AFAIK kannst du mit einem bestimmten Kürzel bestimmen, wann deine SMS nach dem Versenden zugeliefert werden soll, z. B. du verschickst es um 14 Uhr, aber zugestellt wird es erst X Stunden danach.
Siehe z. B. hier -> Klick
Alternativ könntest du einfach illegale Geschäfte mit dem Handy durchziehen. Für den Fall dass die Polizei deine Daten auswertet, bekommst du dann eine Liste deinen ganzen SMS auf Papier ausgedruckt.
Eine so tolle Lösung ist dies aber gewiss nicht.
wenn das so wäre müssten die mitteilungen also doch gespeichert werden. ich dachte das wird nicht gemacht. :confused:
Die SMS werden auf den Servern der Netzbetreiber gespeichert, falls das Handy des Empfängers nicht im Netz eingebucht ist. Sobald sich das Empfängerhandy ins Netz einbucht werden die SMS zugestellt.
Diese "zwischen"gespeicherten SMS werden von niemandem gelesen.
Würden die SMS darüber hinaus gespeichert, läge auch ein Verstoß gegen Bestimmungen des BDSG / TKG vor.
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