Prepaid-trotzdem Rechnung?

  • Unser Sohn hat mit seinem Handy irgendsoeine
    Sexhotline angerufen.
    Hat sich das Geschmarre bis zu dem Zeitpunkt angehört,
    als die Frau seine Kreditkartennummer wollte.
    Da hat er aufgelegt. Heute ruft eine Frau von der Telekom an und spricht uns auf dieses Gespräch an, daß es nicht über die Prepaidkarte abgerechnet werden kann. Und ob sie uns die Rechnung zuschicken darf.
    Meine Frau hat nach Rücksprache mit dem Sohn zugestimmt.
    Über Höhe und Rufnummer konnte sie uns nichts mitteilen.
    Jetzt mein Problem:


    MUSS ICH SO EINE RECHNUNG BEZAHLEN,


    denn für solche Fälle oder stundenlanges telefonieren haben wir ihm ja ein Prepaid gekauft - nach Motto Karte leer kein telefonieren mehr.


    Im voraus Vielen Dank für Ratschläge oder LINKS.


    Stefan

  • Re: Prepaid-trotzdem Rechnung?


    Zitat

    Original geschrieben von Stevie66
    Und ob sie uns die Rechnung zuschicken darf.
    Meine Frau hat nach Rücksprache mit dem Sohn zugestimmt.


    Wieso hat sie zugestimmt? Wenn die Mitarbeiterin wirklich gefragt hat, ob sie "darf"? Und nein, sie dürfen es eigentlich nicht. Der Gesetzgeber hat ja extra wegen der Kostenkontrolle die Prepaid geschaffen (da sind die nicht freiwillig drauf gekommen)... Also: Die Telekom (die sowieso nicht, da die keine Handy-Prepaid-Karten anbieten, aber Du meinst wahrscheinlich T-Mobile) darf das nicht. Aber wenn sie am Telefon nachfragen, ob sie eine Rechnung schreiben "dürfen"... Keine Ahnung, wahrscheinlich auch dann nicht bzw. kann man Aussagen am Telefon ja widerrufen (Stichwort Fernabsatzgesetz).

  • Hallo,


    hat die Frau tatsächlich "Telekom" gesagt?


    Ich gehe davon aus daß der Anruf weder von der Telekom noch von T-Mobil (ist es überhaupt eine D1-Prepaid?) gekommen ist.


    Prepaid schützt Dich nicht davor daß mit dem Handy eine Dienstleistung bestellt oder konsumiert wird die nicht über Telefongebühren abgerechnet wird. Wenn man Prepaid z.B. einen Anwalt anruft schickt der auch eine Extrarechnung.


    Welche Vorwahl hatte denn die Sexhotline und wie wurde geworben?


    Gruß, Wolfgang

  • Es ist ne D1 Karte und er hat gesagt es war 040-Nummer, also HH.
    Und ich denke er ist der Fernsehwerbung erlegen.
    Hab selber am Abend mal geschaut und nur beim Umschalten grad mal eine 040 Nummer gesehen, alles andere war 0190 oder 11 und irgendwas hinterher.
    Oft mit dem Zusatz aus dem Festnetz.
    Ob das bei DER Nummer dabei stand weiss ich nicht.

  • Das Problem mit der 040 Nummer aus HH ist bekannt. Es handelt sich um die Firma Telcom, oder so ähnlich. Ein Beitrag dazu lief letzte Woche im Fernsehen. Auf keinen Fall die Rechnung bezahlen, sondern zur Verbraucherzentrale gehen, die wissen da schon bescheid, was zu tun ist. Diese Firma ist ein Sexhotline-Anbieter und das Monatsabo kostet 65 Euronen, glaub ich. Du hast dann jeden Monat 65 Euronen am Bein!

  • stimmt, das mit der Hamburger nummer lief doch letzte Woche bei SternTV. Der Call wird zwar normal als FN-Anruf bei der PP-Karte abgerechnet (muß ja auch so sein), aber wenn man die Rufnummer überträgt wird man von dem Verein zurückgerufen und die versuchen dann einem die Adresse zu entlocken. Weil man ja eine "Telefondienstleistung" in Anspruch genommen hat. Irgendwie ein Abo um 60 Euro/Monat. Kommt dann eine rechnung an die Adresse. Ist also ziemlich wurscht, ob der Anrufer eine PP-Karte benutzt hat oder nicht...ob dann auch wirklich bezahlt werden muß, scheint umstritten. der Verein ist natürlich schon bei den Verbraucherschützern bekannt

  • Re: Re: Prepaid-trotzdem Rechnung?


    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Der Gesetzgeber hat ja extra wegen der Kostenkontrolle die Prepaid geschaffen (da sind die nicht freiwillig drauf gekommen)


    Kannst Du mir interessehalber sagen, wo genau der Gesetzgeber die Pflicht zum Anbieten einer Prepaid-Möglichkeit verankert hat?


    Die EU-DSR von 2002 beispielsweise sieht nur vor, daß die Mitgliedsstaaten Möglichkeiten für anonyme Telefonkarten (damit sind Prepaid-SIMs gemeint) schaffen sollen. Daß der deutsche Gesetzgeber dies umgesetzt hätte, ist mir nicht bekannt. Mit der Zwangsregistrierung im TKG 2004 geht man ja gerade den entgegengesetzten Weg :flop:

    ...

  • Re: Re: Re: Prepaid-trotzdem Rechnung?


    Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Kannst Du mir interessehalber sagen, wo genau der Gesetzgeber die Pflicht zum Anbieten einer Prepaid-Möglichkeit verankert hat?


    So direkt wohl nicht (jedenfalls habe ich auf Anhieb bei Google nichts gefunden), man muss bei Gesetzen, die schon bestanden, interpretieren... ;) Ein Link zu einer älteren Problematik, die inzwischen behoben ist und insbesondere Prepaid bei Minderjährigen betrifft: http://www.vz-nrw.de/UNIQ10963653962461832/doc1148A.html


    Zitat

    Die EU-DSR von 2002 beispielsweise sieht nur vor, daß die Mitgliedsstaaten Möglichkeiten für anonyme Telefonkarten (damit sind Prepaid-SIMs gemeint) schaffen sollen. Daß der deutsche Gesetzgeber dies umgesetzt hätte, ist mir nicht bekannt. Mit der Zwangsregistrierung im TKG 2004 geht man ja gerade den entgegengesetzten Weg :flop:


    Nicht mehr aktuell Anonyme Karten werden eben nur nicht umgesetzt... ;)

  • Re: Re: Re: Re: Prepaid-trotzdem Rechnung?


    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Nicht mehr aktuell Anonyme Karten werden eben nur nicht umgesetzt... ;)


    Nein, das von Dir zitierte BVerwG-Urteil vom 22.10.2003 bezog sich auf das TKG a.F. und sagt, daß die bisher auf § 90 TKG a.F. gestützte Datenerhebungspflicht der Anbieter für Prepaid-Kunden lediglich eine freiwillige Datenerhebungsbefugnis im eigenen Interesse der Telekommunikationsdienstleister und eben keine Datenerhebungspflicht in staatlichem Interesse war.


    § 111 TKG 2004 ist nun völlig unabhängig von der freiwilligen Datenerhebungsbefugnis nach § 95 TKG 2004 (§ 90 TKG a.F, auf den sich das BVerwG bezog) und mithin als rechtlich eigenständige Datenerhebungspflicht zu sehen. Für die Erhebungspflicht spricht auch der Verweis in § 111 I 1 TKG auf das Auskunftsverfahren durch staatliche Stellen nach den §§ 112 und 113 TKG.
    Kurz gesagt: Registrierungspflicht ist nun rechtmäßig.


    Habe dazu vor einigen Wochen ein Gutachten erstellt, daher war ich erstaunt über die von Dir erwähnte gesetzliche Vorgabe an die Provider, Prepaid-Karten anbieten zu müssen. Diese Vorgabe gibt es m.E. nicht.


    Trotzdem vielen Dank für die Antwort :)

    ...

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