Muss jemand, der einen ordnungsgemäß gemeldeten (Erst)wohnsitz hat, sich beim "Zweitwohnsitz" (andere Stadt) anmelden?
Fall a
Wohnt da weniger als 50% der Zeit.
- Internet sagt "Ja!"
Fall b
Hat da nur eine Briefkastenadresse.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Muss jemand, der einen ordnungsgemäß gemeldeten (Erst)wohnsitz hat, sich beim "Zweitwohnsitz" (andere Stadt) anmelden?
Fall a
Wohnt da weniger als 50% der Zeit.
- Internet sagt "Ja!"
Fall b
Hat da nur eine Briefkastenadresse.
Eigentlich in beiden Fällen ja, auch in Fall b) wirst Du ja ab und zu vorbeischauen nd dort übernachten, oder ;)?
Re: Meldepflicht für "Zweitwohnsitz"?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Googol
Muss jemand, der einen ordnungsgemäß gemeldeten (Erst)wohnsitz hat, sich beim "Zweitwohnsitz" (andere Stadt) anmelden?
Fall a
Wohnt da weniger als 50% der Zeit.
- Internet sagt "Ja!"
Fall b
Hat da nur eine Briefkastenadresse.
ja und das ganze muss sogar innerhalb von 14 tagen passieren...
Hmm und was wenn nicht? Bekommt man eigentlich Post an eine nichtangemeldete Adresse? Also ich kleb nur ein Namensschild an den Briefkasten, bekomm ich dann die Post?
ZitatOriginal geschrieben von UHT
... Also ich kleb nur ein Namensschild an den Briefkasten, bekomm ich dann die Post?
Hhm, Briefkastenfirma?
Meldepflicht besteht schon, nur kann man das im Normalfall eh nicht nachprüfen.
Man kann ja beispielsweise auch bei ´ner Freundin etc. wohnen. Deshalb kann/muß/darf man sich noch lange nicht dort anmelden. Man ist schließlich nicht selbst Mieter oder Eigentümer der Wohnung. Sonst könnte ich mich ja überall einquartieren
Die Post kommt selbstverständlich an - Namensschild am Briefkasten vorausgesetzt.
ZitatOriginal geschrieben von Kaske
Hhm, Briefkastenfirma?
Meldepflicht besteht schon, nur kann man das im Normalfall eh nicht nachprüfen.
Man kann ja beispielsweise auch bei ´ner Freundin etc. wohnen. Deshalb kann/muß/darf man sich noch lange nicht dort anmelden. Man ist schließlich nicht selbst Mieter oder Eigentümer der Wohnung. Sonst könnte ich mich ja überall einquartieren
Nein keine Briefkastenfirma. Ich wohne momentan für ein Semester in einer WG. Also was tun, anmelden oder nicht? Post würde ich schon gerne bekommen
Klar kriegt man auch Post an eine Addresse an die man auf dem Einwohnermeldeamt noch nicht angemeldet ist!
Ich bin in Marburg auch noch nicht angemeldet als Zweitwohnsitz, ein halben Dutzend Briefe hab ich schon bekommen. Schild am Briefkasten reicht.
Wohn seit 2 Jahren unangemeldet in einer anderen Stadt. Mehr aus Faulheit. Post kommt wunderbar an. Strom ist auch auf meinen Namen.. Alles ganz normal, nur das ich halt nicht gemeldet bin...
Steht aber auf meiner Liste...
ZitatOriginal geschrieben von manuelr
Wohn seit 2 Jahren unangemeldet in einer anderen Stadt. Mehr aus Faulheit. ...
Dann hat auch Dein Vermieter gegen die Meldepflicht verstoßen. Dieser Verstoß stellt IIRC eine Ordnungswidrigkeit dar, die sowohl für den Mieter wie auch den Vermieter eine Geldbuße nach sich ziehen kann.
Gruß
muli
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