Hallo zusammen,
mal eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Ich muß ein Arbeitszeugnis für/gegen jemanden verfassen, der vom Arbeitgeber entlassen wurde - soweit kein Problem, Aufbau, Inhalt, Formulierung ist bekannt.
Nur bei einer Sache bin ich mir nicht sicher: kann ich in einem qualifizierten Arbeitszeugnis auch Abmahnungen (nicht uralte, sondern aus diesem Jahr) erwähnen ?!?! Schließlich gibt es auch eine gewisse Informationspflicht gegenüber dem potentiellen neuen Arbeitgeber.
Und der Arbeitnehmer ist wirklich ein unverbesserliches Früchtchen !!!
Habe schon wie wild gegooglet, aber ohne Erfolg.