Rüchgaberecht bei Online-Shops, Handy 14 Tage lang Testen?

  • Hallo,
    vorweg ich habe über die Suchfunktion nichts konkretes dazu gefunden.
    Entweder habe ich einen :apaul: oder so ein Fall wurde wirklich noch nicht beschrieben.


    Könnte ich bei Nokia im Online-Shop ein Handy bestellen, dieses dann max. 14 Tage (oder auch nur 2 Tage das ist ja egal) testen und, wenn es nicht meinen anforderungen entspricht, zurücksenden?


    Natürlich darf cih das Handy nicht fallen lassen, zerkratzen oä.


    Wie siehts da mit der Rechtslage aus.

  • Re: Rüchgaberecht bei Online-Shops, Handy 14 Tage lang Testen?


    Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von doxon
    Könnte ich bei Nokia im Online-Shop ein Handy bestellen, dieses dann max. 14 Tage (oder auch nur 2 Tage das ist ja egal) testen und, wenn es nicht meinen anforderungen entspricht, zurücksenden?


    Natürlich darf cih das Handy nicht fallen lassen, zerkratzen oä.


    Wie siehts da mit der Rechtslage aus.


    Lt. FernAbsG (Fernabsatzgesetz) ist das IMHO so geregelt, daß man ein Gerät innerhalb dieser 14 Tage zurückschicken darf. Allerdings darf es keine Gebrauchsspuren aufweisen, muß in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgeschickt werden etc.
    Für erkennbare Gebrauchsspuren darf eine Nutzungspauschale einbehalten werden. Die Höhe dieser Pauschale ist aber immer so eine Ermessenssache ...


    Google mal nach "Fernabsatzgesetz", da findest Du das genauer ausgeführt.


    Gruß, Diet

  • Re: Rüchgaberecht bei Online-Shops, Handy 14 Tage lang Testen?



    Gesetzlich schon, wie schon erwähnt, aber moralisch nicht vertretbar! Einfach nur mal vorstellen, das würde jeder machen, oder du seist der Händler ;) !

  • Re: Re: Rüchgaberecht bei Online-Shops, Handy 14 Tage lang Testen?


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Gesetzlich schon, wie schon erwähnt, aber moralisch nicht vertretbar! Einfach nur mal vorstellen, das würde jeder machen, oder du seist der Händler ;) !


    Naja ich will ja auch nciht alle Handy duchtesten ;)
    Ich will nur das Nok. 6260 Testen und wenns mit gefällt behalt ich es auch natürlich.


    Aber solange ich keine Kratzer oder Sonstige spuren Hinterlasse kann Nokia nix dagenen sagen.



    Nach dem Fernanbsatzgesetz hab ich schon gegoolelt und bin auch auf die Artikel im BGB gestoßen, nur da war ich mir noch unsicher (vielelciht auch weis ich dieses Jura-Texte nicht perfekt verstehe ;) ) ob ich das Gerät auch benutzen darf oder ob man es sich nur angucken darf.


    Ich habe es so verstanden, das der Händler das Risiko der Rücksendung eingeht, stimmt das? Also wenn das Paket der Post verloren Geht oder es irgendwie beschädigt wird haftet Nokia? Oder Sollte ich des Paket dann pero einschreiben zurückschicken?

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Du bewegst dich hier irgendwie auf dünnem Eis, hab ich den Eindruck!



    Wieso denn das? Dazu ist das neue Gesetz doch da oder nicht? (habe ich wenigstens so verstanden)
    Wenn einem die Ware nicht gefällt kann man sie zurückschicken.


    Was genau macht dir denn Sorgen?

  • Das Gesetzt ist dazu da, dass wenn man eine Ware "blind" bestellt und diese dann nicht den Anforderungen entspricht, zurücksenden kann.


    Es ist unter keinen Umständen eine Legaliesierung vermeindlicher Tests zu Hause.


    Solch ein Verhalten ist :flop: :flop: :flop:


    Und von wg. "keine Kratzer nichts sagen..."


    Man kann sehr leicht feststellen, ob und wie lange ein Gerät gelaufen ist.


    Testen im Sinne des BGB heißt:


    Auspacken feststellen ob es gefällt oder nicht und gut und nicht 14 Tage rumspielen und dann zurückschicken


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Auspacken feststellen ob es gefällt oder nicht und gut und nicht 14 Tage rumspielen und dann zurückschicken


    Ja aber um Festzustellen ob es mir gefällt muss ich es ja anmachen und die Funktionen ausführen, es reicht ja wenn ich es nur 2 Stunden teste. Ich habe aber nur grafragt ob es allgemein rechtlich erlaubt ist ein Handy zu testen (auch wenn es nur eine Stunde ist um sich zb. von dem klang des MP3-Player zu überzeugen).


    Außerdem behalte ich es ja auch auf jeden fall wenn es mir gefällt. Ich schicke es dann ja auch nicht zurück und such mir nen günstigeren Händler.

  • Zitat

    Google mal nach "Fernabsatzgesetz", da findest Du das genauer ausgeführt.


    Oder in einem aktuellen BGB nachsehen. Das Fernabsatzgesetz gibt es schon seit rund 2 Jahren nicht mehr, sondern wurde im Rahmen des Schudrechtsmodernisierungsgesetzes ins BGB integriert. §§ 312 b ff. BGB.


    Gruß, Taylormade

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