Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?

  • Hola,


    nun hat es mich zum ersten mal erwischt. Mein Auto ist die Nacht aufgebrochen worden. :mad:


    Gestohlen worden sind:


    - Autoradio
    - 2 Sonnenbrillen (eine im Brillensäckchen auf dem Sitz und eine im Handschuhfach)
    - kleine Digicam im Handschuhfach
    - Sportjacke
    - Schlittschuhe


    Die Idioten haben die Fahrertür aufgehebelt und natürlich noch das Radio rausgerissen, wobei das Armaturenbrett angerissen ist. Solche A*schlöcher!
    Hätten die mal die Scheibe eingeworfen, wäre preiswerter gewesen.


    Naja, ist passiert. Das Aufregen hilft ja nicht.


    Bevor ich meiner Versicherung den Schaden melde:


    Was bezahlt die Versicherung in der Regel überhaupt?
    Nur fest installierte Gegenstände oder auch lose Gegenstände (im Handschuhfach oder nicht offen)?


    Das nächste Auto hat jedenfalls eine Alarmanlage und meine Garage wird nicht mehr nur als Rümpelkammer genutzt.


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Wenn das davon anhängt:
    Der Wagen ist Vollkasko versichert. Ich will wohl nicht in den Prozenten steigen, die 30% Police ist mir (oder besser gesagt meinem Vater) heilig.


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?


    Zitat

    Original geschrieben von ruag
    Bevor ich meiner Versicherung den Schaden melde:


    Viel Zeit solltest du dir nicht lassen, da die meisten Versicherungen eine unverzügliche Schadensmeldung verlangen.

    Zitat


    Was bezahlt die Versicherung in der Regel überhaupt?


    Das kommt wahrscheinlich immer auf die jeweilige Versicherung an. Hier (Achtung pdf) gibt es Versicherungsbedingungen. §12 dürfte wohl relevant sein: "Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten (Herv. d. bb) oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile ... durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung."


    Anscheinend sind nur nicht eingebaute Teile versichert, die man von außen nicht sehen kann ("unter Verschluss verwahrten").


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Wenn vorhanden sollte/müsste,Selbstverschulden ausser acht gelassen,Deine Hausratversicherung für die "beweglichen" Teile aufkommen.
    Mir wurde mal vor ein paar Jahren eine ziemlich teure Lederjacke aus dem Auto gestohlen und meine Hausrat hat sie ersetzt.
    Weiss aber nicht ob es was zu bedeuten hat,das der Wagen direkt vor dem Haus stand.


    yox

    Nix..............

  • Bei einem "Einbruch" in mein Auto wurde bspw. eine Jacke von der Hausratversicherung bezahlt, ein Handy jedoch nicht.
    Ergo würde ich vermuten, dass die Hausrat (falls vorhanden) für Jacke, Schlittschuhe und Sonnenbrille aufkommen könnte. Für die Digi-Cam wohl eher nicht (analog zum Handy...).


    Das Radio dürfte ein Fall für die Kasko des Fahrzeugs sein.


    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Weiss aber nicht ob es was zu bedeuten hat,das der Wagen direkt vor dem Haus stand.


    Nein, mein Auto wurde in einem Parkhaus eines EKZs aufgebrochen, und die haben die Jacke bezahlt...


    Wichtig ist, dass im Polizeibericht die Gegengstände erwähnt werden, und eine Quittung vorlegbar ist.

  • Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?


    Zitat

    Original geschrieben von ruag


    [...]
    Das nächste Auto hat jedenfalls eine Alarmanlage und meine Garage wird nicht mehr nur als Rümpelkammer genutzt.


    Ist zwar nur eine Verumutung, aber muß man bei Versicherungsabschluß nicht angeben, ob das Auto in der Garage, auf dem Hof oder an der Straße steht? Wenn dem so ist und du angegeben hast, daß es i.d.R. in der Garage steht, könnte dir IMHO eine gewisse Fahrlässigkeit unterstellt werden.


    Eine Bestätigung eines Fachkundigen Users wäre wünschenswert.


    Gruß, Basti

  • Re: Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?


    Zitat

    Original geschrieben von Basti756
    Ist zwar nur eine Verumutung, aber muß man bei Versicherungsabschluß nicht angeben, ob das Auto in der Garage, auf dem Hof oder an der Straße steht? Wenn dem so ist und du angegeben hast, daß es i.d.R. in der Garage steht, könnte dir IMHO eine gewisse Fahrlässigkeit unterstellt werden.


    Laut meinem Versicherungsberater: Nein.
    Du musst eine Garage haben (und dies z.B. mit einem Mietvertrag nachweisen können), aber es kann Dich niemand zwingen Dein Auto auch in der Garage unterzubringen.


    Sonst könnte man ja auch schlecht mit Auto auswärts übernachten...

  • Eine Kamera in einem Fahrzeug ist mitversichert, allerdings nur bis zu einem sehr geringen Betrag, glaube es waren 40 Euro! Aber in der Höhe lege ich mich jetzt nicht fest! Begründung dafür ist, das der Versicherer davon ausgeht das man diese Kamera mitführt um im Falle eines Unfalles diese zur Beweissicherung einsetzt!


    Ansonsten, Dinge im Handschufach waren mal mitversichert, wenn das Handschufach abgeschlossen war! Ob dies noch so ist, weiß ich allerdings nicht!


    Gruß
    visioneer

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Re: Re: Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?


    Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Laut meinem Versicherungsberater: Nein.
    Du musst eine Garage haben (und dies z.B. mit einem Mietvertrag nachweisen können), aber es kann Dich niemand zwingen Dein Auto auch in der Garage unterzubringen.


    Zwingen nicht, aber das kann der Versicherung Leistungsfreiheit bescheren. Idr ist das so geregelt, dass im Umkreis von 500 Metern von der Wohnung das Auto in der Garage abgestellt werden muss.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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