Nokia 6610 Prototyp bei Ebay...

  • Hmh, ja klar. Hatte mir die Auktion gar nicht angeguckt. Wenn da kein Schildchen auf dem Handy "mit not for sale" pappt, dann gibts gar keine Probleme. Im übrigen ist èh der Verkäufer der Looser. Wegen 1.000 TEuros `ne Unterschlagung ... tsss ... :confused: ... damit kommste ja nicht mal Süd America. :D

  • cool... genau das wollt ich wissen mit den Paragraphen..
    muss ich mir denn mal notieren, man weiss nie wann mans braucht.
    Ich hatte nur selbst mal erfahren, dass Unwissenheit nicht vor Strafe
    schuetzt, deswegen meine Aussage diesbezueglich.


    Danke nochmal fuer die Aufklaerung!!! :-)


    shad

    Das Auge eines Straußes ist größer als sein Gehirn.
    Ich kenne Menschen, bei denen ist das nicht anders.

  • Aber Nokia als Eigentümer kann das Gerät doch wohl auf jeden Fall zurückverlangen.


    Und da allein ist der Käufer, straffähig oder nicht, der Dumme...


    Wie war das mit Falschgeld? Wird ja auch ersatzlos eingezogen. Bestraft wirst Du wegen einem falschen Schein im Geldbeutel sicher nicht, aber weg ist die Kohle trotzdem...


    Und zum oben zitierten Urteil: wurde der Frau der Prototyp als "Prototyp" verkauft oder nicht? Bei nein kann ich dem Urteil folgen, bei ja würde es mich sehr wundern. Wer ein als Prototyp ausgewiesenes Gerät erwirbt, sollte doch hinreichend genug VOR dem Kauf erkennen können, dass das etwas wacklig ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von mojn
    Aber Nokia als Eigentümer kann das Gerät doch wohl auf jeden Fall zurückverlangen.


    Nein, eben nicht vom Käufer, s.o.


    Wer gutgläubig erwirbt, WIRD von Gesetzes wegen der Eigentümer.

  • Der Verkäufer bleibt aber dennoch Schadensersatzpflichtig, oder?


    Hmm, irgendwie hab ich was im Hinterkopf dass man niemals Eigentümer von Diebesgut werden kann, egal wie auch immer.


    Gilt eine Unterschlagung (was das ja dann zu sein scheint, wenn man den Prototyp nicht zurückgibt) eigentlich nicht als Diebstahl?


    Bin ein absoluter Rechts-:gpaul: , bitte daher um Aufklärung :D


  • Klar, VK ist ggf. dran.


    Aber lasst mal schließen, wir spekulieren alle zuviel. Dass es ein Prototyp ist, heisst noch lange nicht, dass es gezockt ist, sondern nur, dass es nicht im Verkauf ist.


    So long, A.

  • Gutgläubiger Erwerb, schön und gut.


    Das Problem ist, dass man nicht weiß, wie der Verkäufer an die Sache gelangt ist. Liegt ein Abhandenkommen gem. §935 BGB vor, kann nicht gutgläubig erworben werden!

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