Mein Sohn (16 1/2) ist vor ca 3 wochen mit dem Fahrad in eine Verkehrskontrolle gekommen. Es wurde bemängelt, dass die Klingel fehlt (!). Er bekam eine gelbe Karte, auf der stand, dass er sich innerhalb von 10 Tagen bei einer Polizeidienststelle melden soll (welche war vorgegeben) und das Fahrrad vorführen.
Leider hat er diese Aufforderungskarte verbummelt, ist aber 2x ohne diese Karte zur Polizei gefahren, und wollte sein Fahrrad vorstellen. Beide Male wurde eine Begutachtung abgelehnt.
Jetzt bekomme ich als Erziehungsberechtigte von der Polizei Post, dass er der fristgemässen Vorstellung nicht nachgekommen ist und daher ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erhoben wird. (das er zahlen muss)
Er geht noch in die Schule 10. Klasse und verdient noch kein Geld.
Kann in diesem Fall ein Verwarnungsgeld erhoben werden?
Wovon soll es denn ein Schüler bezahlen.
Es gibt in Deutschland keine Pflicht zum Taschengeld, also hat er auch kein eigenes Geld.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich als Mutter das nicht bezahlen muss, denn ab 16 ist die Aufsichts und Haftungspflicht stark gelockert. (Warum sollte ich es auch bezahlen, schliesslich habe ich nicht erlaubt, dass er mit einem mangelhaft ausgestatten Fahrrad fährt)
Geldstrafe für Schüler?
- Rennbiene
- Geschlossen
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Natürlich muß das Bußgeld bezahlt werden - das ist völlig rechtens - hat er kein eigenes Geld, muß halt der Erziehungsberechtigte dafür aufkommen.
Ich habe und mußte meine Bußgelder mit 16 (Mopedführerschein) schließlich auch bezahlen - wäre ja auch ein Dign wenn die Polizei gegen 16jährige die am Straßenverkehr teilnehmen kein Bußgeld verhängen dürfte.
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Aber wovon??
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Zitat
Original geschrieben von Rennbiene
Aber wovon??Dann wird es halt gestundet und mit Zinsen verbunden und wenn er 18 ist muss er die volle Summe zahlen... wegen 10€ sollte man sich ned aufregen und einfach zahlen...
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Das hat nichts mit nicht aufregen zu tun.
Es geht ja auch darum, dass er 2x versucht hat, sein Fahrrad vorzuführen und es abgelehnt worden ist.
Ausserdem hat er tatsächlich kein Geld.
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Verstehe ich richtig:
Du gibts dem Jungen nie irgendwelches Geld?
Tatsächlich kein Geld...
Der Satz in Klammern ist auch eine interessante Betrachtungsweise. Wäre sowas tatsächlich ein Ansatz, würde es wohl die Rechtssprechung deftig umkrempeln.
Gruss
Dexter
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Schon mal die Dienststelle darauf aufmerksam gemacht, dass dein Junge nun schon 2 mal da war ?
Im übrigen hat er die Karte verschlampt, nicht die Polizei. -
Der einzige Ansatz ist wahrscheinlich, über die ja versuchte Vorführung aus der Sache heraus zu kommen. Man kann ja sicher Widerspruch einlegen? Vielleicht erinnern sich die Beamten ja auch noch an ihn.
Ansonsten hat er wohl schlechte Karten. Selbst wenn er wirklich kein Geld hat, so hat er zumindest Eigentum (z.B. das Fahrrad), das zur Not gepfändet werden könnte.
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Zitat
Original geschrieben von Dexter
Der Satz in Klammern ist auch eine interessante Betrachtungsweise. Wäre sowas tatsächlich ein Ansatz, würde es wohl die Rechtssprechung deftig umkrempeln.
Gruss
Dexter
(Wenn Kinder unter 14 Jahren beim Schwarzfahren erwischt werden und üblicherweise dann vom Inkassounternehmen die Eltern eine Zahlungsaufforderung bekommen, sind die Eltern mit genau diesem Satz aus dem Schneider.
Darauf hat Stiftung Warentest mal vor einigen Jahren hingewiesen.)Was soll ich denn als Mutter tun??
Mein Sohn hat eine Radfahrprüfung mal bestanden, ist von mir wiederholt darauf hingewiesen worden, dass er mit einem verkehrsuntauglichem Fahrrad nicht im öffentlichen Strassenverkehr fahren darf, und tut es trotzdem (weil es nämlich viel cooler ist, nix dran zu haben)
Jetzt soll ich als Mutter (obwohl ich mich nach besten Kräften bemüht habe) die Folgen dafür tragen??
Das kann doch nicht angehen.... -
Zitat
Original geschrieben von Rennbiene
Jetzt soll ich als Mutter (obwohl ich mich nach besten Kräften bemüht habe) die Folgen dafür tragen??
Das kann doch nicht angehen....Statt sich hier theoretisierend den Kopf zu zerbrechen, wie man mit Hängen und Würgen aus einer Sache rauskommt , würde ich eine der beiden folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:
a) die kooperative Variante:
Ich würde den Sohnemann samt Fahrrad ins Schlepptau nehmen, bei der Wache aufkreuzen und dem zuständigen Polizisten die Situation schildern.
Klar darauf verweisen, dass er zweimal versucht hat, das Fahrrad vorzuführen, und auch deutlich machen, dass der Junge kapiert hat, dassa) die Klingelnummer und
b) das Verschlampen der Karteschlicht und ergreifend nicht angehen kann.
Und dann würde ich drum bitten, die Sache angesichts der Lage mit ner kostenfreien Belehrung und ner Entschuldigung auf sich beruhen zu lassen.
b) die erzieherische Variante:
Du bezahlst die 10 Euro für Deinen Sohnemann und er muss sie dafür wieder bei Dir abarbeiten. Lass ihn ein paar Arbeiten machen, die nicht gerade Spass machen, und er wird seine Lektion lernen.
No offense, aber ist es wirklich so schwer, da selbst draufzukommen?
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