Ich denke solange man sich überhaupt anmeldet wird das Einwohnermeldeamt am Zweitwohnsitz nicht nachfragen ob du am Erstwohnsitz ne eigene Küche hast und wie gross die Wohnung ist, sondern allenfals nach einem Grund warum du einen Erstwohnsitz dort hast. Einfach sagen das die Arbeitsstelle/Studienaufenthalt befristet ist oder du dort viele Freunde/Bekannte hast sollte sie zufriedenstellen.
Meldepflicht für "Zweitwohnsitz"?
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...es geht mir nicht ums Einwohnermeldeamt. Da denke ich schon, dass die das problemlos akzeptieren. Problematischer wirds glaube ich bei der Steuerabrechnung... mit Wochenendheimfahrten etc...
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Wie lange dauert es eigentlich bis das Einwohnermeldeamt den Zweitwohnsitz an die Schufa meldet bzw. die Schufa diesen in ihrem Datensatz hat!? Weiss das jemand?
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Keine Ahnung, aber falls es um Händyverträge geht, würde ich sowiso immer auf den Erstwohnsitz abschliessen (damit die angegebene Adresse mit dem Personalausweis übereinstimmt). Homezoneadresse und Rechnungsadresse kann man ja problemlos abweichend (auf Zweitwohnsitz oder auch inoffiziellen Wohnsitz) legen.
Und auch bei Festnetz und DSL kann man in der Regel eine abweichende Leistungsadresse eingeben.
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Man sollte auch die Zweitwohnsitzsteuer berücksichtigen, die einige Städte erheben.
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Wenn ich von einem Zweitwohnsitz in einen anderen umziehe. Muss ich den ersten dann auch abmelden oder geschieht das automatisch?
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