Mahnungen der Creditreform

  • Hi!


    Vor ca. 2 Jahren registrierte ich bei einem Internetanbieter eine Domain, für die ich jedoch schon bald keine Verwendung mehr hatte. Also schickte ich im April dieses Jahres eine Kündigung an den Anbieter und dachte, die Sache wäre gegessen...


    Im August kam ein Brief von der Creditreform, die die Jahresgebühr des Accounts einfordern wollte. Diese Gebühr betrug um die 20€, dazu kamen jedoch noch rund 50€ Bearbeitungsgebühren.
    Da ich mir eigentlich keiner Schuld bewusst war, wandte ich mich an die Hotline dieses Anbieters, die mir versichterte, dass, wenn ich die Jahresgebühr überweise, die creditreform mich in Ruhe lassen würde. Schön - also tat ich das.
    Die Kündigung vom April hätten sie übrigens gar nicht erhalten.


    Nun flattert mir heute wieder ein Brief der creditreform ins Haus. Meine Schuld hätte sich durch eine Zahlung vermindert, die Gebühren und Auslagen der creditreform soll ich aber trotzdem bezahlen.


    Ich sehe es wirklich nicht ein, für etwas zu bezahlen, das ich eigentlich nicht verschuldet habe.
    Was soll ich Eurer Meinung nach jetzt tun? Zahlen? Was wären denn die weiteren Konsequenzen (außer immer mehr Zinsen)?

  • Re: Mahnungen der Creditreform


    Zitat

    Original geschrieben von prometheus
    Ich sehe es wirklich nicht ein, für etwas zu bezahlen, das ich eigentlich nicht verschuldet habe.


    Kannst du beweisen, dass die Kündigung dem Anbieter zugegegangen ist?

    Zitat


    Was soll ich Eurer Meinung nach jetzt tun? Zahlen? Was wären denn die weiteren Konsequenzen (außer immer mehr Zinsen)?


    Mich wundert, dass dieser Anbieter sofort Creditreform beauftragt und nicht selbst eine Rechnung schreibt. Weitere Konsequenzen wären wahrscheinlich ein Mahnbescheid und wenn du dann noch nicht zahlst die Zwansvollstreckung.


    MfG
    bimmelbommel


    BTW: AFAIK ist eine Kündigungsbestätigung nicht zwingend. Wie weist man dann eine Kündigung nach? Man muss ja nicht zwangsläufig eine Kündigung per Einschreiben geschickt haben und Postzustellungsaufträge ist bei Privatleuten ein no-no. Also Kündigung unter Zeuge eintüten?

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Das sind ja tolle Aussichten ;)


    Zitat

    Kannst du beweisen, dass die Kündigung dem Anbieter zugegegangen ist?


    Naja, ich hab´ eben die Kündigung mit dem Vermerk "erledigt - 16.04.2004" hier liegen...


    Zitat

    Mich wundert, dass dieser Anbieter sofort Creditreform beauftragt und nicht selbst eine Rechnung schreibt. Weitere Konsequenzen wären wahrscheinlich ein Mahnbescheid und wenn du dann noch nicht zahlst die Zwansvollstreckung.


    Sie haben einmal versucht, einen Betrag von meinem Konto abzubuchen - das ging jedoch mangels ausreichender Denkung nicht. Eine Mahnung von ihnen selbst kam jedoch nie!


    Was mir gerade noch eingefallen ist: ich bin noch nicht volljährig, ist somit also überhaupt ein rechtmäßiger Vertrag zwischen dem Anbieter und mir zustande gekommen? Meine Eltern haben ja so gesehen nie ihre Einwilligung gegeben.

  • Zitat

    Original geschrieben von prometheus
    ch bin noch nicht volljährig, ist somit also überhaupt ein rechtmäßiger Vertrag zwischen dem Anbieter und mir zustande gekommen? Meine Eltern haben ja so gesehen nie ihre Einwilligung gegeben.


    Hier gibt es einen Thread, der sich mit diesem Thema aus Sicht eines Serverbetreibers befasst. Laut der Aussagen dort könnten auf dich - trotz evtl. schwebender Unwirksamkeit des Vertrages - Schadensersatzansprüche zukommen. Am besten ein paar € zusammenkratzen und das Problem der Verbraucherzentrale schildern.


    MfG
    bimmlebommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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