An- und Verkauf von Gebrauchtwaren

  • Hallo Freunde,


    ich überlege, mit dem An- und Verkauf von Gebraucht-Handys, Kameras u.ä. ein paar Euro nebenbei zu verdienen und bin mir bewusst, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss.


    Meine Frage an die Finanzexperten: Wie berechnet man die ans Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer? Ich hätte ja keine Wareneingangsrechnungen, da ich ja fast nur von Privatleuten einkaufen würde.


    Gruß Stecher

    Stimmts oder hab' ich recht?

  • Stichwort Differenzbesteuerung:


    Erlös aus Gegenstand X
    ./. Einkaufswert Gegenstand X
    ---------------------------------------
    zu versteuernde Einnahme (=116%)


    Aus dieser Einnahme rechnest du 16% heraus (Betrag/116*100) und schon hast du deine Bemessungsgrundlage. Davon musst du dann 16% an das FA abführen.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Eine Rechung muss es nicht unbedingt sein, aber ein Beleg mit Unterschirft, aus dem Art und Menge des Gegenstandes, der Preis und Name und Anschrift des Verkäufers hervorgehen muss schon sein.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Nochmal danke. Ich dachte, ich müsste Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer haben.


    Gruß Stecher

    Stimmts oder hab' ich recht?


  • Und wie wird das dann in der Rechnung für den Käufer ausgewiesen, sagen wir mal bei einem Artikel, der im Einkauf 100 EUR gekostet hat und jetzt für 300 EUR verkauft wird?


    Pos. 1 Einkaufswert Artikel X 100 EUR A
    Pos. 2 Erlös aus Verkauf Artikel X 200 EUR B


    Summe 300 EUR
    Im Rechnungsbetrag sind 27,59 EUR MwSt. enthalten


    Enthaltene Mehrwertsteuer:
    Gruppe A: 0%
    Gruppe B: 16%


    ???

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Ganz einfach: er darf keine USt. ausweisen. Dazu sollte er auf einer Rg. ein kleines Erklärsätzchen haben, z.Bsp: "Diese Lieferung fällt unter die Diefferenzbesteuerung gem. § 25a UStG., weswegen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden kann.".


    Sowas in der Art findet man oft bei Gebrauchtwagenhändler. Daher haben Unternehmer, die ein gebrauchtes Fahrzeug welches vorher im Privatbesitz war keine Möglichkeit, Vorsteuer aus der Kfz.-Rechnung abzuziehen.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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