Meldepflicht für "Zweitwohnsitz"?

  • Also ist eine Meldepflicht für einen Zweitwohnsitz auch für 3 Monate zwingend erforderlich? Ich bin nur ca. 4 Tage die Woche an meinem Zweitwohnsitz, falls diese Angaben wichtig wären.

  • Nicht melden hat den Vorteil, dass die GEZ nüscht mitkriegt :rolleyes:

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • oftmals - zb. bei mir - steht es im mietvertrag das die anmeldung erfolgen muss, da wohl öfters auch die stadt (angeblich) bei der verwaltung/vermieter nachfrägt


    denke mal es kommt auf die stadt an - gerade bei städten mit zweitwohnsitzsteuer werden sie der sache eher auf den grund gehen als sonst


    nokia*night*

  • Denk' auch daran, daß Post von Behörden, also auch Knöllchen o.ä., gemeinhin an die Meldeadresse geht! ;)
    Da können schon mal Fristen versäumt werden -
    mit möglichen Folgekosten...

    lg
    c.s.


  • Das Problem löst aber auch die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes nicht, da hilft nur entweder ein Nachsendeauftrag oder dafür zu sorgen dass jemand am Erstwohnsitz gelegentlich nach der Post schaut.
    Ob man für 3 oder 6 Monate einen Zweitwohnsitz anmeldet muss man mit seinem Geldbeutel in Relation zur Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden vereinbaren, da das Anmelden normal keine halbe Stunde dauert wenn man nicht gerade am einzigen offenen Samstag im Monat aufs Amt geht kann das aber gut investierte Zeit sein (als Student ist man ja normal zeitlich sehr flexibel).
    Wegen des drohenden Bußgeldes sind aber normal die Vermieter da hinterher, meine wollten von mir jedenfalls immer eine Kopie der Meldebestätigung.

  • Hallo!
    Habe nun nach meinem Studium in einer anderen Stadt (140km entfernt vom Elternhaus) eine Arbeitsstelle angetreten.
    Wie melde ich mich nun am besten hier an? Als Erst- oder Zweitwohnsitz? Fakt ist, dass ich am WE immer nach Hause fahre. Autokennzeichen spielt keine Rolle, da es auf die Großmutter schön bei 30% läuft ;) .
    Nur wie ist es bspw. mit dem Arbeitsweg bei der Steuererklärung (wobei ich eine Monatskarte des Nahrverkehrs habe)...?
    Danke für eure Hilfe!

  • Offiziell mußt du das als Hauptwohnsitz anmelden. Ausnahme wäre wenn du eine Frau oder Verlobte an deinem bisherigen Wohnsitz hast.


    Mit der Unterstützung meines Steuerberaters habe ich unter folgenden Umständen mehrere Jahre trotzdem meinen Arbeitsort als Zweit- und den bisherigen Wohnort als Hauptwohnsitz laufen lassen:


    - Kilometernachweis über "ständiges" Pendeln (also jedes WE nach Hause)
    - kleine Wohnung am neuen Wohnsitz
    - große Wohnung am alten Wohnsitz


    da ich inzwischen in ne größere Wohnung gezogen bin und daher sehr selten "Heim" fahre (also kein Kilometernachweis mehr möglich) ist mir das ganze nun aber zu heis geworden. Außerdem hat M ja inzwischen ne Zweitwohnungssteuer...


    Wenn du gerade erst umgezogen bist bei der Steuererklärung nicht die Kosten für doppelte Haushaltsführung für einen bestimmten Zeitraum, Umzugskosten usw. vergessen!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von tkjever
    Nicht melden hat den Vorteil, dass die GEZ nüscht mitkriegt :rolleyes:


    Muss nicht immer sein, dass das Einwohnermeldeamt petzt.
    Meine letzte Wohnung war auch ganz ordnungsgemäß als Zweitwohnsitz gemeldet, aber von der GEZ hat sich nie einer blicken lassen (auch kein Brief o.ä.).


    Semmal

  • Zitat

    Original geschrieben von mager-man
    Hallo!
    Habe nun nach meinem Studium in einer anderen Stadt (140km entfernt vom Elternhaus) eine Arbeitsstelle angetreten.
    Wie melde ich mich nun am besten hier an? Als Erst- oder Zweitwohnsitz? Fakt ist, dass ich am WE immer nach Hause fahre. Autokennzeichen spielt keine Rolle, da es auf die Großmutter schön bei 30% läuft ;) .
    Nur wie ist es bspw. mit dem Arbeitsweg bei der Steuererklärung (wobei ich eine Monatskarte des Nahrverkehrs habe)...?
    Danke für eure Hilfe!


    Erstmal als Zweitwohnsitz.
    Damit kannst du auch als Single ohne besonderen Nachweis über 2 Jahre die Wochenendheimfahrten steuerlich geltend machen (das Finanzamt kann ggf. einen Nachweis verlangen, also Tankquittungen sammeln).
    Dazu hast du ja sicher 6 Monate Probezeit, solange die nicht rum ist oder nicht absehbar ist dass man länger bei der Firma bleibt sollte man den Aufwand für die Ummeldung des Erstwohnsitzes sparen, sofern am Erstwohnsitz sichergestellt ist dass jemand regelmäßig nach deiner Post schaut.
    Wenn am neuen Wohnsitz eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird muss man sich das durchrechnen was günstiger ist.

  • ...und was ist an dem Gerücht dran, dass ich bei meinem Erstwohnsitz bei den Eltern eine separate Küche etc. haben muss?

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