Hallo zusammen,
ich möchte zum 31.3.2005 aus meiner WG ausziehen, in der ich Untermieter bin.
In welcher Form muss ich das tun, gibt es spezielle Musterformulare dafür?
In dem Untermietvertag ist die Rede von einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Jetzt habe ich aber gelesen, dass ein neues Gesetz besagt, dass die Kündigungsfrist seitens des Mieters immer nur 3 Monaten betragen darf. Gilt dies auch, wenn im Vertrag etwas anderes steht (d.h. Vetragsklausel unwirksam)?
Inwieweit darf mein Vermieter (=mein Mitbewohner) später weitere Forderungen stellen (NK-Nachzahlungen etc.).
Und zu Guter letzt: Zu welchem Zinssatz hat mein Vermieter meine Kaution anlegen müssen (Mietverhältnis besteht ab Oktober 2003)?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Gruß Baller