Re: Re: Re: Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?
ZitatOriginal geschrieben von bimmelbommel
Zwingen nicht, aber das kann der Versicherung Leistungsfreiheit bescheren. Idr ist das so geregelt, dass im Umkreis von 500 Metern von der Wohnung das Auto in der Garage abgestellt werden muss.
Die Frage war schon auf so einen Fall (also Parken vor der Haustür) bezogen.
Vielleicht handhaben Versicherungen das aber auch unterschiedlich...