Lebensversicherungen - noch bis 31.12.04 steuerfrei

  • Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan

    Lohnt sich das wirklich- 30 Jahre ansparen, obwohl ich nicht weiß, was in 5 Jahren ist?


    Naja, dass man sich vor Abschluß eines 20, 30 oder 40 Jahre laufenden Vertrages eingehende Gedanken machen sollte, ist ja wohl klar. Nur wenn ich mich dann entscheide, etwas für meine Altersvorsorge zu tun - und jeder der diese Entscheidung nicht trifft, begeht einen grossen Fehler - dann ist eine Rentenversicherung durchaus nicht verkehrt. Dass ich die nicht nutzen sollte, wenn es mir darum geht, reinen Vermögensaufbau zu betreiben und sich ein jederzeit verfügbares Polster zu schaffen ist klar.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • .
    Noch 'mal zum eigentlichen Thema:


    Warum will der Staat die Steuerfreiheit für Kapitallebensversicherungen abschaffen?


    A: Weil er überzeugt ist, dass die Kap.LV eine sinnvolle Altersvorsorge ist und deshalb möglichst viel Steuer einnehmen will.


    B: Weil er überzeugt ist, dass eine Kap.LV kein sinnvoller Weg einer Alterssicherung ist.


    C: Weil Hans Eichel dieses Jahr von den Versicherungsunternehmen aufgrund ihrer guten Ergebnisse (wegen der vielen eilig abgeschlossenen Kap.LV) noch möglichst viel Steuern einnehmen will.


    oder?


  • Falsch!


    Weil ein Beamter (Lehrer) gegen die Besteuerung seiner Pension als verfassungswidrig geklagt hat in der Hoffnung, dass er seine Pension steuerfrei bekommt, wie andere Alterseinkünfte auch (Rente, Lebensversicherung).


    Das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht. Die bisherige Form WAR verfassungswidrig.
    Jetzt gab es 2 Möglichkeiten: entweder Beamtenpensionen steuerfrei stellen oder ALLE Alterseinkünfte versteuern.


    Wie entscheidet ein Staat, der eigentlich pleite ist?
    Verzichtet er auf weitere Steuereinnahmen oder nimmt er mehr Steuern ein?


    Dankeschön lieber anonymer Lehrer!!!

  • weder noch Ericson,


    die Abschaffung der Steuerfreiheit ist einfach nur das Ende einer "Ungleichbehandlung".
    Viele andere Altersansparvarianten sind auch nicht Steuerbefreit - warum also die LV ?

  • und noch eins drauf . :D . :D . :D


    "Allianz Gewinn-Beteiligung drastisch gekürzt
    Nur noch 5,3 Prozent auf den Spar-Anteil


    Auch wenn es viele Journalisten bis heute nicht kapiert haben: Die Gewinn-Beteiligung wird nicht auf den vollen Kunden-Beitrag gezahlt, sondern natürlich nur auf den am Kapitalmarkt angelegten Teil. Der Rest geht weg für Kosten und Versicherungsfälle. Von 100 EURO Beitrag werden 70 bis 90 EURO angelegt - je nach Gesellschaft.
    Die Allianz senkt im Jahr 2003 die Gewinn- Beteiligung auf 5,3 Prozent für den Spar-Anteil. Bezogen auf den vollen Beitrag bleiben da nur 4,xx Prozent Rendite übrig. Genau kann man das nicht sagen. Die Allianz verschweigt (wie fast alle deutschen Versicherer) seit Jahrzehnten die Höhe des Spar-Anteils und vor allem die Höhe der Kosten.
    Die Leute scheint das nicht zu stören. Die totgesagte Lebensversicherung geht weg wie warme Senmmeln. Mal sehen, wie das ist, wenn Dutzende anderer Versicherer in den nächsten Tagen und Wochen drastische Gewinn-Reduzierungen präsentieren. "


    ( Quelle: http://verbraucherschutz.wtal.de/index.htm )


    .

  • Erik Meijer
    Du hast oben geschrieben


    Zitat

    Man sollte grundsätzlich unterscheiden zwischen einer Rentenversicherung und einer Kapitallebensversicherung. Letztere ist imho in der Tat nicht wirklich sinnvoll, weil die Absicherung der Todesfallsumme viel Geld kostet, würde ich eher über eine Risiko-LV machen. Bei einer Rentenversicherung gibt es keine Todesfallsumme, sondern im Regelfall bei Tod die eingezahlten Beiträge zurück. Steuerfrei sind beide Varianten. Lass Dir ein Beispiel mit Kapital-LV rechnen und eins mit Rentenversicherung und Risiko-LV. Wichtig ist nur nur, was Du bezahlst, sondern auch, was Du rausbekommst.


    Was versteht man unter Absicherung der Todesfallsumme?


    Ich verstehe das (nicht viel Ahnung :( ) so:
    Bei der KLV zahle ich zB 30 Jahre einen Betrag x ein. Dieser wird mit garantiert 2,75 verzinst (telweise mehr, aber nicht garantiert). Nach Ablauf der 30 jahre kommt die Versicherung zur Auszahlung (mal Sonderfälle wie Kündigung weggelassen, da ja nicht Sinn und Zweck).


    Sollte ich vor Ablauf versterben (gem. Vertragsbedingungen ;) ) kommt die vereinbarte Todesfallsumme zur Auszahlung, unabhängig von der Laufzeit. Die Todesfallsumme entspricht hierbei mindestens der Summe der garantierten Auszahlungssumme bei nicht versterben (oder?), liegt idR aber darüber.


    Eine RV sichert Hinterbliebene bei versterben vor dem Ende des Einzahlungszeitraums nur in Höhe der tatsächlich eingezahlten Beträge ab. Eine Verzinsung erfolgt nicht- man (oder die Frau ;) ) macht aber auch keinen Verlust dabei. Wenn die Einzahlphase abgeschlossen ist (zB 30 Jahre) bekomme ich eine monatl. Rente in der Höhe X. Wie berechnet sich diese? Was ist wenn ich nach 31 Jahren sterbe? Auszahlung der Rente an die Hinterbliebenen oder nur die eingezahlten Beiträge der 30 Jahre ohne Zins? In welcher Höhe und wie lange?


    Wieso ist RV "besser" als KLV? Bei KLV Einzahlsumme + X, bei RV Einzahlsumme nicht gezahlt sondern nur Teilbetrag (Monatsrente); d.h. Kohle ersteinmal nicht verfügbar.


    Danke für die Erklärung. Will dieses Jahr noch was abschließen!


    webengel


    PS: Habe schon eine KLV

  • @webengel
    Eine RV hat gegenüber einer KLV den Vorteil, dass Du Dir bei der RV den Risikobeitrag für die Lebensversicherung sparst. Du hast also (theoretisch) ein höheres Ablaufergebnis, dafür aber keinen Todesfallschutz (bis auf die gezahlten Beiträge).


    Auch auf die Gefahr hin, Dich vollends zu verwirren: Hast Du schon eine Fondsgebundene Lebensversicherung ins Auge gefasst? Salopp formuliert ein Fondssparplan mit Steuerfreiheit. Dabei spielt Dein Alter aber auch eine entscheidene Rolle. Da am Anfang des Vertrags (ähnlich der KLV) die notwendigen Kosten abgezogen werden, sollte der Vertrag halt schon einige Zeit laufen, damit die Vorteile überwiegen.
    Gegenüber der RV hast Du bei der FLV unter anderem den Vorteil, dass Du auch bei der Auszahlung der Kohle sehr flexibel bist.


    Zur Absicherung von Hinterbliebenen würde ich generell eine eigenständige RLV empfehlen, da die Todesfallsumme bei KLV / FLV im Normalfall für eine anständige Absicherung eh unzureichend ist.


    Gruß,
    Farbschlurf


  • Und noch was drauf: zeig mir einen konservativen Sparplan, bei dem Du derzeit 5,3 % Rendite erhältst. Ja, ich weiß, die sind nicht garantiert. Aber die Allianz gehört zu einer Gruppe von Versicherern (soweit ich weiß auch die Asstel, Victoria u.a.), die es immer geschafft haben, ihre Prognosen zu erfüllen bzw. zu übertreffen.


    Im übrigen werden bei steigendem Zinsniveau und auch wieder steigenden Aktienkursen auch die Höhen der Überschussbeteiligung wieder nach oben gehen. Die Überschußbeteiligung wird Jahr für Jahr neu festgesetzt.


    @webengel: der Beitrag Deiner LV teilt sich auf in einen Sparanteil, einen Kostenanteil und eine Risikoprämie - die eben für den Todesfall. Es ist bei einer Kapital-LV in der Tat schwer zu übersehen, was die sich da im Monat für anzwacken an Risikoprämie, das kommt bei einer reinen Risiko-LV deutlicher zum Vorschein. Und zur Altersvorsorge kannst Du dann eine normale Rentenversicherung abschliessen. Kapital-LV und auch Risiko-LV machen nur dann Sinn, wenn Du jemanden zu versorgen hast, der im Todesfall finanziell mau dasteht, sprich Frau und Kinder z.B. Wenn dasheute nicht der Fall ist, schließ eine Rentenversicherung ab, bei der Du bzw. Deine Erben im Todesfall die eingezahlten Beiträge wiederbekommen. Ggfs. kannst Du dann später falls erforderlich eine reine Risiko-LV abschliessen.


    Todesfallsumme ist bei Kapital-LV und Risiko-LV festgeschrieben. Bei Risiko-LV kannst Du Dich bedarfsgerecht absichern und zahlst ne Prämie. Bei Kapital-LV rechnet man eher mit dem Beitrag den Du zahlen kannst und die Gesellschaft guckt, was sie Dir dafür dann an Absicherung bieten kann.


    Auch bei einer Rentenversicherung kannst Du Dir übrigens das Kapitalwahlrecht bei Vertragsabschluss einräumen lassen, dass Du am Ende der Laufzeit eben nicht die monatliche Rente haben willst, sondern eingezahltes Kapital + Verzinsung + Überschußbeteiligung auf einen Schlag. Überhaupt kein Problem.


    Wenn Du nach Rentenbeginn stirbst, kommt die sog. Rentengarantiezeit zum Tragen. Die vereinbarst Du bei Vertragsabschluß schon und liegt üblicherweise zwischen 1 und 14 Jahren. Bezieht sich nur auf die monatliche Rentenzahlung, denn wenn Du alles auf einen Schlag nimmst, hast Du ja sowieso Dein Kapital.


    Rentengarantiezeit ist die Zeit nach Renteneintritt, in der die Rente auch im Falle Deines Todes gezahlt wird. Wenn Du z.B. 1 Jahr nach Renteneintritt stirbst, dann bekommen Deine Erben - wenn Du z.B. eine 5 jährige Garantiezeit vereinbart hast - weitere 4 Jahre die monatliche Rente ausgezahlt. Ich würde daher immer die längstmögliche Rentengarantiezeit wählen, das macht in der monatlichen Auszahlsumme vielleicht 2-3 Euro Unterschied aus zu ner kürzeren Laufzeit. Wenn Du noch 50 Jahre nach Renteneintritt lebst, bekommst Du Dein Geld ja sowieso lebenslang ausgezahlt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Danke


    Also vielen Dank für eure Beratung. Muss mir das jetzt noch durch den Kopf gehen lassen. Frau und Kind sind ja schon mit der KLV abgesichert im Todesfall. Dazu kämen ja dann noch die Beiträge aus der RV im Todesfall.


    wie liegt denn die (garantierte) Verzinsung, wenn ich RV mit Auszahlung am Ende der Laufzeit wähle und nicht monatliche Raten?


    webengel

  • Die garantierte Verzinsung liegt in beiden Fällen bei 2,75 % und ist gesetzlich festgeschrieben.

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