frage bzgl. Raubkopien

  • Es tut mir leid, aber ich muss sagen, dass ich nur schade finde, dass es keine 500.--€ waren!


    Gut, vielleicht bin ich auch ein wenig befangen, weil ich u.A. mit Software mein Geld verdiene und meine Familie ernähre. Und evtl. auch deswegen, weil solche Vollpfosten mich und meinesgleichen BESTEHLEN und sowohl für die Ausführung als auch für den Versuch eingebuchtet gehören.


    Aber zum eigentlich Thema: Wegen 50.--€, gerade auch noch in einer so dubiosen und halbseidenen Sache wird sich mit grosser wahrscheinlichkeit weder die Polizei (die vielleicht noch am ehersten, weil IMHO jeder Anzeige nachgegangen werden muss) noch ein Anwalt (weil der nach BraGo nur ca. dreifufzich Abrechnen kann) und schon gar kein Gericht abgeben.


    Am besten soll er sich und diesen anderen Einzeller bei der Polizei anzeigen, vielleicht erwischen sie ja nen scharfen Staatsanwalt, der an den beiden ein exempel statuieren will und beide ordentlich abwatscht.


    Tja, aber die Welt ist eben leider nicht perfekt.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Wenn's so wäre

    Zitat

    Original geschrieben von Alper
    Nichts! Strafbar wäre er dann gewesen, sobald er die "Sicherheitskopien" in den Händen gehalten hätte. Da dieser Fall nicht eingetroffen ist, ist er ausßer Gefahr irgendwie bestraft zu werden!


    könnte ich ja einen Mord in Auftrag geben und könnte erst belangt werden, wenn er ausgeführt wird :eek:
    Denke, dass dem nicht so ist...


    Was aber sicher ist, ist, dass sich dein Freund weniger strafbar gemacht hat als der Betrüger und Raubkopierer. Denke aber, dass der Betrüger bestimmt bessere Nerven als Du (äääh dein freund) hat und es auch nichts bringt ihm in der Art "ICh kriege eine kleinere Strafe als Du" zu drohen...

  • für diese 50€ hätte ich mir gleich einen DVD Brenner gekauft und ich hätte keine Probleme. Leute gibts manchmal :rolleyes:

  • Ich würde die 50 Euro abschreiben.
    Ohne Deinem Freund zu Nahe treten zu wollen oder die Wahrheit de Sachverhalts anzweifeln zu wollen.


    Wie blöd muss jemand sein 50 Euro als Aufwandsentschädigung an eine wild fremde Person zu überweisen? Hat er ernsthaft mit einem Paket voller Spiele gerechnet?


    Zudem muss man sagen, dass viele Websites über Games reichlich dubios sind (No-Crack etc. Downloads).


    Wer da nicht weiß was die Stunde geschlagen hat, der tut mir leid :(

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Hä? Was hat das denn damit zu tun? Wenn man sowas ernsthaft wissen will, wendet man sich an seinen Anwalt (wer keinen hat, sucht sich einen).
    Einen Polizisten zu fragen ist aber Schwachsinn, der ist Polizist und nicht Jurist und hat keine Ahnung davon.


    "Meine" Rechtsberatung ist übrigens nicht viel mehr als gesunder Menschenverstand gepaart mit klarer Denkweise, juristisch habe ich keinerlei Fachwissen, dass über das von der c't vermittelte hinausgeht.


    Falls Du aber mit Deinem Posting ausdrücken wolltest, dass Du die Hilfestellung allgemein für verwerflich hältst, dann kann man sich das natürlich gerne für Dein nächstes Problem merken.


    Wer sagt das ich Hilfestellung allgemein für verwerflich halte ? :confused:
    Und außerdem ging das nicht gegen dich.


    Ich fänds nur "lustig", wenn soviel Dummheit nachher noch belohnt wird, indem er den Typen da verklagen kann und dabei auch noch ungeschoren bei wegkommt.


    :flop:

  • der "betrüger" hieß aber nicht zufällig "Tanja"???


    :D:D:D:D:D



    so aus gegebenem anlass... tanja könnte ja momentan in finanziellen schwierigkeiten sein :D

  • Zitat

    Original geschrieben von tüte
    der "betrüger" hieß aber nicht zufällig "Tanja"???


    Hab ich was verpasst oder nur nen Insider ? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    gibts zu der Sache mit dem, dass eMails nicht gültig sind ein paar Gesetzestexte? Wenn mein Freund dann eine Mahnung schreibt, könnte er diese damit schmücken.


    Meinst du ich kann den Drogendealer nebenan auch verklagen, weil er mir den Stoff nicht besorgen konnte?²


    Genau auf gleichem Nievau bewegt sich dein Freund. Lass es doch einfach bleiben, für 60 € lohnt sich der Aufwand nicht, zumal er selber den "Karren im Dreck" stehen hat. Oder ist deine Ehre gekränkt, oder die seinige?


    Schließe mich dem Rest der Truppe hier ebenfalls an. Sowas hab ich echt noch nicht erlebt :rolleyes:




    ²fiktiv

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