Widerspruchsrecht Phonehouse

  • Moinsen!


    Juristische Laienbewertung? Nun heb' die Nase mal nicht so hoch hier! :D
    Ich würde sagen, daß Vodaföhn als Praktiker wohl die beste Erfahrung hat... :top:


    Wir hatten da doch letzten einen ähnlich gearteten Threat in dem jemand auch was "angedreht" wurde, was er nicht wollte...


    Zurück in den Laden, den Verläufer schnappen und ihn auf darauf aufmerksam machen. daß man doch eigentlich was anderes wollte...
    Allerdings muß ich hier mal wieder sagen: wer alles unterschreibt, ohne es sich ordentlich durchzulesen, ist mal wieder selber schuld!


    Wish you Watt...
    Tom.


    Btw: Bei Deiner Vorgehensweise, Inquisitor, wird sie wohl aufgrund des "Fraud-Prevention-Pool" bei keinem Anbieter mehr einen Vertrag bekommen... :eek:

    Bin ein Friesenjung und wohne hinter'm Deich...

  • Zitat

    Sie wollte einen Vertrag bei dem jede SMS 15ct kostet. Sie hat alleine gestern für €20 SMS geschrieben, da sind die 20ct, die sie ansonsten zahlen müsste schon happig. Und den 15ct Tarif gibt es nur mit €20 Mindestumsatz (so ihre Aussage)


    Es gibt mehere Tarife bei Phonehouse mit SMS:


    - einen mit 0€ GG und 15€ MU der für SMS und Telefonate verwendet werden kann, jede SMS kostet 20 Cent.


    - einen mit 0€GG und 25€ MU, der nur für SMS verwendet werden kann, jede SMS kostet 15 Cent.


    - einen mit 12,88€ GG und 4,88€ MU, der nur für Telefongespräche gilt, jede SMS kostet 12 Cent.


    Je nach SMS Nutzungsverhalten soll sie halt in einen der drei Tarife wechseln. Und wenn sie für 20€ am Tag SMS schreibt sollte der Mindestumsatz ja nichts ausmachen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Rechtsupweg
    Moinsen!


    Juristische Laienbewertung? Nun heb' die Nase mal nicht so hoch hier! :D
    Ich würde sagen, daß Vodaföhn als Praktiker wohl die beste Erfahrung hat... :top:


    Nachdem ich beide Zivilrechtsscheine erworben habe und ich in einer Hausarbeit mit dem Schwerpunkt Irrtumsanfechtung 13 Punkte erhielt, ist es wohl recht und billig, wenn ich hier als angehender Jurist Laienwertungen als solche bezeichne.
    Im übrigen zeigt die Praxis, das selbst bis in die Führungsebenen diverser Mobilfunkunternehmen in rechtlichen Belangen große Defizite bestehen - ich gehe davon aus, daß selbst Abteilungsleiter der Kundenbetreuungen mit einer Irrtumsanfechtung nichts anzufangen wissen.


    Zitat


    Wir hatten da doch letzten einen ähnlich gearteten Threat in dem jemand auch was "angedreht" wurde, was er nicht wollte...


    Zurück in den Laden, den Verläufer schnappen und ihn auf darauf aufmerksam machen. daß man doch eigentlich was anderes wollte...
    Allerdings muß ich hier mal wieder sagen: wer alles unterschreibt, ohne es sich ordentlich durchzulesen, ist mal wieder selber schuld!


    Die einschlägigen Threads in diesem Forum, die derartige juristische Fragen behandeln bringen mich wie auch meine Kommilitonen regelmäßig zum Lachen. Es ist aberwitzig, wie hier ohne jegliche Rechtskenntnisse aus allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen heraus Ratschlag erteilt wird.


    Zitat


    Btw: Bei Deiner Vorgehensweise, Inquisitor, wird sie wohl aufgrund des "Fraud-Prevention-Pool" bei keinem Anbieter mehr einen Vertrag bekommen... :eek:


    Falls Du der englischen Sprache mächtig bist, dürftest Du wissen, daß "Fraud" zu deutsch "Betrug" bedeutet. Dementsprechend werden in den Auskunfteien nur jene Personen eingetragen, die kriminell, zumindest aber rechtswidrig gehandelt haben.
    Eine Irrtumsanfechtung ist hingegen ein gesetzliches Mittel. Sollte ein Anbieter nach einer Irrtumsanfechtung eine Meldung an eine der Auskunfteien übermitteln, liegt eine Kreditgefährdung vor, die widerum nicht nur zivilrechtlich Anspruchsgrundlagen, insbeosondere Schadensersatzansprüche (siehe § 824 BGB) begründet, sondern stellt dies u.U. auch einen Straftatbestand dar (siehe § 187 StGB ).

  • Bin kein Jurist, deshalb glaube ich Dir das jetzt einfach mal.


    Nur: Recht haben und Recht bekommen sind wieder 2 Paar Schuhe. Wenn sich TPH quer stellt, müßte die Dame sich (teuren) Rechtsbeistand nehmen. Falls sie keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sie IMHO dann gleich den teureren Tarif behalten....


    Am besten wäre IMHO daher gütliche Einigung mit Tarifwechsel, am besten aus Kulanzgründen ohne Gebühr.


    Viel Erfolg
    Bob

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.


  • Da gebe ich Dir völlig recht - die Prozesskosten würden die Kosten für den Vertrag um das mehrfache übertreffen. Wobei die Rechtslage bei Verwehrung der Irrtumsanfechtung zweifelsfrei zugunsten des Anfechtenden stünde und der Anfechtungsgegner die entstandenen Kosten tragen müßte.

  • Na ja, es ist ja ganz interessant das ganze hochgestochene Juristendeutsch durchzulesen. Ich bin jetzt viel schlauer als vorher und freue mich auch für den inquisitor über die erworbenen Scheine. Er kann ja die Azubine in einem Rechtsstreit kostengünstig vertreten.


    Und was bringt uns das allen? Garnichts! Hier mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, wie der gute boecki es so schön nennt, macht nicht wirklich Sinn, oder?


    Die gute Azubine soll doch einfach einen Tarifwechsel in den Just Message machen, das kostet sie im Extremfall 10€. Selber Schuld, wer alles unterschreibt, was man ihm vorlegt. Sorry... Aber bei einem 24-Monatsvertrag les ich mir durch was ich unterschreibe.

    ∧ iPhone 4 (CH) neverlocked [o2o online] | Blackberry 8900 Curve [Multicard] | Sony Experia S [[URL=http://www.t-mobile.de/business/tarifepreise/0,9916,20321-_2687,00.html]T-Mobile Business Complete L][/URL]
    ∧ Vertrauensliste [#1] [#2]
    ∧ PSN-ID [realice298] | Apple Game Center [realice]


    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • Hallo "inquisitor"


    Kurz zum Thema:


    Zitat

    Falls Du der englischen Sprache mächtig bist, dürftest Du wissen, daß "Fraud" zu deutsch "Betrug" bedeutet. Dementsprechend werden in den Auskunfteien nur jene Personen eingetragen, die kriminell, zumindest aber rechtswidrig gehandelt haben.
    Eine Irrtumsanfechtung ist hingegen ein gesetzliches Mittel. Sollte ein Anbieter nach einer Irrtumsanfechtung eine Meldung an eine der Auskunfteien übermitteln, liegt eine Kreditgefährdung vor, die widerum nicht nur zivilrechtlich Anspruchsgrundlagen, insbeosondere Schadensersatzansprüche (siehe § 824 BGB) begründet, sondern stellt dies u.U. auch einen Straftatbestand dar (siehe § 187 StGB ).


    Der Fraud PreventionPool wird nur von Telekommunikationsanbietern geführt und schließt Kunden, welche eine schlechte Zahlungsmoral haben vom Kreditorischen Vertragsgeschäft im Bereich Telekommunikation aus. Jegliches vertragswidrige Kundenverhalten, welches von Belang für andere Telekommunikationsanbieter sein könnte wird darin gemeldet.


    Was dies allerdings mit einer Kreditgefährdung zu tun haben soll, und einen Staftatbestand darstellen soll kann ich nicht erkennen.
    Der Kunde unterschreibt die Einwilligung, alle Daten - welche Auskunft über ein Vertragswidriges Verhalten widergeben - an entsprechende Auskunftein weiterzugeben, unter anderem auch dem FPP.


    Nun, so sehe ich das, ist der Kunde so lange in der Pflicht sich Vertragskonform zu Verhalten, bis die Irrtumsanfechtung, Rechtskräftig ist.


    Diese ist in meinen Augen, erst rechtskräftig, wenn der Vertrag vom Anbieter aufgelöst (in beiderseitigem Einverständniss), oder im Falle einer Weigerung dessen, einer richterlichen Entscheidung folgend - aufgelöst wurde.


    Das Recht macht doch kein Schreiben eines Anwalts - oder wie in diesem Fall - ein Schreiben Initiiert von einem angehenden Juristen, das Recht wird in Deu doch immer noch von Gerichten gemacht, oder Irre ich da?


    solong...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • [small]Gepostet via WAP (<Soncek>: Nokia6230/2.0 (03.15) Profile/MIDP-2.0 Configuration/CLDC-1.1)[/small]


    Wäre nett, wenn wir den Ausgang der Sache erfahren dürfen! Ich plädiere für einen Tarifwechsel u. eine Ansage bei dem Shopbetreiber. Und in Zukunft immer schön alles lesen :-)
    Deswegen lohnen sich Besuche auf den Pages der Anbieter immer!

    Gruß
    ~Sonček~

  • AudiV8
    Danke. Genau solche Beiträge bringen mich zum Lachen!


    Aber in drei Sätzen:
    Eine Irrtumsanfechtung hebt einen Vertrag ex tunc (von Anbeginn an) auf - es gibt keinen Vertag, keine Vertragswidrigkeiten und daher auch keine Grundlage, auf der ein Anfechtender an die Auskunfteien gemeldet werden dürfte.
    Macht dies ein Unternehmen trotzdem gefährdet es damit den Kredit des Anfechtenden ("Kredit" hat hier nicht die landläufige Bedeutung einer Geldleihe, gemeint ist viel mehr die Geschäftswürdigkeit und das Ansehen), da er danach z.B. keinen Mobilfunkvertrag mehr bekommen würde und auch bei anderen Geschäften Nachteile erfahren würde.
    Eine Irrtumsanfechtung bedarf weder des Einverständnisses des Anfechtungsgegners noch eines richterlichen Beschlußes und hat rückwirkenden Charakter.
    Bei gegebenem Feststellungsinteresse kann der Anfechtende eine Feststellungsklage einreichen und der Anfechtungsgegner kann ebenso klagen, wenn er den vorgetragenen Eigenschaftsirrtum für nicht einschlägig hält.
    Es reicht also, eine Irrtumsanfechtung an den Anfechtungsgegner zu übermitteln um den Vertrag im Augenblick des Zugangs erlöschen zu lassen.

  • Zitat

    der_inquisitor: viel blabla (unter anderem Feststellungsklage und Klage auf Aufhebung des Vertrages)


    bis hierhin war´s ja noch ganz lustig, aber wenn ich dieses Gesülze (sorry inquisitor, aber in meinen Augen ist es nichts anderes) hier lese, dann kommt mir das Mahl des Tages hoch!
    Juhuuuu, ich habe nen Vertrag nicht gelesen, deshalb gehe ich zu einem Klagegeilen RA und klage erstmal alle in Grund und Boden! :rolleyes:


    Ich habe nie Jura studiert, aber auch schon einige Gerichtsverfahren hinter mir (ich war immer unschuldig :D ) und ich bin mir sicher, dass es auch in unserem schönen Lande einen Paragraphen gibt, der, wenn man ihn so auslegt auch verbieten würde hier zu posten, da braucht man ja nur mal an inquisitors Postings und an das Rechtsberatungsgesetz denken.


    Ergo: die Gute hat nen Fehler gemacht und nun sollte sie daraus lernen und nen Tarifwechsel machen!


    und für dich inquisitor: solltest du mal irgendwann in ne Kanzlei wechseln, hier nen Tipp am Rande für dich: Mandanten sind nicht darauf aus wild zu klagen, sondern einfach nur zu ihrem (oft vermeindlichem) Recht zu kommen, denn klagen kostet Geld und das haben wohl die wenigsten im Überfluss.


    just my 2 cent


    A1234 ....der hier gerne nen Schloss sehen würde

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!