ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Anwalta
Das ist Unsinn.
Der Verkäufer stellt etwas ins Netz, wo bisher nicht ansatzeise Anhaltspunkte bestehen für einen Diebstahl o.ä. Da gibt es für eine vorsätzliche Straftat - und eine solche ist eine Hehlerei - keinen Raum. Da gibt es überhaupt keine rechtlichen Bedenken
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Also mitsteigern & nicht hier von Halbwissenheiten stören lassen.
@ micha wegen Kauf vom Unternehmer> hatte diesem Posting noch keinen Ausschluss von der Gewährleistung entnommen :apaul: Dein Vorhalt ist also wegen der Gewährleistung schon richtig :top:
Habe Verkäufer mal eine Mail geschickt, mal schauen, ob sich daraus die Unternehmereigenschaft ergibt
Werde berichten.
Da die Prototypen aber alle Nokia gehören, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Verkauf durch Nokia abgesegnet ist, Dann stellt sich natürlich die Frage, woher hat der Verkäufer den Prototypen her, wenn Nokia diese nicht verkauft, sondern nur zum Testen an Mitarbeiter weitergibt? Zumal die Prototypen alle wieder verschrottet werden.
Von daher könnte ich mir schon vorstellen, dass Nokia rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten kann und auch einleiten wird, um an ihr Eigentum zu kommen.
Gruß
CK1