e+ vertragsverlängerung grundlagen

  • Also ich habe ja diesen Plus Web mit Festkosten 14,90, den 150 Frei-SMS und 9,95 MU. Habe meißtens 14,90-16,90 Euro. Also nichts so dollen für E+. Ist einfach der beste Tarif für mich ;-)
    D.h. ich schreibe in das Werbungsforum meine Anfrage rein oder unter suche oder wie sollte ich das am besten machen ?

  • Mich würde eines noch interessieren :confused: :


    Wenn ich bei E-Plus nach dem 21. Monaten, aber vor Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit vorzeitig verlängere, also auf ein subventioniertes Handy keine 10 € pro Monat aufzahlen muss, wie lang ist dann die neue Vertragslaufzeit? 24 Monate :) oder 24 Monate plus die 1-3 Monate vorzeitige Vertragsverlängerung :( ?
    Mich würde insbesondere interessieren, wer so einen Fall schon mal hatte und dazu was Konkretes sagen kann, nicht so sehr was jemand vermutet. Die Hotline will ich nicht dazu befragen, weil ich bei dieser etwas speziellen Frage nicht so sicher bin, ob die das auch 100% wissen und mir nicht nur irgendetwas erzählen.

  • Logischerweise deine Restlaufzeit + 24 Monate (das wurde hier in dem Thread schon mal erklärt....)


    Wo ist das Problem?

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Der Vertrag läuft dann, wie du schon richtig vermutet hast, 24 Monate plus die 1-3 Monate vorzeitige Vertragsverlängerung, da zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung die 2 Jahre noch nicht rum sind.


    Oder anders ausgedrückt, du kannst zwar vorzeitig verlängern, die neuen 2 Jahre beginnen aber erst, wenn dein jetziger Vertrag nach 2 Jahren abgelaufen ist.

  • Jubi Prof S verlängern


    ich habe den guten Jubi Prof. S , er läuft bis Mitte Juni 2005 (wie bei vielen vermutlich). So richtig verstehe ich aber die VVL nicht. Letztens las ich, wenn man "aktiv" verlängert und sich ein neues Handy geben läßt, gelten neue Konditionen. Das hieße ja, wenn man einen alten und guten Vertrag behalten will, bekommt man nie ein neues Handy :(
    Kann ich nach 21 Monaten nicht bei MPTelekom (z.B) verlängern, 200 Euro dafür kassieren und meinen Tarif behalten?
    Oder habe ich was falsch verstanden?


    BB

    Schönen Gruß BB

  • Vereinfacht kann man auch sagen die Laufzeit ist immer ein Vielfaches von 24 in Monaten... ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Re: Jubi Prof S verlängern


    Zitat

    Original geschrieben von Butterbrom


    Kann ich nach 21 Monaten nicht bei MPTelekom (z.B) verlängern, 200 Euro dafür kassieren und meinen Tarif behalten?
    Oder habe ich was falsch verstanden?


    Yep, die 200€ sind auch eine aktive VVL. Somit würdest du dann in die neuen Tarife wechseln, wenn E+ das so wollte, denn E+ muß der VVL ja auch erst zustimmen.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • heul


    ...gibt es denn keine Möglichkeit, den guten Jubi Prof S zu behalten und "irgendwas" ;) dafür zu bekommen.


    Auf die Tarifautomatik könnte ich ja verzichten, aber die gratis RUL ins Festnetz...


    BB

    Schönen Gruß BB

  • Zitat

    Logischerweise deine Restlaufzeit + 24 Monate (das wurde hier in dem Thread schon mal erklärt....)


    Also logisch ist das nicht unbedingt und deshalb wollte ich auch die Auskunft von jemanden, der es tatsächlich gemacht hat und es weiß.
    Durch deine Ansicht würde das Vertragsverhzältnis nämlich länger als 24 Monate dauern, was ein Verstoß gegen das BGB wäre, wonach Dauerschuldverhältnisse (=Mobilfunkvertrag) nicht länger als 24 Monate den Vertragspartner binden dürfen.

  • Da liegst du grundsätzlich falsch, denn du hast ja schon vorher einen Vertrag von 24 Monaten abgeschlossen, den du erfüllen mußt. E+ bietet dir nur die Möglichkeit, vorher in den Genuß eines neuen Handys zu gelangen, dies ist aber verbunden mit weiteren 24 Monaten, denen du aber zustimmst. Von daher verstehe ich dein Zitieren des BGBs nicht.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

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