ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Wofür denn das §110-Geschwafel? Gibt doch genug andere Möglichkeiten. Zum ersten muss natürlich niemand einen Vertrag vollziehen, wenn der tatsächliche Preis höher ist als angekündigt, zum anderen gibt es ja gerade im Onlinehandel eine zweiwöchige Rücktrittsfrist.
Erspart Euch die Peinlichkeit, Papa die Sache für Euch regeln zu lassen!
Hallo,
erstens bin ich im Onlinehandel nicht so sehr versiert wie manch anderer hier und wollte deshalb nur nochmal volle Sicherheit. Zweitens ist es in meinem Fall gar nicht so unwahscheinlich, dass meine Erziehungsberechtigten (auch Eltern gennant) von diesem, ihrem Recht Gebrauch machen. Gesetzt sei der Fall, ich hätte noch eine Prepaid-Karte dazubestellt. Könnte ich diese, wenn ich sie noch nicht gebraucht (also ins Handy gelegt) hätte, auch einfach zurückschicken?
MfG Christock