hi,
wie schon oben angegeben wie lange habe ich Zeit ein Vertrag zu stornieren,wenn die karte noch nicht aktiviert wurde.
cu
Locke
Wie lange kann man ein Vertrag stornieren?
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Wenn online: bis zu 14 Tage nach Zustellung.
Offline (beim Händler): gar nicht!
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Bis zu 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.
Diese kommt oft mit der Karte selbst.
Sollte der Händler oder der Netzbetreiber nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen haben (wenn es z.B. nicht mit den mitgelieferten Rechnungen dabei steht) gilt die Widerrufsbelehrung sogar ein halbes Jahr lang (gesetzlich geregelt).
Eigentlich sollte das Widerrufsrecht auch für aktivierte Karten gelten, es sind dann die gegenseitig gezogenen Nutzen herauszugeben.
( z.B. bei eplus-Verträgen)
andere haben diese oberste Rechtsprechung noch nicht eindeutig kenntlich gemacht.
(Man kauft Schuhe um sie zu tragen, einen Ablehnung des Rücktritts von Kauf, weil die neuen Schuhe ja abgetragen worden seien ist nach BGH-Urteil nicht möglich.) -
Zitat
Original geschrieben von qwqw
andere haben diese oberste Rechtsprechung noch nicht eindeutig kenntlich gemacht.
(Man kauft Schuhe um sie zu tragen, einen Ablehnung des Rücktritts von Kauf, weil die neuen Schuhe ja abgetragen worden seien ist nach BGH-Urteil nicht möglich.)Ein Wort: Hä? :confused: Was willst Du denn damit ausdrücken? :gpaul:
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Im Fall ging es, glaube ich, um neu gekaufte Schuhe und um einen Schuhverkäufer, der sich weigerte die Schuhe nach einigen Tagen wieder zurückzunehmen mit der Begründung, sie seien ja getragen und nicht mehr neu.
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH hat eplus auch schon mal seine Widerrufsformulierungen umgestellt - o2 z.B. noch nicht.
Dort (o2-belehrung) steht extra drin, dass man mit der Aktivierung auf den Widerruf verzichtet und nach Aktivierung nicht mehr widerrufen kann.
Dass schränkt aber offensichtlich das gesetzlich garantierte Widerrufsrecht (bei Fernabsatzvertrag im Internet ) ("Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen") von vollen 14 Tagen ein.
Dabei kauft man auch ein Telefon, um damit zu telefonieren.
(Aktivierung ist dafür notwendig). -
Ahso.
Dann überlegen wir doch einmal,wozu es das Widerrufsrecht gibt. Es soll Dir dabei helfen, Deine Entscheidung, die ggf. übereilt war, zu überdenken. In vielen Widerrufsbelehrungen steht drin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn mit der Erbringung der Leistung begonnen wurde (Internet-Access-Verträge, Mobilfunk....). Das ist in meinen Aufgen auch regelkonform, denn dann bist Du auch nicht mehr schutzwürdig. Eine Rückabwicklung wäre dann wohl schlecht zu berechnen.Ein Rückgaberecht ist ja etwas anderes. Das gibt es ja grds. nur bei normalen Sachmängeln.
Sollte jemand die Schuhe jedoch über das Internet bestellt haben und doch widerrufen können, dann ist ja zu berücksichtigen, dass sich der Widerruf nach den Regeln des Rücktrittsrechts richtet. Sofern die Schuhe anprobiert wurden, kann es demnach sein,sofern sie nicht mehr als "wie neu" gelten, dass Du Wertersatz zahlen musst. So ist es im Rücktrittsrecht ja nun einmal - oder nicht?
Witzig ist das auch bei Preselection. Sofern Du widerrufst, kann es Dir passieren, dass Du rückwirkend T-Com-Gebühren bezahlen muss.So kann ein Widerruf schnell Geld kosten
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Komische Interpretation.
Bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber nur auf (möglichen)Sinn der Gesetze bei Verabschiedung und nicht auf deren Inhalt zu schauen halte ich einwenig verwegen.
Eplus hat die Widerrufsbelehrung umgestellt -aus reiner Kundenliebe?
Die gegenseitig gezogenen Nutzen und der Wertersatz sind natürlich herauszugeben.
Vielleicht merkt man ja erst beim Telefonieren, das der Sinn des Karten- (Telefon-)Kaufes nicht dem entspricht, was man wollte und was einem vom Händler vorgegaukelt wurde (was schwer zu beweisen ist, das der Händler etwas anders vorgab).
Wieso soll eine Karte, die ich neu und OVP bei ebay für unter 10 Euro bekomme nun einen Wert des Vertrages von über 250 Euro haben, nur weil sie einmal aktiviert wurde. Und die ich dann bezahlen muss, weil ja das gesetzlich garantierte Widerrufsrecht durch einseitige Vertragsregelung des Netzbetreibers erlischt.
Im BGB steht bestimmt nichts davon, das bei aktivierten Handykarten nun aber 250 Euro zu zahlen sind und man nicht mehr widerrufen kann, was doch sonst "ohne Angabe von Gründen erfolgen" soll. Und ohne Angabe von Gründen schließt auch aus, dass der Widerruf einzig aus Schutzwürdigkeiten und Rücknahme unüberlegter Handlungen als Grund möglich ist.
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