ZitatOriginal geschrieben von Pitter
Klar, die Mails sind sicher ahndenswert!
Allerdings zeigt die Erfahrung, dass eine einseitige Schilderung eines Vorfalls (und die aus dem Zusammenhang gerissene Zitierung von Mails) oftmals auch zu falschen Schlüssen führt. Besonders bei ebay ist die Artikelnr. eigentlich immer interessant, da sie uns Außenstehenden ja die einzigen von uns nachprüfbaren Fakten liefern kann.
Gruß
Pitter
Die Artikelnummer ist in diesem Falle nicht von Bedeutung, zumal weder er noch ich eine Bewertung abgegeben haben!
Welchen Fakt sollte sie dir liefern? Ich möchte weder seinen, noch meinen Ebaynick nennen.
Nachdem ich heute wieder einige Emails von ihm bekommen habe, wurde es mir zu bunt und ich erstattete Anzeige. Leider stand der Mann nicht im öffentlichen Telefonbuch, sonst hätte man ihn direkt angerufen. Er ist übrigens 50 Jahre alt.
Geantwortet habe ich ihm natürlich nicht mehr.
Von Ebay bekam ich eine Email, dass es natürlich schlimm wäre, aber man nur dann tätig werden würde, wenn man mich direkt via Ebay beleidigt hätte, z.B in einer Bewertung.