"blöde" frage zur lohnsteuerkarte

  • Wenn du deine Lohnsteuerkarte nicht findest, kannst du dir vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen lassen und diese mit deinen Steuerunterlagen einreichen. Das Finanzamt fragt dann nach, warum deine Lohnsteuerkarte nicht eingegangen ist und du musst denen halt schreiben, dass du sie nicht findest. Die Bescheinigung gibts vom Arbeitgeber kostenlos, eine Ersatz-Lohnsteuerkarte würde hingegen Geld kosten.
    Mir ist das ganze vor 2 Wochen passiert, von daher stimmt diese Regelung zumindest in Baden-Württemberg ganz sicher.


    Ciao,
    Sascha

  • Die Rückgabe der Steuerkarte ist für die Gemeinde/Stadt wichtig, in der Du gemeldet bist. Denn danach bestimmt sich nach der Ermittlung der Steuerlast u.a. auch ein Verteilschlüssel am Steueraufkommen für Deine Gemeinde.

  • Also bei uns im Saarland wird dieses Jahr zum ersten Mal die Lohnsteuerkarte elektronisch vom Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt und man muss nur so ne Transaktionsnummer in der Anlage N angeben.


    Finde ich grad für Online-Steuererklärungen ne super Idee :top:



    viele Grüße
    countstumpi

    Carpe Diem

  • Mal eine entfernt zum Thema gehörende Frage:


    Bis wann kann ich den Lohnsteuerjahresausgleich für 2003 einreichen?

  • Das hättest Du mit dem Antrag auf Einkommensteuerveranlagung tun müssen.


    Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31.Mai 2004 abzugeben.
    Auf Antrag kann die Frist bis zum 30. September 2004 verlängert werden.
    (Wenn da ein Steuerberater mit dabei ist sogar noch länger.)


    Siehe hier:
    Lohnsteuerjahresausgleich


    Gruß
    CH

  • Oh man, gut daß mich der Thread hier nochmal dran erinnert hat. Gottseidank weiß ich, daß die Ämter immer zwei Augen zu drücken, ich bin damit nämlich immer so spät dran. Diese Fristen werde ich mir nie merken.

  • In BW kann man die Einkommenssteuererklärung für 2002 bis 31.12.2004 abgeben. Habe meine vor 2 Wochen (mit Lohnsteuerbescheinigung statt Lohnsteuerkarte) abgegeben und alles ist in Ordnung.

  • Das ist keine Länder- oder "Augenzudrück"-Sache, sondern allgemein so:

    Zitat

    Original geschrieben von Kachel


    Mal eine entfernt zum Thema gehörende Frage:


    Bis wann kann ich den Lohnsteuerjahresausgleich für 2003 einreichen?

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Das hättest Du mit dem Antrag auf Einkommensteuerveranlagung tun müssen.


    Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31.Mai 2004 abzugeben.
    Auf Antrag kann die Frist bis zum 30. September 2004 verlängert werden.
    (Wenn da ein Steuerberater mit dabei ist sogar noch länger.)

    Bitte nicht pauschalisieren, Du lässt dabei nämlich die sog. Antragsveranlagung ausser Acht:

    Zitat

    Steuernetz.de bietet hier gute Hilfestellung :


    Unbeschränkt Steuerpflichtige müssen jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Frist zur Abgabe ist der 31. Mai des Folgejahres. Auf formlosen Antrag kann die Abgabefrist verlängert werden. Werden Steuererklärungen über einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, verlängert sich die Frist zur Abgabe automatisch bis zum 30.9. des Folgejahres. Steuererklärungen sind stets auf den amtlich vorgegebenen Vordrucken abzugeben und müssen eigenhändig (bei einer gemeinsamen Steuererklärung von Ehegatten unbedingt von beiden) unterschrieben sein.


    Lohnsteuerzahler können eine so genannte "Antragsveranlagung" (früher: Lohnsteuerjahresausgleich) durchführen lassen (wenn das nicht automatisch durch den Arbeitgeber geschieht). Die Abgabefrist beträgt zwei Kalenderjahre und kann nicht verlängert werden. Gezielte Hilfestellung bieten hier Lohnsteuerhilfevereine.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

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