AGB-Änderung / Servicepreise bei Victorvox: Sonderkündigungsrecht?

  • habe heute die agb- und servicepreisänderung von victorvox zum 01.09.2004 erhalten. darin wird von einem 4-wöchigen widerspruchsrecht gesprochen. tritt eine sonderkündigung ein, falls ich widerspreche? warum schreibven die das nicht ausdrücklich 'rein? oder habe ich gar kein sonderkündigungsrecht, wie z.b. bei der sms-preiserhöhung von eplus vor einigen jahren?


    neu eingeführt wurde z.b. eine pauschale für nicht zurückgeshcickte sim-karten in höhe von 25,56 EUR.


    danke für infos!


    OH

    iPhone 6, iOS 10, Telekom

  • Re: AGB-Änderung / Servicepreise bei Victorvox: Sonderkündigungsrecht?


    Zitat

    Original geschrieben von onkel_hotte
    neu eingeführt wurde z.b. eine pauschale für nicht zurückgeshcickte sim-karten in höhe von 25,56 EUR.


    Da versuchen die doch schon wieder mal die verbotene "Deaktivierungsgebühr" über eine andere Schiene reinzuholen, obwohl die benutzten SIM-Karten absolut keinen Wert für den Anbieter haben und nur Sondermüll darstellen ...

  • Re: AGB-Änderung / Servicepreise bei Victorvox: Sonderkündigungsrecht?


    Zitat

    Original geschrieben von onkel_hotte
    habe heute die agb- und servicepreisänderung von victorvox zum 01.09.2004 erhalten. darin wird von einem 4-wöchigen widerspruchsrecht gesprochen. tritt eine sonderkündigung ein, falls ich widerspreche?


    Das weiß nur VV, entweder die alten AGB gelten für Dich weiter bis zum Ende der Mindestlaufzeit oder Du wirst schon früher gekündigt. Ich nehme an, dass VV Dich zum Ende der Mindestlaufzeit rausschmeißt :D


    Zitat


    warum schreibven die das nicht ausdrücklich 'rein?


    Vielleicht hat VV Angst dem Kunden sowas vorzuschlagen. Eine vorzeitige Kündigung wirst Du wohl nicht bekommen, aber Du musst die neuen AGB wohl bei einer Vertragsverlängerung akzeptieren.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Re: AGB-Änderung / Servicepreise bei Victorvox: Sonderkündigungsrecht?


    Zitat

    Original geschrieben von onkel_hotte
    habe heute die agb- und servicepreisänderung von victorvox zum 01.09.2004 erhalten. darin wird von einem 4-wöchigen widerspruchsrecht gesprochen. tritt eine sonderkündigung ein, falls ich widerspreche? warum schreibven die das nicht ausdrücklich 'rein? oder habe ich gar kein sonderkündigungsrecht, wie z.b. bei der sms-preiserhöhung von eplus vor einigen jahren?


    Wenn du nicht widersprichst[1], musst du mit den neuen AGB leben. Wenn du widersprichst, akzeptierst du die Änderungen eben nicht. Ein Sonderkündigungsrecht hast du nur, wenn VV ohne deine Einwilligung die Gebühren erhöht. Ich vermute eher, dass sie dich - je nach monatlichem Umsatz - frstgerecht kündigen, da eine fristlose Kündigung seitens VV Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könnte.


    [1] Ich kann mich noch dunkel erinnern, dass Schweigen keinesfalls als Zustimmung interpretiert werden kann. Ist das nicht mehr so?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Ich werd mal den neuen AGB`s widersprechen, mal schauen, ob überhaupt eine Reaktion kommt.

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • ich bin auch bei Victorvox, mir haben die keine neuen AGBs zugeschickt, allerdings habe ich auch Rechnung online aktiviert.


    Brauchen die mir dann bei AGB Änderung keinen Brief oder ein Mail schreiben?


    Edit: Hab mich gerade eingeloggt, für mich gelten auch die neuen AGBs.


    Ich kann den AGBs doch 4 Wochen nach Zugang, also heute widersprechen, man muß bei Victorvox expliziet den erhalt der neuen AGBs per Buttom bestätigen.

  • Zitat

    Ein Sonderkündigungsrecht hast du nur, wenn VV ohne deine Einwilligung die Gebühren erhöht.


    In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Gebühren (lt. AGB genannt Servicepreise) zum 1.09.04 geändert wurden.


    Somit ersehe ich doch ein Kündigungsgrund, nur wie verschriftliche ich das ganze?


    Bisher hab ich folgendes überlegt:


    Geht das?

  • Geht im Prinzip schon. Ich würde die letzten Absätze etwas schärfer formulieren, in etwa so, dass Du kein Vertrauen mehr haben kannst weil ohne dass Du in Kenntnis darüber gesetzt worden bist, solche Maßnahmen durchgeführt werden usw...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    wie ich durch eine Recherche im Internet festgestellt habe, haben Sie ihre AGBs sowie die Servicepreise zum 01.09.2004 geändert.


    Die Frage ist, ob diese Änderung auch für dich oder nur für Neukunden gilt. Falls die Preiserhöhung auch für dich gilt, würde ich der Preiserhöhung widersprechen, ohne großartig was dazu zu schreiben. Wenn sie sich auf den Widerspruch nicht einlassen oder toter Mann spielen, kannst du immer noch außerordentlich kündigen.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Die Frage ist, ob diese Änderung auch für dich oder nur für Neukunden gilt. Falls die Preiserhöhung auch für dich gilt, würde ich der Preiserhöhung widersprechen, ohne großartig was dazu zu schreiben. Wenn sie sich auf den Widerspruch nicht einlassen oder toter Mann spielen, kannst du immer noch außerordentlich kündigen.


    MfG
    bimmelbommel


    Soweit ich das sehe, gilt das auch für Vertragskunden. Hab die Sache jetzt per Email abgeschickt und darauf hingewiesen, dass wenn sie mir innerhalb 14 Tage keine Rückmeldung geben, ich dasselbe Schreiben nochmals per Einschreiben, Fax und Email gleichzeitig los lasse :D


    Mal abwarten, was bei rum kommt!

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