"blöde" frage zur lohnsteuerkarte

  • hy kurze frage, wenn man den lohnsteuer jahresausgleich macht braucht das finanzamt ja die lohnsteuerkarte.
    wollen die das original oder nicht?
    weil wenn das teil aus welchen gründen auch immer auf dem post/bearbeitungsweg verlohren geht hab ich ja dann absolut keinen nachweis mehr was ich gezahlt habe...



    könnte mich da vieleicht jemand kurz aufklären?

  • Das Finanzamt braucht das Original, welches Dir dann auch wieder zurückgeschickt wird.


    Geht sie verloren, bekommst Du eine neue, die Dein Arbeitgeber dann eben nochmal ausfüllt.


    Ganz einfach.



    Stefan

  • Du brauchst auf jeden Fall das Original. Wie man einen Ersatz bekommt, weiß ich nicht. Die Bescheinigung des Arbeitgebers mit dessen Daten ist ja nicht das Problem, nur eben die Steuerkarte ... :(

  • Wenn Dir das aber zu gefährlich/bei Verlust zu stressig ist, kannst Du Dir auch eine Kopie zum Beispiel im Rathaus oder bei Deinem Pfarrer beglaubigen lassen und die wegschicken. Eine beglaubigte Kopie hat den Status des Originals!
    bis denne
    Georg


  • Ich bekomme meine nie zurück! Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?


    @butchooka: Ich mache von allem was ich zum FA schicke immer eine Kopie. Sicher ist sicher. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von witzbold
    Wenn Dir das aber zu gefährlich/bei Verlust zu stressig ist, kannst Du Dir auch eine Kopie bei Deinem Pfarrer beglaubigen lassen und die wegschicken.


    Nein, wie geil! Der wird Augen machen, wenn ich antanz "Könnten Sie mir bitte meine Lohnsteuerkarte beglaubigen?" Schade, dass mein Lohnsteuerjahresausgleich schon weg ist :D

  • Zitat

    Original geschrieben von MaxXx
    Nein, wie geil! Der wird Augen machen, wenn ich antanz "Könnten Sie mir bitte meine Lohnsteuerkarte beglaubigen?" Schade, dass mein Lohnsteuerjahresausgleich schon weg ist :D


    Beglaubigen kann fast jede Behörde, nicht nur der Pfarrer. :)
    Hier in Bayern bekommt man von manchen Arbeitgebern die Karte
    nicht mehr zurück, sie geht direkt zum Finanzamt. Man bekommt dann
    einen Beleg über die Steuer. Dort ist eine Nummer darauf, die man
    in das Formular eintragen kann. Irgendwie auch logisch, denn was soll
    das? Eine Behörde schickt mir eine Karte, in die ich nichts eintragen kann, und später schicke ich die Karte an eine andere Behörde. Zweimal Steuergelder verschwendet.


    Viele Grüße
    Thomas

  • Die Lohnsteuerkarte muss schon im Orginal eingereicht werden.


    Wie das mit einer beglaubigten Kopie ist weis ich jetzt auch nicht. Theoretisch kann ja jeder eine Kopie beglaubigen. Allerdings denke ich das Finzanzamt wird so eine Kopie allenfalls akzeptieren, wenn sie von einer anderen Behörde wie dem Einwohnermeldeamt beglaubigt wurden ... wenn du zum Pfarrer oder deinen Nachbarn gehst, wird das wahrscheinlich nicht akzeptiert werden.


    Theoretisch kann man in die Lohnsteuerkarte auch selber Eintragungen machen. Ansonsten wollte ich noch sagen, das vorallem grössere Arbeitgeber garnichts eintragen, sondern nur nen eigenen Ausdruck anheften.

  • Zitat

    Original geschrieben von ThomasK
    Hier in Bayern...
    Viele Grüße
    Thomas


    Ernsthaft, oder?
    Grüße aus München :D
    Max

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