ZitatDas wollte ich mit meinem Hinweis nicht zum Ausdruck bringen. War bloß die Antwort auf die Frage von sin-4711. Axelchen hat m.E. schon Recht. Wer seinen Vertrag aktiv verlängert, schließt eine neue Vereinbarung, für die wieder die Höchstgrenze von 24 Monaten gelten dürfte.
Das ist aber eine sehr gewagte Auslegung. Durch die Bezeichnung "Vertragsverlängerung" kommt ja wohl recht deutlich zum Ausdruck, dass der bestehende Vertrag um 24 Monate verlängert werden soll und nicht, dass ein neuer Vertrag nach Ablauf des alten vereinbart werden soll.