Rechtsfrage: Vaterschaft ohne Eheschliessung

  • Hallo.


    Folgende Situation: ich werde im Januar Vater. Dem Willen meiner Freundin entsprechend (wie immer ;) ) wollen wir aber erst im nächsten Sommer heiraten (besseres Wetter, sie darf mitfeiern...). Nun ist es unserer Meinung nach möglich, durch vorherige Anerkennung der Vaterschaft auch alle Rechte zu erlangen, die man(n) hätte, wenn vorher geheiratet werden würde. Ausserdem könne das Kind somit auch den Familiennamen des Vaters ab der Geburt tragen.


    Ist das so richtig? Gestern kam eine Diskussion auf, in der man uns erklärte, man hätte in dem Fall nur die Pflichten des Vaters, nicht aber die Rechte. Ist dann noch eine Adoption nötig?? Das will ich ja nun auf jeden Fall verhindern. Finde es unsinnig, mein eigenes Kind zu adoptieren...


    Kann hier jemand vielleicht aus Erfahrung berichten, oder uns aufgrund einschlägigen Rechtswissens hier Licht ins Dunkle bringen?!


    Danke Euch!
    Sven

  • Hi!


    Bin damals auch im Januar Vater geworden, wir waren auch nicht verheiratet. Also im Krankenhaus kriegt deine Freundin ein Formular in dem der gewünschte Name des Kindes und der gewünschte Nachname hier der des Vaters eingetragen wird. Dann wird ein Termin mit dem Jugendamt vereinbart, und mann erkennt die Vaterschaft an. Dort könnt Ihr mit Einverständnis beider Elternteile den Nachnamen des Vaters offiziell eintragen lassen. Ab hier trägst du als Vater die gleichen Rechte und Pflichten wie wenn du verheiratet bist. Das heisst auch zahlen(Kind) im Falle einer Trennung. Selbst wenn du nicht der Vater wärst, musst du nach der Annerkennung der Vaterschaft zahlen und dich ums Kind kümmern. Also immer erst bei 100% Überzeugung den Schrieb vom Jugendamt unterschreiben. Adoptieren müsste man das Kind nur wenn Frauchen keinen Vater angibt, und alle Unterlagen von Geburtsurkunde, Ausweis u.s.w auf den Namen der Mutter ausgestellt würden. Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben mein Leidensgenosse ;) !

  • Hi,


    Ich habe mit meiner Freundin zwei Soehne. Ich habe vor beiden Geburten die Vaterschaft anerkannt und wir haben die Erklaerung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben. Beides geht bei Eurem zustaendigen Jugendamt und sind echte Beurkundungen (kam uns schon fast wie eine kleine Hochzeit vor :) ). Bei uns war es hilfreich, anzurufen und einen Termin auszumachen. Wir haben vorher den Mutterpass und unsere Ausweise in Kopie hingefaxt und dadurch ging es etwas schneller.


    Damit bist Du einem verheiratetem Vater so gut wie gleichgestellt.
    Steuerlich gibt es noch so manchen Unterschied (Kinderfreibetraege, Steuerklassen, Krankenversicherung), aber das ist ja auch nur eine Frage der Zeit bei Euch :) .


    Viel Glueck
    XlF

  • Zitat

    Original geschrieben von XlF42
    Hi,


    Ich habe vor beiden Geburten die Vaterschaft anerkannt und wir haben die Erklaerung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben. Beides geht bei Eurem zustaendigen Jugendamt.....


    Viel Glueck
    XlF


    Yep. Genauso läuft es.
    Wir haben es vor der Geburt unserer Tochter genauso gemacht.
    Wenn man das Jugendamt vorher anruft und um die beizubringenden Unterlagen weiss, ist es eine unkomplizierte Angelegenheit.


    MfG
    rainbow

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