e+ vertragsverlängerung grundlagen

  • Also nochmal:


    Nach BGB sind bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbindungen von mehr als 24 Monaten nicht zulässig. Wenn ich, wann auch immer, vor Ablauf der 24 Monate verlängere (Vertragsverlängerung bedeutet ja gerade keinen Neuvertrag) und die 24 Moante auf die Restlaufzeit drauf kommen, dann dürfte das nach dem Gesetz nicht gehen. Bei anderen Netzbetreibern wird dies deshalb meines Wissens auch anders gehandhabt.

  • Mir ist kein Netzbetreiber bekannt, der das anders handhabt... D1 macht es genauso, D2 auch, bei o2 sollte es genauso laufen.... außerdem, wo genau soll beschrieben stehen im BGB, das Verträge mit meghr als 24 Monaten Laufzeit regelwidrig wären?

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Re: heul


    Zitat

    Original geschrieben von Butterbrom
    ...gibt es denn keine Möglichkeit, den guten Jubi Prof S zu behalten und "irgendwas" ;) dafür zu bekommen.


    Auf die Tarifautomatik könnte ich ja verzichten, aber die gratis RUL ins Festnetz...


    BB


    Die einzige mir bekannte Situation, bei der eine VVL zwangsläufig neue Konditionen mit sich bringt, ist eine VVL eines o2 Studenten-RV, und das auch nur deshalb, weil man dabei ja bekanntermaßen einen Tarifwechsel vornehmen muß (vom alten in den aktuellen Studenten-RV).
    Bei "normaler" VVL ohne Tarifwechsel bleiben doch immer die bisherigen Konditionen gültig, also auch beim Jubi Prof, auch wenn es den für Neukunden nicht mehr gibt! Hier liest man doch häufiger von Leuten, die von ihren Altverträgen schwärmen und die um nichts in der Welt aufgeben würden - die sollen alle niemals aktiv verlängert haben??? Nene, meiner Meinung nach kann man den Jubi Prof ohne Änderungen aktiv verlängern. Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, aber dann will ich auch genau wissen, wo steht, daß man bei VVL zwangsläufig in einen aktuellen Tarif wechseln muß! Und aktuelle Konditionen für den Jubi Prof gibt es nicht, d.h. wenn man nach VVL z.B. in den Prof S käme, wäre das ja ein zwangsweiser Tarifwechsel.


    Übrigens: Genau genommen gibt es gar keinen Jubi Prof "S", da ja die Tarifautomatik grundsätzlich inklusive ist, so daß sich beim Jubi Prof immer erst am Monatsende herausstellt, ob wie beim Prof S, L oder XL abgerechnet wird.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    wo genau soll beschrieben stehen im BGB, das Verträge mit meghr als 24 Monaten Laufzeit regelwidrig wären?


    Ob das so ist, weiß ich auch nicht, aber ich würde es so sehen, daß man auch bei vorzeitiger VVL wieder nur einen Vertrag über 24 Monate abschließt, diese 24 Monate aber erst nach der Restlaufzeit des alten Vertrages beginnen. Demnach würden grundsätzlich keine längeren Verträge als 24 Monate abgeschlossen.


    Ich meine mich zu erinnern, daß damals bei Abschluß meines Genion die Option bestand, den Vertrag wahlweise erst dann beginnen zu lassen, wenn eine zu portierende Rufnummer vom bisherigen Provider zur Portierung freigegeben wird. Ich hätte also einen 24 Monats-Vertrag abschließen können, dessen Vertragsbeginn bis zu drei Monate in der Zukunft gelegen hätte und ab dann (!) noch 2 Jahre Laufzeit gehabt hätte. Ich vermute mal, bei vorzeitiger VVL ist es ganz genauso.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    .... außerdem, wo genau soll beschrieben stehen im BGB, das Verträge mit meghr als 24 Monaten Laufzeit regelwidrig wären?


    ...steht ausdrücklich in § 309 Nr. 9 a) BGB neue Fassung - früher gab es eine entsprechende Vorschrift im § 11 AGB-Gesetz!

  • Re: heul


    Zitat

    Original geschrieben von Butterbrom
    ...gibt es denn keine Möglichkeit, den guten Jubi Prof S zu behalten und "irgendwas" ;) dafür zu bekommen.


    Auf die Tarifautomatik könnte ich ja verzichten, aber die gratis RUL ins Festnetz...


    BB


    Der Tarif bleibt erhalten. Es sei denn dich belabert jemand.
    Du kannst über mptelecom verlängern. Habe ich auch schon gemacht, und mein alter T&M ist noch immer der alte.
    Nur, es gelten die neuen AGB. Also alle Gebühren..., nicht Tarife . Wie z.B. ein Tarifwechsel war ja mal kostenlos im T&M. Ab jetzt können sie mir für den nächsten wechsel die Gebühr abnehmen.

    Gruß
    Christian -

  • Zitat

    ...steht ausdrücklich in § 309 Nr. 9 a) BGB neue Fassung - früher gab es eine entsprechende Vorschrift im § 11 AGB-Gesetz!


    So ist es. Und damit ist die Handhabung von E-Plus und evtl. anderer Netzbetreiber meines Erachtens nicht zulässig.


    Nur zur Klarstellung: Ich werde mich nicht deswegen streiten und ich kann gut auch noch ein paar Monate auf ein subventioniertes Handy warten. Aber eigenartig finde ich die Handhabung mit den genantenRechtsvorschriften schon.

  • Zumal man bei E-Plus gar keinen Vorteil bei vorzeitiger Verlängerung hat, man muss 10€ pro Monat bis zum eigentlichen Verlängerungsdatum für das Handy mehr bezahlen, d.h. im ungünstigsten Fall nach 12 Monaten bis zum 21 Monat sind 90€ fällig und man ist 36 Monate an E-Plus gebunden. So geht es jetzt mir.


    Das das gegen geltendes Recht hinsichtlich der Vertragslaufzeit >24 Monate verstößt, interessiert E-Plus nicht. Die sind der Auffassung die Verlängerung greift erst nach der ersten Minestvertragslaufzeit. :flop: Man schließt also für die Zukunft eine Verlängerung ab. So wird das BGB ausgehebelt! :flop: :flop:


    Nur für was man dann die 10€ pro Monat zahlen soll ist mir schleierhaft. Man ist ja genauso lange gebunden, als wenn man regulär verlängert hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas007
    So ist es. Und damit ist die Handhabung von E-Plus und evtl. anderer Netzbetreiber meines Erachtens nicht zulässig.


    Das wollte ich mit meinem Hinweis nicht zum Ausdruck bringen. War bloß die Antwort auf die Frage von sin-4711. Axelchen hat m.E. schon Recht. Wer seinen Vertrag aktiv verlängert, schließt eine neue Vereinbarung, für die wieder die Höchstgrenze von 24 Monaten gelten dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von geniongroup
    Zumal man bei E-Plus gar keinen Vorteil bei vorzeitiger Verlängerung hat, man muss 10€ pro Monat bis zum eigentlichen Verlängerungsdatum für das Handy mehr bezahlen, d.h. im ungünstigsten Fall nach 12 Monaten bis zum 21 Monat sind 90€ fällig und man ist 36 Monate an E-Plus gebunden. So geht es jetzt mir.


    Das das gegen geltendes Recht hinsichtlich der Vertragslaufzeit >24 Monate verstößt, interessiert E-Plus nicht. Die sind der Auffassung die Verlängerung greift erst nach der ersten Minestvertragslaufzeit. :flop: Man schließt also für die Zukunft eine Verlängerung ab. So wird das BGB ausgehebelt! :flop: :flop:


    Nur für was man dann die 10€ pro Monat zahlen soll ist mir schleierhaft. Man ist ja genauso lange gebunden, als wenn man regulär verlängert hätte.


    Es zwingt dich doch keiner, eine vorzeitige VVL durchzuführen.
    Regulär läuft der Vertrag doch 24 Monate. Ich verstehe die Aufregung nicht. :rolleyes: Wenn du so auf geltendes Recht verweist, dann halte dich doch an den 24monatigen Vertrag und hol dir nach 21 Monaten ein neues Handy, so wie es bei den anderen Netzbetreiber auch üblich ist.

    Bye bye barring o2 - hello Vodafone D2!
    Das hervorragende Netz und der gute Service sind mir 5€ im Monat mehr wert!

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