Also nochmal:
Nach BGB sind bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbindungen von mehr als 24 Monaten nicht zulässig. Wenn ich, wann auch immer, vor Ablauf der 24 Monate verlängere (Vertragsverlängerung bedeutet ja gerade keinen Neuvertrag) und die 24 Moante auf die Restlaufzeit drauf kommen, dann dürfte das nach dem Gesetz nicht gehen. Bei anderen Netzbetreibern wird dies deshalb meines Wissens auch anders gehandhabt.