Für Wechsel nach Arcor (DSL): TCom verlangt 5,11 EUR

  • Hallo,


    habe am 15.9. den Wechsel von TCom-Analogtelefon nach Arcor (Preselect+DSL) beantragt. Heute teilte mir TCom schriftlich mit, daß der Anschluß am 30.9. umgestellt wird.


    -Für die Leistung...


    1)Dauerhafte Voreinstellung auf den Fernnetzbetreiber Arcor "Eschborn"
    2)Voreinstellung auf and. VNB Ort/Fern (T-Net-As) Arcor "Eschborn"


    ..verlangt TCom 5,11 EUR einmalig


    -Ist diese Gebührenforderung rechtens? Schließlich wirbt Arcor damit, daß bei Umstieg bis 30.9. die Einrichtungsgebühr 99,95 EUR entfallen, also müßte TCom das mit Arcor verrechnen.


    Die Einrichtungsgebühr ist eine Art Gebühr für's Umklemmen eines Anschlusses zu verstehen.


    Und nun muß ich **doch** Gebühren für das Umklemmen eines Anschlusses zahlen.


    -Ist die Forderung der Gebühr **an mich** rechtens? Müßte nicht Arcor diese Gebühr zahlen/übernehmen bzw. Arcor die Gebühr mit TCom verrechnen?

  • Re: Für Wechsel nach Arcor (DSL): TCom verlangt 5,11 EUR


    Zitat

    Original geschrieben von VB77
    -Ist die Forderung der Gebühr **an mich** rechtens? Müßte nicht Arcor diese Gebühr zahlen/übernehmen bzw. Arcor die Gebühr mit TCom verrechnen?


    Zuerst wollte ich ganz einfach "Ja. Nein." schreiben. Ich habe mir allerdings die Arcor-Fußnoten mal durchgelesen und dort steht nichts davon, dass die Preselection-Gebühr (nicht) übernommen wird und dass überhaupt solch eine Gebühr anfällt. Auch in den AGB habe ich auf die Schnelle nichts darüber gefunden.
    Ich würde mal Arcor eine email schreiben und ganz blöd fragen, was diese Gebühr zu bedeuten habe.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Ist es ratsam, daß ich die Einzugsermächtigung gegenüber der Telekom am Montag widerrufe? -Dann müßte TCom mir einen Brief schreiben, und erklären welche Forderungen sie an mich hat, und ich überweise nur ***den*** Teil der Rechnung, der mir unstreitig erscheint (Resttelefonate des Monats 09) . -Oder fallen dann horrende Bankgebühren an, wenn ein versuchter Bankeinzug sozusagen fehlschlägt?


    (Hatte eine horrende Gebühr mal bei eBay - eBay versuchte auf mein nicht mehr existentes Bankkonto zuzugreifen(Bankkontoneugründung), und für diese "zurückgegangene" Buchung mußte ich 5 EUR bezahlen)

  • Wenn die Preissturzwochen vorbei sind, und die DSL Einrichtungsgebühr wieder 99,95 EUR kostet, wer würde dann die Gebühr in Rechnung stellen?


    Der ursprüngliche Anbieter TCom, oder der zukünftige Anbieter Arcor, zu dem ich wechsele?


    Wenn **Arcor** dann die Einrichtungsgebühr von mir verlangt, müßte auch Arcor die Preselection-Umstellgebühr von mir verlangen, und somit wäre es zumindest umstritten, wenn die Telekom diese Gebühr von mir verlangen würde, so wie sie es momentan tut.


    -Oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von VB77
    Ist es ratsam, daß ich die Einzugsermächtigung gegenüber der Telekom am Montag widerrufe?


    Nein, Arcor hat in _deinem_ Namen den Wechsel veranlasst, also bist du auch Telekoms Vertragspartner. Rechtlich dürfte (IANAL) es für die Telekom so aussehen, als ob du den Antrag gestellt hättest. Ich würde versuchen, die 5,11 € bei Arcor wieder einzutreiben, zumal ich weder in den Fußnoten noch in den AGB einen Hinweis gefunden habe, dass diese Gebühr anfällt.

    Zitat

    Wenn die Preissturzwochen vorbei sind, und die DSL Einrichtungsgebühr wieder 99,95 EUR kostet, wer würde dann die Gebühr in Rechnung stellen?


    IMHO Arcor. Arcor kann allerdings die Preselection-Gebühr nicht von dir verlangen, da nur die Telekom eine Preselection vornehmen kann.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Ich denke nicht, daß ich Telekoms Vertragspartner bin, sondern nur einen Vertrag mit Arcor habe bezüglich der Umstellung.


    Beispiel
    ========
    Ich beauftrage einen Transportunternehmer (in dem Fall Arcor), eine Ladung Ziegel von Berlin nach München zu bringen. Zwischendurch gibt es eine unvermeidbare Mautstrecke, wo die Durchfahrt 5,11 EUR (in dem Fall "Preselection Einrichtungsgebühr") kostet. Da der Mautstreckenbesitzer ***zufällig*** eine Einzugsermächtigung für mein Konto besitzt, verlangt er nicht von dem LKW-Fahrer die Maut, sondern bucht die 5,11 EUR einfach von meinem Konto ab.


    Ist doch dubios, oder?


    -Schließlich habe ich nur mit dem Transportunternehmen einen Vertrag geschlossen, den Auftrag durchzuführen. Trotzdem greifen **dritte** Personen, denen ich gar keinen Transportauftrag erteilt habe, auf mein Konto zu..

  • Hallo,
    habe den Handyladen, mit dem ich den Arcor-DSL Vertrag geschlossen habe, angemailt. -Dieser teilte mir mit, daß mir die 5,11 Euro mit der ersten Arcor-Monatsrechnung gutgeschrieben werden.


    -Hat jemand von euch Arcor-DSL, und kann dies bestätigen?


  • :) Das Bsp. hat mir gefallen da es etwas hinkt.


    Es bestehen hier nämlich sehr wohl Vertragsverhältnisse: Der Kunde beauftragt Arcor auf einen T-Com Anschluss einen Preselection zu schalten. Arcor verlangt für den Auftrag und den Vorgang kein Geld also keine Bearbeitungs- oder Einrichtungsgebühren. Die T-Com als Vertragspartner vom dem Kunden verlangt aber für solche Aufträge einmalige 5,11 €.


    Arcor will damit dem Kunden keine Kosten entstehen diese Gebühren übernehmen aber hat eigentlich damit nichts zu tun. Arcor kann als Unternehmen ja nicht der T-Com einem anderen Unternehmen vorschreiben, was diese für bestimmte Dienstleistungen verlangt.

    Um nun auf das Bsp. zurück zu kommen:


    Es wird also das Transportunternehmen Arcor mit der Lieferung der Ziegel beauftragt die man immer vom Hof des Produzenten abholt. Der Produzent hat einen eigenen Lieferservice aber muss nach Auflagen dem Kunden auch zugestehen das der Kunde ein anderes Transportunternehmen beauftragen kann. Der Kunde beauftragt also das Transportunternehmen Arcor welches den Auftrag ausführt und dem Kunden auch nur seine Kosten in Rechnung stellt wie vereinbart.


    Dem Ziegelproduzenten fallen ja nun Einnahmen aus, da immer weniger Kunden seinen eigenen Lieferservice nutzten. Also führt er eine Servicepauschale ein, er verlangt für jede Lieferung die nicht von Ihm abgewickelt wird, sondern wo ein neues fremdes Unternehmen kommt eine Pauschale von 5,11 welches es einfach auf den Ziegelpreis des Kunden aufschlägt. Da der Kunde ja die Ziegel per Lastschrift zahlt, werden die 5,11 mit eingezogen.


    Das Transportunternehmen Arcor bekommt das mit, will aber weiterhin auch Kunden gewinnen und bezahlt den Kunden einfach mit der 1. Rechnung die 5,11 welche der Ziegelproduzent berechnet. Eine Verpflichtung hat es nicht, dann es gibt Transportunternehmen welche es nicht machen, aber auch einige die es wie Arcor erstatten.


    Das Geschäft läuft und alles sind zufrieden.


    Dann beschließen das Transportunternehmen Arcor mit dem Ziegelproduzenten T-Com eine Vertrag zu machen. Man nimmt im großen Stiel eine bestimmte Sorte High-Speed Ziegel ab und nennt diese nicht T-DSL sondern da man in bestimmten Teilen auch eigene Ziegel produziert eben Arcor DSL da dieser Name bekannt ist. Intern einigt man sich auf den Namen T-DSL R. T-Com liefert die Ziegel, welche Arcor unter eigenen Namen und Support verkauft.


    ALDI hatte es ja mit Eigenmarken vorgemacht wo Bahlsen Chips nun xy hießen. Arcor übernimmt alles von der Bestellung, Billing (Abrechnung) bis zur Störungsstelle. Arcor und T-Com einigen sich auf einen Betrag xy für die Bereitstellung und yz für den T-DSL R der nun Arcor DSL genannt wird. Arcor tritt nach außen als eigenständige Marke auf.


    Beide Seiten sind zufrieden. Arcor sagt sich das es mit den High-Speed Ziegel alleine kein Geld macht und bindet das an ein Preselection und rundet für sich das ganze ab.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • >>>Die T-Com als Vertragspartner vom dem Kunden


    Nein. Ich behaupte einfach, daß ich keinen Vertrag ***mit der TCom*** bezüglich der Umschaltung geschlossen habe, sondern nur mit Arcor!


    -Also bin ich gegenüber Arcor zahlungsverpflichtet, wenn irgendwelche Gebühren entstehen, und nicht gegenüber der TCom!


    -Dies habe ich auch gegenüber dem Handyladen deutlich gemacht, der bis jetzt noch nicht geantwortet hat, es besteht eine ***völlige*** Unsicherheit, ob ich diese 5,11 Euro auch tatsächlich von Arcor ersetzt bekomme, da nirgendswo im Vertrag erwähnt ist, daß:


    A)
    Daß diese Umschaltgebühr für Preselection überhaupt entsteht


    B)
    Daß ich die Umschaltgebühr 5,11 EUR überhaupt ersetzt bekomme!


    -Ich bezweifle deshalb, daß ich die 5,11 EUR rückerstattet bekomme und werde deshalb die 5,11 EUR von meiner Bank rückbuchen lassen, bis ich die Gewißheit habe, daß Arcor mir diesen Betrag erstattet.


    -Falls Arcor mir den Betrag erstattet, ist es für mich überhaupt kein Problem, in 1-2 Monaten die 5,11 EUR an die Telekom zu überweisen.


    -Aber warum muß man den Kunden vertraglich gesehen so im Unklaren lassen?


    -Vertragsfehler?


    Man könnte doch in den Vertrag hineinschreiben, daß der Kunde die Umschaltgebühr zurück bekommt!


    -Das habe ich auch dem Handyladen so geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Bin gespannt, ob der Geschaftsführer vom Handyladen mir bald antwortet.


    >>>>Arcor will damit dem Kunden keine Kosten entstehen diese Gebühren übernehmen aber hat eigentlich damit nichts zu tun.


    -Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand kommt es nur darauf an, wer mit wem einen Vertrag geschlossen hat. Ich habe mit A,. einen Vertrag geschlossen, dass der Anschluß umgeschaltet werden soll. Arcor hat TCom mitgeteilt, daß **Arcor** gern möchte, dass der Anschluss auf Arcor-Preselect umgeschaltet wird. -Also muß TCom die Firma Arcor als Vertragspartner die Umschaltung in Rechnung stellen, und Arcor gibt ggf. die entstandenen Kosten an mich weiter.


    >>>Dem Ziegelproduzenten fallen ja nun Einnahmen aus, da immer weniger Kunden seinen eigenen Lieferservice nutzten. Also führt er eine Servicepauschale ein.


    Die Telecom selbst beziffert die 5,11 EUR nich damit, daß die Telekom Kunden verliert, sondern (wie ich zitiertre!!) setzen sich die 5,11 EUR aus den zwei Posten..


    1)Dauerhafte Voreinstellung auf den Fernnetzbetreiber Arcor "Eschborn"
    2)Voreinstellung auf and. VNB Ort/Fern (T-Net-As) Arcor "Eschborn"


    ...zusammen, sonst nix!


    >>>>Da der Kunde ja die Ziegel per Lastschrift zahlt, werden die 5,11 mit eingezogen.
    Die Ziegel bezahle ich ja nicht, die Ziegel gehören ja schon mir, es geht nur um den Transpiort der Ziegel von A) nach B) und Arcor zieht von meinem Konto am Ende der Lieferung die **GESAMT** Kosten ein. (D.h. Alle Kosten -auch die Mautgebühr-).


    >>>Das Transportunternehmen Arcor ... bezahlt den Kunden ... mit der 1. Rechnung die 5,11 welche der Ziegelproduzent berechnet.


    >>>Eine Verpflichtung hat es nicht
    Eine Verpflichtung hat es nicht, das ist auch ein Punkt, den ich Arcor vorwerfe, zuerst wird im Vertrag nirgendwo erwähnt, daß die Umschaltgebühr entsteht, dann wird, weil es im Vertrag nirgendwo steht, der Kunde im Ungewissen gelassen, ob er die Gebühr zurückerstattet bekommt. -Wenns im Vertrag nicht erwähnt ist, hat der Kunde nämlich ***kein*** Recht, das Geld zurückzubekommen, und er bleibt auf der Umschaltgebühr sitzen !

  • FAQ T-Com :


    Was kostet die Einrichtung einer Preselection?


    Die dauerhafte Voreinstellung eines anderen Verbindungsnetzbetreibers (Preselection) wird je Einrichtung oder Änderung an einem T-ISDN- oder T-Net Anschluss für Verbindungen innerhalb des Ortsnetzbereiches (Preselection Ort) mit 5,11 Euro berechnet. Dasselbe gilt für die Einrichtung oder Änderung ortsnetzbereichsüberschreitender Verbindungen (Preselection Fern). Pro Einrichtung oder Änderung werden 5,11 Euro berechnet.


    Bei der Erteilung eines Auftrages zur gleichzeitigen Einrichtung eines identischen Verbindungsnetzbetreibers für Verbindungen innerhalb eines Ortsnetzbereiches und für ortsnetzbereichsüberschreitende Verbindungen (Preselection Ort und Fern) wird nur einmal ein Preis ins Höhe von 5,11 Euro berechnet.


    siehe auch [URL=http://www.telekom.de/etelco/faq_frage/0,18133,539_626-2_3923,00.html]hier[/URL]

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
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