Frage zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

  • HAllo,


    braucht eigentlich ein Bürger der aus Tschechien kommt und bei uns In Deutschland arbeiten will eine Aufenthaltsgenehmigung und zum Arbeiten eine Arbeitserlaubnis?


    Ich habe mal gehört, dass trotz der EU-Erweiterung eine Sonderregelung für die Tschechei gilt.


    Stimmt das?


    Wäre super, wenn Ihr mir kurz helfen könntet.


    MFG


    Stefan

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Dieser link wird ihm nicht viel bringen. Ruf doch besser bei der Ausländerbehörde deiner Stadt an, die können dir sicherlich weiterhelfen. Die Gesetze sind sehr kompliziert und oft kommt es auf den Einzelfall und den genauen Umständen an.



    Grüße

    Errare humanum est,er ist zu bemitleiden,weil er selbstverschuldet in einem Irrtum steckt,und wenn er innerlich aufgewühlt ist,so verwehrt er sich selbst die einfache Ruhe

  • Hi,


    fuer Buerger der Tschechischen Republik (wie bei den meisten der "Neu-Mitglieder" dieses Jahres) entscheidet die zustaendige Auslaenderbehoerde nach Ermessen, ich wuerde auf jeden Fall dort nachfragen.


    Wesentlich erleichtert wird das auf jeden Fall, wenn sich ein zukuenftiger/potentieller Arbeitgeber mit darum kuemmert.


    cu
    XlF

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