Schon aus versicherungs- und evtl. prozessualtechnischen Gründen würde ich wenn mich jemand vom Mopped geholt hat auch Anzeige erstatten. (Nein nicht bei der kleinen Beule vom Parkplatzrempler!!)
Wenn sich das alles zügig und anständig regeln lässt, und ich als Zweiradfahrer wirklich sicher bin, dass ich keinen Schaden davongetragen haben, ok dann kann man das Ding immer noch zurückziehen.
CH