ZitatOriginal geschrieben von ingope
... Eine Sammelklage hat da m.e. Erfolg.
In DE sicherlich nicht, denn da gibt es keine Sammelklage.
Gruß
muli
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ZitatOriginal geschrieben von ingope
... Eine Sammelklage hat da m.e. Erfolg.
In DE sicherlich nicht, denn da gibt es keine Sammelklage.
Gruß
muli
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ingope
In Deutschland darf laut Oberlandesgerichts Urteil, z.b. ein Gutschein NICHT seine Gültigkeit verlieren.
D.h. Wenn ein Kaufhaus "Gültigkeit 6 monate" o.ä. auf Ihre Gutscheine druckt ist das nicht erlaubt.
Die Begründung bei Verabschiedung des Gesetzes war, das man ja schließlich Geld an den Aussteller des Gutscheines gezahlt hat, das Unternehmen damit Arbeiten kann, somit ist der Verfall von Gutscheinen nicht erlaubt.
Prepaid Karten sind doch nichts anderes.
Man zahlt im vorraus für eine gewisse Leitung die man erst später in Ansruch nimmt, somit ist es normalerweise nicht ok, das Guthaben einer Prepaid Karte stillschweigend einzukassieren.
Der Vergleich hinkt ein wenig. Der Unterschied bei einem Gutschein liegt z.B. darin, daß dem Kaufhaus welches den Gutschein ausstellt danach keine Kosten mehr entstehen. Ein Netzbetreiber dagegen, der eine Rufnummer aufrecht erhält, muß gewisse Kosten wie z.B. für Wartung aufbringen. Jetzt mögen diese Kosten für eine einzelne Rufnummer vielleicht nicht hoch sein aber multiplizier das Ganze dann mal mit ein paar 100.000 und schon hat man eine Summe die kein Unternehmen so einfach wegstecken kann.
MfG BigDaddy
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von BigDaddy
Ein Netzbetreiber dagegen, der eine Rufnummer aufrecht erhält, muß gewisse Kosten wie z.B. für Wartung aufbringen.
klar, die Ziffern müssen einmal monatlich nachpoliert werden damit sie auch schön lesbar bleiben. :confused:
Ich gehe davon aus, daß das jetzige System mit der Aufladeüberwachung und Deaktivierung mindestens so hohe Kosten verursacht wie ungenutzt in der Datenbank schlummernde Nummern.
Außerdem könnte man die Wartungskosten für die Nummer auch gleich beim Kauf mit erheben. Nein, es ist nicht sittenwidrig, wenn ein Prepaidpaket mit Handy mehr kostet als ein Prepaidkarte alleine.
Massenweise brachliegende Prepaidnummern gäbe es (bei Nichtabschaltung) nur solange die Karte für viele nur wertloser Müll in der Handypackung ist.
Ich finde die schweizer Lösung für beide Seiten akzeptabel (Deaktivierung wenn 12 Monate kein abgehendes Gespräch), aber die würde wohl auch nicht zum österreichischen Richterspruch passen.
Gruß, Wolfgang
ZitatOriginal geschrieben von wgot
Ich gehe davon aus, daß das jetzige System mit der Aufladeüberwachung und Deaktivierung mindestens so hohe Kosten verursacht wie ungenutzt in der Datenbank schlummernde Nummern.
Du gehst davon aus, aber Du weißt es nicht, gelle?
MfG BigDaddy
Die Telekom hat doch auch mal eins auf den Deckel bekommen, weil deren Telefonkarten trotz Guthaben verfallen sollten.
Ich denke, dass es bei Prepaidkarten nichts anderes ist, und damit ebenfalls fragwürdig. Zumindest die Variante, dass eine gekaufte und zeitweise - wenn auch minimal genutze - Karte abgeschaltet wird, obwohl noch Guthaben drauf ist. Das würde sicher gekappt, denn es ist nicht Sache des Kunden, die Prepaidangebote zu kalkulieren oder bzgl. der Nummernbergabe Einschnitte hinzunehmen. Wenn man 15 EUR Guthaben kauft, kann man es nutzen, egal wie lange man dazu braucht.
Etwas anderes ist es bei nicht genutzen leeren Karten; hier könnte man meiner Ansicht nach durchaus nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität und Guthabenleere die Karte kappen. Hier deutet das fehlende Nutzungsverhalten darauf hin, dass die Karte nicht mehr genutzt werden soll. Eine Bestrafung oder Schikanen für vom NB ungewünschten Verhalten mit fadenscheinigen Begründungen werden nicht reichen, um diese Praxis zu billigen. Ich denke, dass eine Klage auch hierzulande Erfolg versprechend ist.
Urteile des Ö-BGH übernehmbar
Wenn der östereichische "BGH" OGH in einer Sache urteilt, die sich aus allgemeinjuridischen Überlegungen ergibt, so ist dieses Urteil auch in Deutschland wirksam. Immerhin hat Österreich faktisch deustches Recht oder umgekehrt. Die Gerichte lesen auch die Urteile des anderen Landes als Maßstab und es herrscht reger Austausch unter den Juristen.
Somit könnte man mit diesem Urteil es wagen, einen Prozess gegen die Telefon-Maffia zu führen.
Die Argumente mit den schlummernden Karten sind ja schon beantwortet worden. Wenn sie wirklich nicht mehr genutzt werden, wird dem Kunden eine SMS mit Hinweis auf die Anschaltung geschickt und dann nach 2 Wochen ists fertig.
Der Hinweis von kingpin166 auf die zu ignorierenden Rentner ist genausoblöd wie sein Szenenamen und zeigt daß er ein Penner ist!
Und der Hinweis von muli, es gäbe keine Sammelklagen in D ist ja wohl ein Witz! Wenn man es nicht weiß soll man den Mund halten - gell!
Gruß
Till
Klatsch - klatsch - klatsch! Stimme Dir voll zu! :top:
Re: Urteile des Ö-BGH übernehmbar
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Till_Wollheim
[..]
Somit könnte man mit diesem Urteil es wagen, einen Prozess gegen die Telefon-Maffia zu führen.
[..]
Der Hinweis von kingpin166 auf die zu ignorierenden Rentner ist genausoblöd wie sein Szenenamen und zeigt daß er ein Penner ist!
Und der Hinweis von muli, es gäbe keine Sammelklagen in D ist ja wohl ein Witz! Wenn man es nicht weiß soll man den Mund halten - gell!
Gruß
Till
Wenn man in seinem Profil behauptet, 47 Jahre und Jurist zu sein, sollte man wissen, dass man andere nicht als "Penner" bezeichnet, Unternehmen nicht als "Telefon-Mafia" oder in einem Forum über andere herzieht, die 200x soviele Postings hier haben.
Daneben sollte man nicht die Wörte "allgemeinjuridischen", "deustches" oder "genausoblöd" gebrauchen, oder gibt es die wirklich?
Ich möchte mal bei einem Prozess dabei sein, und zusehen, was der Richter sagt, wenn er während des Verfahrens als "Penner" bezeichnet wird.
Ich bezweifle, dass sich der oesterreichische Richterspruch auf das Verhalten der Netzbetreiber in Deutschland auswirken wird. Die Karten werden weiterhin samt Guthaben nach einem Jahr verfallen.
Eine Loesung waere u.U., dass man wie bereits gesagt eine Benachrichtigung zwei Wochen vorher bekommt, dass die Karte abgeschaltet wird, und dass man dann eben diese Zeit hat, um Aktivitaet zu zeigen. Unter Aktivitaet verstehe ich jedoch ein kostenpflichtiges Gespraech, nicht bloss 0800-Nummer. Die Kunde soll schliesslich auch Geld verbrauchen (auch wenn es schon vorgestreckt ist).
Es gibt sicherlich genuegend "Notfall-Handy-Besitzer", die eigentlich nie telefonieren. Fuer diese gibt es aber genuegend alternative Angebote mit kostenlosen 24-Monats-Vertraegen, die auch noch bessere Konditionen haben als Prepaid. Sollte jemand mit dem Argument "da ist aber kein Handy dabei" kommen, sage ich nur, dass es ja auch genug 30 Euro Dinger gibt, die fuer die genannte Gruppe sicher ausreichen.
Wann setzt sich das in Österreich durch? Ist das Urteil rechtskräftig? Denn gestern hab ich meine österreichische Prepaidkarte aufgeladen und in der darauf folgenden Kosten-Info-SMS wurde ich darauf hingewiesen, dass die Karte nur ein weiteres Jahr gültig ist.
Ist das noch auf technische Einstellungen zurückzuführen, welche nichts mehr zu bedeuten haben, oder wird das Urteil von den ösi Netzbetreibern noch nicht umgesetzt?
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