Widerspruchsrecht Phonehouse


  • Erstens sind das 5 Sätze und nicht 3 Sätze :cool: , und zweitens geht das glaube ich allen hier ziemlich auf die Nerven. Es ist jetzt gut, und wir wissen wie schlau Du bist. :rolleyes:
    Ein Schloß wäre echt nicht schlecht. :top:

  • Moinsen!


    Sorry, ich bin jetzt extrem OT, aber ...


    es ist echt schön, wenn man an einem frühen morgen schön so herrlich schmunzeln kann...
    Erstmal danke AudiV8! für die Auslegung der Arbeit des FPP! :top:


    der_inquisitor:
    Deine mit absolutem Unwissen gepaarte, arrogante Art (Zitat: "Falls Du der englischen Sprache mächtig bist, dürftest Du wissen, daß "Fraud" zu deutsch "Betrug" bedeutet...") wird Dir in der Praxis sicherlich nochmal ganz schon wehtun!
    Denn Du weißt in diesem Falle nämlich nicht, wie der FPP überhaupt arbeitet!


    Das Juristen wie Du nicht auf die "Kaufmannsehre" stehen, ist mir ja klar, aber für mich gilt immer noch, daß ich, privat, als auch geschäftlich, zu meinem Wort, meinen Taten und meiner Unterschrift gegenüber anderen stehe und mir vorher überlege, was die Konsequenzen sind!
    Dann brauch' ich nämlich nicht nachher nach Leuten wie Dir Ausschau halten, die mich viel, viel Geld kosten und durch Ihre guten Ratschläge (Zitat: Wie geschrieben, einfach (mit Bezug auf § 119 II BGB) anfechten und Einzugsermächtigung entziehen.") meinen "Kredit" bei meinen Geschäftspartnern ruinieren. Denn: ist der erst einmal dahin, nützen mir auf dem Klageweg erstrittene Löschungen möglicher (vielleicht auch rechtswidriger) Einträge im FPP und bei der Schufa gar nichts mehr!


    In diesem Sinne ein fröhliches "Glück auf" und nicht mit der Kanone auf Spatzen schießen!


    Gruß,
    Tom.

    Bin ein Friesenjung und wohne hinter'm Deich...

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
      AudiV8
    Danke. Genau solche Beiträge bringen mich zum Lachen!


    Es freut mich doch sehr, einem so klugen Menschen wie dir, zu Erheiterung des Gemütes beitragen zu können.


    Mit dem was du schreibst, kann man also, ohne Feststellung und ohne Gang eines Rechtsweges einen Vertrag aufheben, einseitig und gut ist.


    Hätt ich das eher gewusst, hätte ich mir schon sehr sehr viel Geld gespart in meinem Leben, leider lernt man solche Sachen erst nach und nach.


    Ich will ja nicht bestreiten das du von Rechts wegen Recht hast, aber so einfach wie du es hier kommunizierst sollten sich Verträge nicht lösen lassen, dann bräuchte man keinen Vertrag mehr zu Unterschreiben, ein Handschlagsgeschäft wäre da ja sicherer.


    Ich finde das Thema Interessant und auf einem ordentlichen Level, auch sehr diskussionswürdig - wobei die Einfachheit der Anfechtung, so wie du sie hier versuchst Aufzuzeigen, sicher nicht gegeben ist.


    solong....

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • der_inquisitor


    Ich frage mich wirklich eins:
    Was zum Teufel muss einem Menschen im Leben nur wiederfahren sein, das er so neben der Spur läuft wie unser Halbanwalt.
    Wie traurig muß eigentlich die Gefühlswelt eines solchen Menschen aussehen?
    Die Frage nach dem Recht zu bekommen oder Recht zu haben, stellt sich in den Augen solcher Witzfiguren nicht!
    Geht es solchen "Clowns" doch lediglich nur darum, durch irgendwelches Paragraphengeschwafel andere einzuschüchtern!


    Denke das Du damit nicht wirklich jemanden beeindrucken kannst. Im echten Leben zählen da andere Gesetzte!


    Gruß
    Fusion

  • AudiV8


    Ja, das ist richtig - man kann mit einer Anfechtung, die tatsächlich eine einseitige Willenserklärung darstellt, ohne Begehung des Rechtsweges einen Vertrag rückwirkend erlöschen lassen.


    § 119 BGB ist tatsächlich oftmals ein Hintertörchen um sich aus Verträgen herauszuwinden. Allerdings gibt es da noch den § 122 BGB, der dem Anfechtungsgegner Schadensersatz für den Vertrauensschaden - also jene Kosten, die durch die Anfechtung erwachsen. Bei einem Mobilfunkvertrag wird der Anbieter nicht viel mehr als die SIM Karte berechnen können. Wenn Du allerdings einen Grundstückskauf oder dergleichen anfechtest, kann dieser Vertrauensschaden ganz andere Dimensionen erreichen.
    Zum besseren Verständnis der Gesetzgebung: § 119 I BGB ermöglicht die Anfechtung bei einem Erklärungsirrtum, also bei einer abgegebenen Erklärung, die so gar nicht abgegeben werden sollte. Z.B. wenn während einer Auktion jemand einem anderen zuwinkt und der Auktionator dies als Gebot wertet. Oder wenn Du beispielsweise auf einer Postkarte Sachen bestellst und versehentlich das falsche Kästchen ankreuzt. Oder Du bestellst ein Gros Toilettenpapier und stellst erst bei Lieferung fest, daß ein Gros zwölf Dutzend bedeutet. Und noch ein Beispiel: Du kaufst das Pferd Y und hältst es eigentlich für das preisgekrönte Rennpferd X, da sie sich so ähneln. Geschäftswille und Erklärungswille sind hier entweder nicht gegeben oder aber decken sich nicht.


    § 119 II BGB gibt weitergehend auch dann eine Anfechtungsmöglichkeit, wenn Du die Erklärung so abgeben wolltest (Geschäftswille und Erklärungswille decken sich), Du aber über verkehrswesentliche Eigenschaften der Sache oder Person im Irrtum warst. Z.B. wenn Du ein Grundstück kaufst und es irrtümlich für bebaubar hältst oder wenn Du ein Fahrzeug kaufst und über dessen Baujahr irrst oder einen Wachmann beschäftigst, der vorbestraft ist.


    Wenn es genauer interessiert, kann sich hier belesen: http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/3627


    Ich muß zugeben, daß ich damals selber über dieses - Hintertörchen ist fast zu milde - Hintertor stark verwundert war, als es mir im ersten Semester unterkam.
    Aber es ist so.
    Es gibt sogar Fälle wo Ehen angefochten wurden, weil der Ehemann eine schwere chronische Krankheit verschwiegen hat.


    fusion
    Dein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.
    Deinen letzten Beitrag editierst Du jetzt oder entschuldigst Dich aufrichtig in einem neuen Beitrag für Deine Beleidigung oder ich faxe noch morgen Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    fusion
    Dein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.
    Deinen letzten Beitrag editierst Du jetzt oder entschuldigst Dich aufrichtig in einem neuen Beitrag für Deine Beleidigung oder ich faxe noch morgen Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.


    Das ist jetzt ein Scherz von dir, oder? Nein, ich fürchte nicht... :rolleyes:
    Kann mal jemand ein Schloss hier vorhängen? So langsam driftets wirklich ab ins lächerliche...

    ∧ iPhone 4 (CH) neverlocked [o2o online] | Blackberry 8900 Curve [Multicard] | Sony Experia S [[URL=http://www.t-mobile.de/business/tarifepreise/0,9916,20321-_2687,00.html]T-Mobile Business Complete L][/URL]
    ∧ Vertrauensliste [#1] [#2]
    ∧ PSN-ID [realice298] | Apple Game Center [realice]


    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • Wenn er nichts besseres zu tun hat, als Beleidigungen aus Internetforen anzuzeigen? Dann laßt ihn halt!


    [kopfschüttel]

    Bin ein Friesenjung und wohne hinter'm Deich...

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor


    fusion
    Dein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.
    Deinen letzten Beitrag editierst Du jetzt oder entschuldigst Dich aufrichtig in einem neuen Beitrag für Deine Beleidigung oder ich faxe noch morgen Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.


    :) Ich habs ja gesagt:
    Geht es solchen "Clowns" doch lediglich nur darum, durch irgendwelches Paragraphengeschwafel andere einzuschüchtern!


    :top:
    Du unterstützt meine Meinung über solche Menschen wie Du einer bist....
    Ich liebe es Recht zu haben! :top:


    Fusion
    aus Münster

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor

    fusion
    Dein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.
    Deinen letzten Beitrag editierst Du jetzt oder entschuldigst Dich aufrichtig in einem neuen Beitrag für Deine Beleidigung oder ich faxe noch morgen Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.

    Ich denke, ein Tritt auf die Bremse wäre angebracht. Eine derartige Reaktion ist einfach nur lächerlich, sorry. :rolleyes:



    BTT bitte

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • ...einmal möchte ich noch dürfen :)


    Zitat

    Dein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.


    1. Du solltest mal das BGB genauer lesen, denn die Beleidigung die du vermutest wird nicht durch die Bezeichnung "Clown" oder "Halbanwalt"erfüllt.


    2. Den Staatsanwalt zeige mir der eine Anklage wegen Beleidigung durchzieht (wo ist das öffentliche Interesse?)


    3. Verbindungsdaten werden 80 Tage gespeichert. (womit wir wieder bei TT wären :D )


    4. Die Polizei kann dich nur durch richterliche Verfügung ermitteln, da sonst die NB keine Daten rausgeben.


    5. Du verstösst immernoch gegen das Rechtsberatungsgestze, was einen Staatsanwalt sicherlich sehr interessieren würde :cool:


    6. Ich bezeichne dich nicht nur als Clown und Halbanwalt, sondern sogar als durch und durch nicht gesellschaftsfähiges Subjekt in Sinne eines Berufes der mit Menschen zu tun hat. Hierbei steht dir gerne der Weg der Zivilklage offen, meine ladungsfähige Adresse erhältst du auf Wunsch gerne per PN, und glaube mir, ich habe schon andere Klagen abgeschmettert als du noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen bist :D


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

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