Problem mit Händler

  • Ich wollte mir in einem Laden Mitte Juli ein Nokia 6310i kaufen. Der Händler sicherte mir zu, das er das Handy sicher am nächsten Tag hat. Ich machte daraufhin den Fehler das Handy gleich bar zu bezahlen.


    Das Handy kam am nächsten Tag nicht, nicht am übernächsten und auch nicht am Ende der Woche. Ich habe daraufhin den Vertrag storniert und eine Gutschrift über 399,- EUR erhalten. Auf die Überweisung der Gutschrift warte ich nun ca. 7 Wochen. Mehrere Telefonate und Besuche in dem Laden haben nichts gebracht. Ich hörte immer neue Ausreden: Die Bankverbindung at angeblich nicht gestimmt. Dann hatte der Händler nicht genug Deckung auf seinem Konto. Nun wurde es mir zu bunt und ich habe ein Schreiben aufgesetzt in dem ich ihm eine Frist von 14 Tage setzte. Sollte das Geld nicht innerhalb dieser 14 Tage meinem Konto gutgeschrieben werden so habe ich ihm mit einem Anwalt gedroht. Diesen Brief habe ich sicherheitshalber als persönliches Übergabeeinschreiben geschickt.


    So, da ich jetzt fest davon ausgehe das er das Geld nicht zahlen wird wollte ich fragen wie es dann weitergeht. Kann ich einfach bei einem Anwalt klingeln und ihm die Sache vortragen. Oder soll ich es schriftlich an einen Anwalt schicken. Oder muss man vorher erst einen Termin ausmachen.


    Muss ich die Anwaltskosten dann gleich bezahlen oder erst wenn das Verfahren (falls es eines geben wird) beendet ist?


    Danke für eure Hilfe

  • Wenn du eine Beratung möchtest, solltest du natürlich einen Termin mit einem Anwalt ausmachen. Wenn du einfach vorbeischaust, wirst du wohl wenig Glück haben.


    Bei den Anwaltskosten kommt es ganz drauf an, wo die Sache endet.
    Wenn du dich nur mal eben beraten lässt, dann bezahlst du gleich nach der Beratung. Wenn es ein Verfahren gibt, wird natürlich dessen Ausgang abgewartet, damit dann auch der richtige zur Kasse gebeten wird;) .


    Aber mal was anderes:
    Leite doch einfach ein Mahnverfahren ein. Das spart möglicherweise Kosten und Mühen.
    Das lohnt sich allerdings nur, wenn du davon ausgehst, dass der Gegner die Schuld nicht bestreitet. Da er dir eine Gutschrift gegeben hat, sollte das eigentlich nicht der Fall sein. Du stellst einfach Mahnantrag (Formular) beim zuständigen Mahngericht. Auf dem Antrag gibst du den Grund und die Höhe der Forderung an und bezahlst einen geringen Kostenvorschuß.
    Dem Schuldner wird dann ein Mahnbescheid zugestellt. Innerhalb von 2 Wochen kann er Widerspruch erheben. Tut er das, musst du nochmals einen Vorschuß auf die Gerichtskosten bezahlen, das Verfahren geht in das normale Zivilklageverfahren über. Du musst dann deinen Anspruch nochmals genau darlegen und beweisen.


    Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid aber nicht, weil er einsieht, dass er im Verfahren ohnehin unterliegt, erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, aus dem du die Vollstreckung erwirken kannst.
    Auch gegen den Vollstreckungsbescheid ist Widerspruch möglich. Auch in diesem Fall wird das Verfahren im Zivilklageverfahren (siehe oben) fortgesetzt. Während dieser Zeit kannst du aber dennoch schon zwangsvollstrecken lassen.


    Wenn das eine Möglichkeit für dich ist, kannst du dich ggf. mal darüber genau informieren (Verbraucherschutz), ob du nicht billiger wegkommst, als mit Anwalt.
    Viel Spaß:rolleyes: :D


    Gruß
    DaFunk

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  • Hi,


    ich würde den Anwalt nehmen :top: Wenn die Sache so klar ist wie Du geschildert hast, kommen bei einem Verfahren eh keine Kosten auf Dich zu, da ja der Verlierer des Rechtsstreites die Kosten zahlen muß. Wenn der Typ einen Brief vom Anwalt bekommt und merkt, daß es langsam kritisch wird zahlt er ev. doch noch. Er weiß ja, daß er vor Gericht den Kürzeren zieht und wird es ev. nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wenn der wirklich keine Kohle hat, kann man dem ja über den Anwalt auch Ratenvorschläge machen, ev. klappt das ja.


    Ich mußte mal einen Ebaykäufer verklagen der nicht gezahlt hat und mir auch noch dämlich kekommen war... Ich mußte einmal ca. 100 DM Gerichtskosten vorstrecken, Verhandlung war Sitz des Angeklagten, in meinem Fall 400 Km weg. Der Rest hat der Anwalt erledigt, der Richter hat dem Typ eins übergeholfen :D Gezahlt hat er dann immer noch nicht, es wurden mit dem Gerichtsvollzieher Raten vereinbart und so langsam mußte ich dann nach 1 1/2 Jahren mein Geld bekommen. Eine Rate war noch offen, müßte aber schon gezahlt worden sein. Jedenfalls hätte ich das ohne Anwalt nicht in die Reihe bekommen, brauchte auch nur ein mal ins Büro, der Rest ging über E-Mail und Telefon.

    Gruß
    berlibaerchen

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