e+ vertragsverlängerung grundlagen

  • Zitat

    Das wollte ich mit meinem Hinweis nicht zum Ausdruck bringen. War bloß die Antwort auf die Frage von sin-4711. Axelchen hat m.E. schon Recht. Wer seinen Vertrag aktiv verlängert, schließt eine neue Vereinbarung, für die wieder die Höchstgrenze von 24 Monaten gelten dürfte.


    Das ist aber eine sehr gewagte Auslegung. Durch die Bezeichnung "Vertragsverlängerung" kommt ja wohl recht deutlich zum Ausdruck, dass der bestehende Vertrag um 24 Monate verlängert werden soll und nicht, dass ein neuer Vertrag nach Ablauf des alten vereinbart werden soll.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas007
    Das ist aber eine sehr gewagte Auslegung. Durch die Bezeichnung "Vertragsverlängerung" kommt ja wohl recht deutlich zum Ausdruck, dass der bestehende Vertrag um 24 Monate verlängert werden soll und nicht, dass ein neuer Vertrag nach Ablauf des alten vereinbart werden soll.


    Gewagt, aber richtig :top:


    Mal ernsthaft: Mir ging es nur darum, dass nicht bei Dir oder einem Dritten der u.U. kostspielige Irrtum entsteht oder sich verfestigt, die Praxis der Netzbetreiber, den Beginn des Verlängerungszeitraums an das Ende der aktuellen Vertragsdauer anzuschließen, sei in irgend einer Form rechtswidrig.

  • Wann kann ich spätestens den 24-Monate-langen Vertrag kündigen, also wenn ich keine VVL haben möchte?(Ist es wahr, dass ich einen Monat vorher kündigen kann?)
    Was sind die Folgen einer Kündigung ??

  • Zitat

    Original geschrieben von N°5
    Was sind die Folgen einer Kündigung ??


    Tach auch ,


    folgende Folgen fallen mir ein :


    Du wirst keine Rechnung mehr bekommen
    Du kannst mit deinem NB/Provider nicht mehr telefonieren
    Du wirst interesant für die anderen


    Spaß beiseite , bei e+ hast du wirklich nur einen Monat Kündigungsfrist .


    In diesem Sinne


    MR

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Huh, ziemliches Durcheinander hier. Also mal versuchen, hier einiges klarzustellen:


    Wenn man einen Vertrag von 24 Monaten hat und diesen verlängert, dann gilt die VVL logischerweise erst ab dem 1. Tag nach den 24 Monaten. Wenn sie früher greifen würde, wäre der alte Vertrag ja nur z.B. 19 oder 23 Monate oder wieviel auch immer gelaufen. Da ein Vertrag aber nunmal 24 Monate läuft, gilt auch die VVL erst danach!


    @all:


    Selbst wenn Vertragsbindungen von 24 Monaten nicht zulässig sind, läuft alles korrekt, da man bei der VVL sozusagen einen Neuvertrag abschließt, der nach dem alten Vertrag zu laufen beginnt.


    Hier mal ein Auszug aus dem Kleingedruckten, das in meiner Vertragsverlängerung steht:


    "[...] Die von mir evtl. ausgesprochene Kündigung wird praktisch gegenstandslos, weil ich hiermit ein neues Vertragsverhältnis eingehe. Mein bisheriger Vertrag wird, sofern sich der Vertrag noch in einer Mindestvertragslaufzeit befindet, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durch Abschluss dieses neuen Vertrags aufgehoben; andernfalls wird mein bisheriger Mobilfunkvertrag durch Abschluss dieses neuen Vertrags mit dem Datum des Eingangs dieses Auftrags bei EPS aufgehoben. [...]"


    Das heißt also im Klartext: Es wird ein Neuvertrag abgeschlossen, der nur z.B. schon 3 Monate vorher unterzeichnet wird, aber erst nach den ersten 24 Monaten zu laufen beginnt. Ist also rechtens!


    geniongroup: Es kommt darauf an, welchen Tarif du hast bzw. welchen Tarif du mit dem neuen Vertrag (also der VVL) abschließt! Zum Teil muss man für das neue Handy auch nur 5,- € pro Monat mehr bezahlen (wie ich z.B. beim Nokia 6230, aber die 10 € habe ich auch schon wieder rausgehandelt ;)).


    mfG kingpulp

  • Mein Vertrag läuft nun aus. Hab nur noch kurzfristig zeit zu kündigen. Denn
    verlängern möcht ich nicht, da zur Zeit keine guten Handys bei ePlus zur Verfügung stehen; bin mit meinem 6230 bis jetzt total zufrieden.


    Kann ich kündigen, mir ne prepaid-Karte anlegen und meine alte Nummer wieder benutzen, wenn nein, wie komme ich zur besten Lösung ??


    thx

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