ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von alpha
Netter Insider-Talk - hilft toyboy aber nicht weiter...
Interessant fand ich, dass nur bei bestimmten Epilepsieformen das Fahrverbot gilt / gelten soll. Gibt es dazu Genaueres?
Vermutung (!) wg der medikamentösen Einstellung:
Es gibt mit Sicherheit irgendeine Vorschrift, dass x Monate lang kein Anfall erfolgt sein darf, bis ein Fahrverbot aufgehoben werden kann (bei zusätzlicher ärztlicher Kontrolle).
Kann aber auch sein, dass das Fahrverbot aus für mich durchaus nachvollziehbaren Gründen für immer gilt: Es kann schliesslich keiner dafür garantieren, dass nix passieren wird (und dass der Patient immer brav alle seine Pillen nimmt etc.)
/Vermutung
So eine Vorschrift gibt es meines Wissens nicht (ich hab gerade mal die UVV rausgekramt). Die sind alle recht schwammig formuliert. Es gilt im Einzelfalle wohl ein Gutachten. Da die Ausprägung der Epilepsie verschiedenste Formen annehmen kann ist dies wohl auch sinnvoll.
Zur Pilleneinnahme: Das kann man ganz gut kontrollieren, indem man Spiegel bestimmt. Dies wird bei der Einstellung auch gemacht. Ansonsten kann man natürlich immer betrügen. Ob das in diesem Fall besonders ratsam ist darf bezweifelt werden. Letztendlich ist jeder für sich selbst verantwortlich. Garantieren für die Pilleneinahme kann keiner. Das ist bei der Epilepsie auch nicht anders wie bei Diabetes, Bluthochdruck oder sonstwas.
Meist steht in den Gutachten dann ein Satz drin: Fahrerlaubnis unter bestimmten Vorrausetzungen....
Wie gesagt, es hängt von einem Gutachten ab.