Hatte heute morgen ein Fax bekommen und wollte Fragen was ihr davon haltet:
Fax:
"Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD, ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. Euro erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.
Das Oberlandgericht Augsburg hat am 10.09.2003 entschieden, dass an diesem gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil einem Antragsteller rückwirkend für die Jahre 1997, 1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von 9,59 (insgesamt 115,08 Euro) erstattet werden.
Achtung!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.01.2004 bestätigt! Die Ertsattungg braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen."
Gruß bubily