Physikalische Frage (Watt, Volt etc.)

  • Sie sind schon dran, und die Fehlermeldung tritt definitiv auf.


    Also dann mal der Reihe nach:

    Zitat

    Du müsstest also je 1 10 Watt-Birnchen einsetzen, um
    a.) auf dieselbe Lichtstärke zu kömmen und
    b.) (für deine CheckControl) dieselben Amperes fliessen zu lassen.


    10W-Birnchen bei gleicher Spannung leuchten ja doppelt so hell... Was mißt denn das CheckControl? Die fließenden Amp. oder die Ohm?


    Zitat

    Umkehrschluß: Ein 24V 40W Birnchen hat den gleichen elektrischen Widerstand wie ein 12V 10W Birnchen. R= U² / P , also 14,4 Ohm
    Nehme ich also ein 24V 40W Lämpchen und lege nur 12V an ergibt sich eine Leistungausbeute von 10W. Aber wie hell das dann ist, weiß ich nicht.


    Es gilt also 14,4 Ohm zu erreichen. Allerdings darf die Leistungsausbeute ja nur 5 Watt betragen, da die 10W in den alten Leuchten aus zwei nebeneinanderliegenden 5Ws erzeugt wurden. Soweit so richtig?


    Zitat

    IMHO sind bestimmte Licht-Emmisionen (salopp = LichtLeuchtStärken) vorgeschrieben für Rücklicht, Bremslicht, Nebelrücklicht usw.
    Eine Verletzung (Abweichung von) derselben bedeutet Wegfall der ABE und damit fährst Du quasi ein illegales Auto.
    Das nur so als Hinweis.[...]
    *grummel*
    Was soll das überhaupt ?
    Warum machst Du das ?

    Werd mich natürlich hüten, etwas nicht erlaubtes reinzusetzen. Als letzte Möglichkeit bleibt mir immer noch, einfach die alten 5Ws als Leseleuchten fürs Ersatzrad reinzusetzen ;)
    Warum? Naja... warum bastelt man an seinem Auto, verpaßt seinem Handy ein Airbrush, pflanzt bunte Blumen im Garten, ...? ;)

  • Damit dein Reserverad keine Sonnenbrille braucht, wären wir dann wieder beim Widerstand! :cool: 28,8 Ohm, min. 5W besser mehr. Die Leistungsangabe zeigt dann nur auf, das der das auch aushält. :top:
    Evt. hast du beidseitig einen Einbauplatz für die Nebelschlußleuchte. Die könnte man auch als Einbauplatz für die freien 5Watt Birnchen ......

  • Zitat

    Evt. hast du beidseitig einen Einbauplatz für die Nebelschlußleuchte. Die könnte man auch als Einbauplatz für die freien 5Watt Birnchen ......


    Darüber hab ich mich schon informiert, wäre mir auch am liebsten, weil sieht am coolsten aus, ist aber nicht drin, da NSLs anscheinend ein anderes Glas drin haben, in denen die Birne noch ein Stück heller leuchtet. Ist jedenfalls verboten.

  • Gute Rückleuchten von Drittherstellern sollten eigentlich genausoviele Birnen beinhalten wie die Orginalteile. Wenn da was fehlt, denke ich fast das diese Teile nicht unbedingt eine ABE haben (Ausnahmen wären schon möglich).

  • Läßt sich vielleicht das Check-Control-System anpassen?
    Frag doch mal Deinen Netten um die Ecke. :)



    Bess demnähx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von mrblond
    10W-Birnchen bei gleicher Spannung leuchten ja doppelt so hell...


    Ja, schon richtig, aber 2 parallel geschaltete 5 W-Birnchen sollten soviel Lichtausbeute in Lux / Lumen (hier ich nix sattelfest) ergeben wie 1 10 W-Birnchen.




    Zitat

    Original geschrieben von mrblond
    Was mißt denn das CheckControl? Die fließenden Amp. oder die Ohm?


    Die Ampere (meist indirekt über einen Spannungsabfall)




    Zitat

    Original geschrieben von mrblond
    Warum? Naja... warum bastelt man an seinem Auto, verpaßt seinem Handy ein Airbrush, pflanzt bunte Blumen im Garten, ...? ;)


    Weil man sonst nix gescheites zu tun hat ???

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Läßt sich vielleicht das Check-Control-System anpassen?
    Frag doch mal Deinen Netten um die Ecke. :)
    Bess demnähx,
    Carsten


    Unwahrscheinlich... und wenn, kostet das ein Vermögen. Was gehen müßte, wäre das CC-Steuergerät vom Vectra einzubauen, bei dem ist alles identisch, nur hat er eine statt zwei Rücklichtbirnen auf jeder Seite. Aber das ist mir ehrlich gesagt zuviel Aufwand. Ich werde eine 10W-Birne mit reinhängen und die stabil im Kofferraum befestigen.


    Zitat

    Original geschrieben von elektrisch
    Weil man sonst nix gescheites zu tun hat ???


    genau richtig! :D :top:

  • Hallo,


    um welches Auto handelt es sich denn (Baujahr, Typ, Ausführung)?
    Hersteller der Designer-Lampen /-leuchten.


    ABE (Allg. Betriebserlaubnis) müsste dabei sein, sonst fährst du ohne Versicherungsschutz.


    Gruss
    tector

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Nachtigal ich hör dir Trapsen!


    Sag mal du bist dir schon bewußt das je Änderung an der Beleuchtungsanlage eines Fahrzeuges einfluß auf die Betriebserlaubnis hat? Solche Spielereien, wie das Umbauen von Steuergeräten, etc., würde ich schön sein lassen! Auch den Einbau von Widerständen! Ist genausowenig zulässig!


    Grundsätzlich muß bei Änderungsmaßnahmen an Beleuchtungsanlagen Gutachten oder ABE vorliegen! Ansonten erlöscht die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges! Die Beleuchtungsanlage an Fahrzeugen ist ein sicherheitsrelevantes "Teil", Fahrzeugen mit Basteleien werden beim TÜV, GTÜ, KÜS, etc., direkt aus dem Verkehr gezogen! =schwerer Mangel!!


    Also entweder es liegt eine Betreibserlaubnis in Form von Gutachten oder ABE vor, oder du vergißt das Ganze schnell wieder! Selbst der TP (Technische Prüfdienst des TÜV) wird dir da nie den Segen geben!


    v.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

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