HAllo,
braucht eigentlich ein Bürger der aus Tschechien kommt und bei uns In Deutschland arbeiten will eine Aufenthaltsgenehmigung und zum Arbeiten eine Arbeitserlaubnis?
Ich habe mal gehört, dass trotz der EU-Erweiterung eine Sonderregelung für die Tschechei gilt.
Stimmt das?
Wäre super, wenn Ihr mir kurz helfen könntet.
MFG
Stefan