Abmahnung in Arbeitszeugnis ???

  • Hallo zusammen,


    mal eine Frage an die Rechtsexperten hier.


    Ich muß ein Arbeitszeugnis für/gegen jemanden verfassen, der vom Arbeitgeber entlassen wurde - soweit kein Problem, Aufbau, Inhalt, Formulierung ist bekannt.
    Nur bei einer Sache bin ich mir nicht sicher: kann ich in einem qualifizierten Arbeitszeugnis auch Abmahnungen (nicht uralte, sondern aus diesem Jahr) erwähnen ?!?! Schließlich gibt es auch eine gewisse Informationspflicht gegenüber dem potentiellen neuen Arbeitgeber.
    Und der Arbeitnehmer ist wirklich ein unverbesserliches Früchtchen !!!


    Habe schon wie wild gegooglet, aber ohne Erfolg.

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

  • Soweit ich weiß, darf man keine negativen Punkte einbinden, aber wenn gar nichts positives drinsteh, weiß auch jeder bescheid....


    z.B.: Herr XY hat von xx - xx bei uns gearbeitet!


    Das schlimmste Arbeitszeugnis überhaupt!!

  • Der Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf ein ausführliches Arbeitszeugnis. Aber auch hier kann man durch gezieltes Weglassen und bestimmte Formulierungen die Gesinnung zum Ausdruck bringen. Es besteht dann aber, wenn es vom Gericht anerkannt wird, die Möglichkeit, eine Änderung oder Streichung der Passagen durchzusetzen.


    Aber auf jeden Fall kannst Du am Ende "Wir wünschen Herrn xx für die Zukunft alles Gute" weglassen, dazu kann Dich niemand zwingen.


    Denk aber daran, auch bei einem schlechten Mitarbeiter fair zu sein und nicht überzogen negative Eindrücke in das Arbeitszeugnis einfließen zu lassen, es ist schwer genug, einen Arbeitsplatz zu finden. Bei der Wahrheit solltest Du aber auch bleiben, wenn die Unwahrheit positiv für den Arbeitnehmer ist. Denn auch der ehemalige Arbeitgeber kann vom neuem Arbeitgeber auf Schadenssersatz verklagt werden, wenn sich herausstellt, dass das Arbeitszeugnis bewusst falsche Angaben enthielt.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • schon klar, über die Formulierung kann ich enorm viel regeln - bis hin zur "Aussage" das es sich um die größte Niete unter der Sonne handelt, nur finde ich kein Code / keine Klausel, die darauf hinweist, das der Kerl bereits Abmahnungen für die diverse Dinge bekommen hat.


    Klar, ein Arbeitszeugnis muß wohlwollend ausgestellt werden, aber immerhin besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, das ein neuer Arbeitgeber gegenüber dem alten Arbeitgeber Regressansprüche geltend machen kann, weil dieser z.B. im Arbeitszeugnis wichtige Infos nicht aufgeführt hat und schließlich will man das ja auch vermeiden ;)



    upps, da war Nebelfelsen mit der Antwort schneller, als ich mit dem Komentar

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

  • Zitat

    Original geschrieben von reffi
    schon klar, über die Formulierung kann ich enorm viel regeln - bis hin zur "Aussage" das es sich um die größte Niete unter der Sonne handelt, nur finde ich kein Code / keine Klausel, die darauf hinweist, das der Kerl bereits Abmahnungen für die diverse Dinge bekommen hat.


    Klar, ein Arbeitszeugnis muß wohlwollend ausgestellt werden, aber immerhin besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, das ein neuer Arbeitgeber gegenüber dem alten Arbeitgeber Regressansprüche geltend machen kann, weil dieser z.B. im Arbeitszeugnis wichtige Infos nicht aufgeführt hat und schließlich will man das ja auch vermeiden ;)


    Wie wärs denn mit "stand in einem regen Kontakt mit seinen Vorgesetzten" - obwohl das könnte auch falsch ausgelegt werden :D .
    Ich weiß nicht, ob es für eine Abmahnung eine Formulierung gibt, aber sicher doch für das, was er getan hat um die Abmahnung zu bekommen.


    Regressansprüche können angemeldet werden, wenn man was falsches schreibt. Aber das Weglassen negativer Kommentare ist zulässig und wird sogar vom Gesetzgeber gewünscht. BTW: Als Arbeitnehmer darf man sogar beim Vorstellungsgespräch lügen ohne später eine Kündigung deswegen zu riskieren: bei Fragen, die nicht unmittelbar in Verbindung mit dem beruflichen Werdegang und der Tätigkeit stehen sondern rein persönlicher Natur sind. Diese Frage sind nämlich unzulässig und somit ist es egal, ob der Bewerber wahrheitsgetreu antwortet oder nicht.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Klar, es wird bei der Wahrheit geblieben und "nüchtern" die Fakten dargelegt (was nicht positiv für den Arbeitnehmer sein muß), aber wie
    sieht es nun rechtlich aus: darf man Abmahnungen im Arbeitszeugnis unterbringen, oder ist dies nicht zulässig ????
    Vor Gericht sind die Negativpunkte, sowie Abmahnungen durchaus beweisbar.


    Sicherlich will ich niemanden die Zukunftverbauen und will keinem die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz verbauen der auch wirklich will, aber einige Leute scheinen vorsätzlich garnicht wirklich arbeiten zuwollen.:flop:

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

  • Vielleicht findest Du hier etwas, ich habs nur mal kurz überflogen, scheint aber halbwegs brauchbar zu sein:


    http://www.bewerbungsmappen.de…t_49/arbeitsrecht_49.html


    http://www.bewerbungsmappen.de…t_50/arbeitsrecht_50.html


    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Du kannst dein Problem doch eigentlich sehr einfach lösen, indem du nur den Verstoß des Arbeitnehmers in einem entsprechenden Code erwähnst. Die vom Arbeitgeber gewählte Sanktion ist für den neuen Arbeitgeber doch ohnehin wenig interessant, solanfe er weiß, worum es dabei ging.


    Gruß
    DaFunk

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